Bezeichnung der Leiſtung Einheits⸗ preis bei 3 jähriger Vertrags⸗ dauer Summa Niend or ff 4 12 4 21 —1 10 11 13 A. Bei der Feuerwehr. Für jedes in den regelmäßigen Dienſt geſtellte Geſpann zu 2 Pferden nebſt Kutſcher jährlich Für jedes außer der eigentlichen Beſpannung gemäß § 3 Abſ. 4 erforderliche Vorgeſpann zu 2 Pferden nebſt Kutſcher für je 24 Stunden B. Bei der Straßenreinigung. Für die Abfuhr, Beſeitigung und Verwertung des Straßenkehrichts, d. h. für alle im § 6 und / übertragenen Leiſtungen eine Geſamtentſchädi⸗ gung von jährlich Für jede zu vergütende 4 chm enthaltende Fuhre Schnee, die nach den Abladeplätzen geleiſtet wird Für jede zu vergütende 4 ehm enthaltende Fuhre] Schnee, die nach den Schächten der Kanaliſation geleiſtet wird „ , , . Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Spülwagens, der während des Sommerhalb⸗ jahres April September, in den regelmüßigen Dienſt geſtellt wird, monatlich Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden „ Spülwagens und einer jeden Schlammabzugs⸗ maſchine, die während des Winterhalbjahres Oktober März tageweiſe in den Dienſt geſtellt 21 werden, täglich gnrnal 44 aEun n Für die Beſpannung und Bedienung einer jeden Kehrmaſchine, die während der Monate März bis einſchl. Oktober in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, und zwar: „ a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher monatlich b) zu 2 Pferden „ — Für die Beſpannung und Bedienung einer jeden Kehrmaſchine, die während der Monate No⸗ vember bis Februar tageweiſe in den Dienſt geſtellt wird, und zwar: 2) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher täglich b) „ 2 Pferden „ „ 7 Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Sprengwagens, der während der Monate April bis September in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher monatlich b) 7 2 Pferden 7 1 1 Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Sprengwagens, der während der Monate Oktober bis März tageweiſe in den Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher täglich b) 7 2 Pferden % 15 Für eine einzelne Arbeitsfuhre innerhalb des Stadtgebiets, und zwar: 4) einſpünnig v) zweiſpännig Für die Geſtellung eines Arbeitsgeſpannes, und zwar: 4) einſvännig täglich⸗:.. 19— 130100— 4 75 435 — 285 — 425— 11 50 375— 6110— 140 1450 42770— 1900 — 130100— 4750— 21250— 78300— 5520— 4200 — 71250— 5800— 129100— 460 420— 280— 1414 17— 370— 40600— 2000— 129100— 4600— 20000— 75600— 5) zweiſpännig täglich