u nuee, , eeeain,lueeee. 8 8 e Eggn —— 462 daß andere mit Charlottenburg vergleichbare Groß⸗ ſtädte faſt durchweg nur ein gleich großes oder gar kleineres Stadtverordnetenkollegium beſitzen, wie aus folgender Überſicht hervorgeht: Einwohner im Zahl der Oktober 1907 Stadtver⸗ ordneten Köln 454 899 45 Frankfurt a. M. 353 478 64 Düſſeldorf 262 420 36 Enet ur 249 188 57 Magdeburg 246 084 72 Gterna. 234 661 72 Duisbugg 200 741 66 Dortmund 195 776 48 Rixdorff 195 037 72 Halle a. S.. 177 294 66 Kiet „ 2, 175 980 30 Altonan 171 938 34 Elberfelfcd. 167 734 36 Danzig 166 493 63 Barmen 159 543 36 Erfurtrtrt. 105 458 48 Auch die beiden größten Städte der preußiſchen Monarchie — Breslau und Berlin — haben im Verhältnis zu ihrer Größe ein weit kleineres Stadtverordnetenkollegium als Charlottenburg (144 bzw. 102). Dazu würde durch den Erlaß des Ortsſtatuts die Streitfrage aus der Welt geſchafft, ob die ange⸗ fangene oder vollendete Vermehrung der Be⸗ völkerung um 50 000 Einwohner die Erhöhung der Stadtverordnetenmandate um 6 zur Folge haben muß und es würde ſo der wenig befriedigende Zu⸗ ſtand beſeitigt, daß das Geſetz zu verſchiedenen Zeiten eine verſchiedene Auslegung erfahren könnte. Die vorgeſchlagene endgültige Feſtſetzung det Zahl der Stadtverordnetenmandate auf 90, ſobald die Volkszählung eine Einwohnerzahl von 400 000 ergeben hat, bedeutet einen Ausgleich zwiſchen beiden Auslegungsarten des § 12 Abſatz 2 der Städteordnung. Es würde nämlich betragen die Zahl der Stadtverordneten: bei 220 000—270 000 Einwohnern 72 bzw. 78 bei 270 000—320 000 „ 28 „ 84 bei 320 000—370 000 7 84 „ 90 bei 370 000—420 000 „ 90 „ 96. Schließlich ſei noch darauf hingewieſen — wenngleich dieſer Grund beim Vorhandenſein eines Bedürfniſſes die Erhöhung der Zahl der Stadt⸗ verordneten nicht verhindern könnte —, daß die räumlichen Verhältniſſe unſeres Stadtverordneten⸗ Sitzungsſaales der Schaffung weiterer Plätze für Stadtverordnete Schwierigkeiten bereiten. Neue Plätze können nur auf Koſten des Wandelganges und des Ausſtellungsplatzes für Pläne uſw. an der Rückwand des Sitzungsſaales geſchaffen werden. Es ſei bei dieſer Gelegenheit der Stadtverord⸗ netenverſammlung mitgeteilt, daß der Magiſtrat eine Neuabgrenzung der Stadtverordneten⸗Wahl⸗ bezirke beſchloſſen hat und dieſe Neuabgrenzung dun Kenntnisnahme vorlegen wird, ſobald ſie von em Regierungspräſidenten beſtätigt iſt. Charlottenburg, den 10. April 1909. Der M a g iſt ra t. Schuſt ehrus. Seyd el. IV. 285. Ortsſtatut betreffend die Zahl der Stadt⸗ verordneten in Charlottenbur g. Auf Grund der §§ 11 und 12 der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 wird für den Stadt⸗ bezirk Charlottenburg folgendes Ortsſtatut er⸗ laſſen: §41. Die Zahl der Stadtverordneten bleibt ſo lange auf 72 beſchränkt, bis die Volkszählung eine Ein⸗ wohnerzahl Charlottenburgs von mehr als 400 000 ergibt; alsdann wird die Zahl der Stadtverord⸗ neten auf 90 erhöht und bleibt damit endgültig begrenzt. Dieſes Ortsſtatut tritt mit dem Tage ſeiner Verkündigung in Kraft. Chharlottenburrg, den Der Magiſtrat. Druckſache Nr. 113. Vorlage betr. Verlegung eines Waſſerdruckrohres. Urſchriftlich mit Akten Fach 16 Nr. 3 nebſt einem Stadtplan an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Verlegung eines zweiten Druckrohres von dem Waſſerwerk Jungfernheide nach der Stadt, und zwar zunächſt bis zum Spandauer Berg, ſowie der gleichzeitigen Verlegung eines Kabels für die Waſſerſtandsmeldeanlage und eines Gasrohr⸗Spreedükers für die ſpätere Gasbeleuchtung des Werks Jungfernheide wird zugeſtimmt. b) Die Deckung der Koſten in Höhe von 295 000ℳ erfolgt aus Mitteln der 1908 er Anleihe. Vom Waſſerwerk Jungfernheide zur Stadt führt jetzt nur ein einziges Rohr von 800 mm Lichtweite. Eine Reſerve für dieſes Rohr iſt nicht vorhanden, aber nach der ungeteilten Anſicht der Sachverſtändigen für ein großes Waſſerwerk un⸗ bedingt erforderlich. Auch iſt eine we⸗ ſentlich höhere Inanſpruchnahme des vorhandenen Rohres nicht möglich, ohne den von den Pump⸗ maſchinen zu überwindenden Druck in unwirtſchaft⸗ licher Weiſe zu ſteigern. Wir halten deshalb die ſofortige Verlegung eines zweiten Druckrohres für dringend erforderlich. Am zweckmäßigſten und auf dem kürzeſten Wege wird das neue Druckrohr durch die Spree gegenüber dem Bahnhof Fürſtenbrunn, durch den alten und neuen Fürſtenbrunner Weg, die Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße und den Kaiſerdamm bis zum Anſchluß an das jetzt am Sophie⸗Charlotte⸗Platz endigende Hauptrohr geführt. Die vorhandenen und projektierten Hauptrohre ſind auf dem mit⸗ geſandten Stadtplan eingetragen. Durch das neue Rohr wird erreicht, daß auch bei einem Bruch des Hauptrohres über den Nonnen⸗ damm die Stadt nicht mehr nur auf das kleine Werk am Teufelsſee angewieſen, d. h. nahezu ohne Waſſer iſt, ferner daß der Druckverluſt durch Reibung und ſomit die Förderkoſten geringer werden, und endlich, daß für die ſüdlichen Stadtteile ein auch bei voller Bebauung ausreichender Waſſerdruck geſchaffen wird, was jetzt nicht der Fall iſt.