—— 134 — — Nummer der T.⸗O. Druckſache 2. Der Magiſtrat wird ermächtigt, der „Dreiteilung“ einen Vorſchuß auf die zu leiſtende Abfuhr des Hausmülls in Höhe von 72 000 ℳ zu 3½ % Jahres⸗ zinſen zu gewähren unter der Bedingung, daß die Tilgung durch monatliche Abzüge in Höhe von 8 000 ℳ, beginnend am 1. Mai 1909, erfolgt. 3. Die nach den vorſtehenden Beſchlüſſen aufzuwendenden Mittel fallen dem Sonderetat Nr. 9 — Müllbeſeitigung — zur Laſt. In nichtöffentlicher Sitzung. 9—11 99/101 [Die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes wurden genehmigt. Charlottenburg, den 1. April 1909. Geſchäftsſtelle der Stadtverordneten⸗Berſammlung. Brandt. St. V. 284. Druck von Adolf Gertz G. m. b. 9., Charlonenburg.