- - e e et rtktrnre rt rrrn r.. e —— 176 Die Anträge des Magiſtrats lauten wie folgt: 1. vom 13. April 1909 — IIIe 51 —: a) Der Verlegung eines zweiten Druckrohres von dem Waſſerwerk Jungfernheide nach der Stadt, und zwar zunächſt bis zum Spandauer Berg, ſowie der gleichzeitigen Verlegung eines Kabels für die Waſſerſtandsmeldeanlage und eines Gasrohr⸗Spreedükers für die ſpätere Gasbeleuchtung des Werks Jungfernheide wird zugeſtimmt. b) Die Deckung der Koſten in Höhe von 295 000 erfolgt aus Mitteln der 1908er Anleihe. II. vom 13. April 1909 — 11I1 50 —: a) Den vorgelegten Bauentwürfen für die Auf⸗ ſtellung einer neuen Vorpumpe und die Her⸗ ſtellung eines neuen Sammelbrunnens, ſowie der Errichtung eines Abortgebäudes auf dem Waſſerwerk Jungfernheide wird zugeſtimmt. b) Die Koſten bis zum Höchſtbetrage von 315.000 ℳ ſind der 1908er Anleihe zu ent⸗ nehmen. 4K Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ausſchuß einſtimmig der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung die Annahme der Magiſtratsvorlagen. Berichterſtatter: zu 1: Stad t v. Kern, zu II: Stad t v. Klick. v g. u Gredy, Brode, Mottek, Braune, Freund, Klick, Dunck, Wilk. St. V. 314. Druckſache Nr. 125. Vorlage betr. überweiſung eines Grundſtücks an das Elektrizitätswerk. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Von dem ſtädtiſchen Stätteplatz an der Straße 20 iſt die Parzelle Band 23 Nr. 1237 an das ſtädtiſche Elektrizitätswerk abzutreten. Der Kaufpreis von 227 304,18 ℳ iſt dem Stätte⸗ platz von dem Elektrizitätswerk aus Anleihe⸗ mitteln zu erſtatten. Die fortgeſetzt günſtige Entwicklung des ſtäd⸗ tiſchen Elektrizitätswerks hat neben der ſtetigen Er⸗ weiterung der maſchinellen Anlagen auch die Ver⸗ größerung der Gebäude und der Kohlenlagerplätze erfordert. Da eine weitere ähnliche Entwicklung auch für die Folge wohl ſicher vorausgeſetzt werden kann, erſcheint es zweckmäßig, rechtzeitig dem Werke das für die Erweiterung erforderliche Terrain zu ſichern. Eine günſtige Gelegenheit hierzu bietet ſich jetzt durch den Ankauf des für die Zwecke des ſtädtiſchen Stätteplatzes erworbenen, aber ent⸗ behrlichen Grundſtücksteiles, der an die Weſtſeite des Elektrizitätswerks grenzt. Es wird beantragt, die Parzelle Band 23 Nr. 1237 mit einem Flächeninhalt von 253,01 Quadratruten von dem Stätteplatz abzutrennen und dem Elektrizitätswerk zu überweiſen. Der Kaufpreis von 227 304,18 ℳ — für 1 Quadratrute 898,40 ℳ — ſtellt den Durchſchnitt ſämtlicher für den Stätteplatz aufgewendeten Koſten unter Hinzurechnung der Zinſen und nach Abzug der Pachteinnahmen dar. Die erforderlichen Mittel ſind zwar in den durch die Anleihe von 1908 für das Elektrizitätswerk bereitgeſtellten Beträgen nicht vorgeſehen, ſtehen aber durch bedeutende Minderausgaben bei einzelnen Poſitionen dieſes Anleiheabſchnittes zur Verfügung. Wir folgen mit unſerem Antrage den Be⸗ ſchlüſſen der Deputation für das Elektrizitätswerk und auch der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 27. April 1909. Der Magiſtrat. Matting Dr JIaff é. u. i. V. XVI a. 138. Druckſache Nr. 126. Vorlage betr. üÜbernahme des Elektrizitätswerks in ſtädtiſche Berwaltung. Urſchriftlich mit einem Druckſtück des Be⸗ triebsvertrages an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Das an die Felten & Guilleaume⸗Lah⸗ meyerwerke A. G. in Frankfurt a. M. ver⸗ pachtete Elektrizitätswerk wird zum 1. Auguſt 1910 in ſtädtiſche Verwaltung übernommen. 2. Der Magiſtrat wird ermächtigt, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Der mit der Felten « Guilleaume⸗Lahmeyer⸗ werke A. G. unter dem 3./12. Mai 1899 geſchloſſene Vertrag über den Betrieb des ſtädtiſchen Elektrizi⸗ tätswerks erreicht am 1. Auguſt 1910 ſein Ende, falls nicht bis zum 1. Auguſt 1909 ſeitens der Stadtgemeinde die Verlängerung unter gleichen Bedingungen bis zum 1. Auguſt 1912 verlangt wird. Es wird beantragt, von dieſem vertraglichen Rechte keinen Gebrauch zu machen, da es wohl unter allen Umſtänden erwünſcht iſt, die Verwaltung des Werkes ſobald als tunlich ſelbſtändig zu betreiben. Die Felten « Guilleaume⸗Lahmeyerwerke A. G. hat aus dem Betriebe des Werkes mit Aus⸗ nahme der erſten Jahre recht erhebliche Gewinne erzielt, und es iſt vorauszuſehen, daß auch unter ſtädtiſcher Verwaltung anſehnliche Überſchüſſe ſich ergeben werden. Allerdings wird ja der Betrieb durch die Anpaſſung an die ſtädtiſchen Verwaltungs⸗ grundſätze nicht unerheblich verteuert werden. Für die Rentabilität des Werkes wird es erforderlich ſein, weſentliche Anderungen des Tarifs in naher Zeit nicht vorzunehmen. 2 Das Werk befindet ſich in tadelloſem Zuſtande. Es wird ſtreng darauf geachtet, daß dieſer Zuſtand auch bis zur Übernahme des Werks erhalten bleibt. Im Eigentum der genannten Firma befinden ſich die elektriſchen Anlagen auf den Staatsbahn⸗ höfen Charlottenburg, Halenſee und Grunewald, ſowie die ſämtlichen Elektrizitätszähler, deren Über⸗ nahme bei UÜbergabe des Werks vertraglich vor⸗ geſehen iſt. Die Bewilligung der hierfür erforder⸗ lichen Mittel werden wir ſeinerzeit durch beſondere Vorlage beantragen. 22 „ 2 Mit den vorbereitenden Maßnahmen wird nicht gut bis zur nächſtjährigen Etatsbewilligung gewartet werden können. Namentlich werden mit den an⸗