— — 4182 2 — — Lfd.] Bezeichnung der Le iſtun g Einheits⸗ preis bei 3 jähriger Vertrags⸗ dauer: Summa 4 —1 10 11 12 13 4. Bei der Feuerwehr. Für jedes in den regelmäßigen Dienſt geſtellte Geſpann zu 2 Pferden nebſt Kutſcher jährlich Für jedes außer der eigentlichen Beſpannung gemäß § 3 Abſ. 4 erforderliche Vorgeſpann zu 2 Pferden nebſt Kutſcher für je 24 Stunden B. Bei der Straßenreinigung. Für die Abfuhr, Beſeitigung und Verwertung des Straßenkehrichts, d. h. für alle im § 6 und 7 übertragenen Leiſtungen eine Geſamtentſchädi⸗ gung von jährlich , Für jede zu vergütende 4 obhm enthaltende Fuhre Schnee, die nach den Abladeplätzen geleiſtet wird Für jede zu vergütende 4 ohm enthaltende Fuhre Schnee, die nach den Schächten der Kanaliſation 1„geleiſtet wirc E. Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Spülwagens, der während des Sommerhalb⸗ jahres April / September, in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, monatlich Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Spülwagens und einer jeden Schlammabzugs⸗ maſchine, die während des Winterhalbjahres Oktober /März tageweiſe in den Dienſt geſtellt werden, räglichh le e, Für die Beſpannung und Bedienung einer jeden Kehrmaſchine, die während der Monate März bis einſchl. Oktober in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher monatlich b) zu 2 Pferden „ — % . Für die Beſpannung und Bedienung einer jeden Kehrmaſchine, die während der Monate No⸗ vember bis Februar tageweiſe in den Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher täglich b) 7 2 Pferden 7 71 2 Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Sprengwagens, der während der Monate April bis September in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher monatlich 5) „ 2 Pferden „ „ % „ Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Sprengwagens, derwährend der Monate Oktober bis März tageweiſe in den Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferde nebſt Kutſcher täglich b) „ 2 Pferden „ 2 „ Für eine einzelne Arbeitsfuhre innerhalb des Stadtgebiets, und zwar: 7 143) einſpännig 450— 18140 450— 7300— 1 20— 450—] — —20 35200— 1840 7300—] 450— 22250— 55200—