— 140 126 bei 3jähriger Vertrags⸗ bei § jähriger Vertrags dauer dauer Lfd. 2 Einheits⸗ Einheits⸗ 1 Bezeichnung der Leiſtung 422 IS — Summa Buchholz K Schmücker 4 ZAEILZI 7 1 A. Bei der Feuerwehr. 1] Für jedes in den regelmäßigen Dienſt geſtellte Geſpann zu 2 Pferden nebſt Kutſcher jährlich 4600—] 32200—] 4600 —] 32200— 2] Für jedes außer der eigentlichen Beſpannung gemäß § 3 Abſ. 4 erforderliche Vorgeſpann zu 2 Pferden nebſt Kutſcher für je 24 Stunden 20—] 2000— 20—] 2000— B. Bei der Straßenreinigung. 3] Für die Abfuhr, Beſeitigung und Verwertung des Straßenkehrichts, d. h. für alle im § 6 und übertragenen Leiſtungen eine Geſamtentſchädi⸗ gung von fährlich „ 500000 —] 500000 — 300000 —] 500%0— 4] Für jede zu vergütende 4 bm enthaltende Fuhre 4 Schnee, die nach den Abladeplätzen geleiſtet wird. 4— 4000 — 4—4 1000— 5 ] Für jede zu vergütende 4 bhm enthaltende Fuhre Schnee, die nach den Schächten der Kanaliſation geleiſtet wund 4.2, 12 4 4—1 20000— 4—] 2000— 6] Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Spülwagens, der während des Sommerhalb⸗ jahres April / September, in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, monatlichhg 430— 77400— 430— 77400 — Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden 8 Spülwagens und einer jeden Schlammabzugs⸗ maſchine, die während des Winterhalbjahres Oktober/März tageweiſe in den Dienſt geſtellt werden, täglich . 2 17 —] 51000— 17—1 51000 — 8 ] Für die Beſpannung und Bedienung einer jeden 4 Kehrmaſchine, die während der Monate März bis einſchl. Oktober in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, und zwar: —1 a) zu 1 Pferd nebſt Kutſcher monatlich 240—] 5760— 235—] 5640]— b) zu 2 Pferden „ „ — 340—] 4080—] 335—] 1020— 9] Für die Beſpannung und Bedienung einer jeden 1 Kehrmaſchine, die während der Monate No⸗ vember bis Februar tageweiſe in den Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferd nebſt Kutſcher täglich 9ſ600 1560—! 9 b) „ 2 Pferden „ — 5 , 17—] 4080— 17 10] Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden Sprengwagens, der während der Monate April bis September in den regelmäßigen Dienſt geſtellt wird, und zwar: a) zu 1 Pferd nebſt Kutſcher monatlich 240—] 45600— 5) „2 Pferden „ „ .. 340—] 10200—]. 335— 10050 11] Für die Beſpannung und Bedienung eines jeden 1 1 1 Sprengwagens, der während der Monate Oktober bis März tageweiſe in den Dienſt geſtellt wird, und zwar: — a) zu 1 Pferd nebſt Kutſcher täglich 950 2375—] 950 2375— 55. „ 2 Pferden „, % 2 2 21 12] Für eine einzelne Arbeitsfuhre innerhalb des Stadtgebiets, und zwar: 2 4 1 3) eimiſpänmnigg 4 3] 7524 v) zweiſpannug. 120 212 50 45 13] Für die Geſtellung eines Arbeitsgeſpannes, und zwar: 2 4) eiuſpännig tägtichhh b) zweiſpännig täglich E 3 % —2 8