allgemeine Preisſteigerung für Materialien und Arbeitslöhne. Nach dem jetzt aufgeſtellten Revi⸗ ſionskoſtenanſchlag erfordern die beiden ausgeführ⸗ ten Anſtalten zuſammen einen Koſtenaufwand von rd. 170 000 ℳ, ſo daß hierdurch die zur Verfügung ſtehenden Mittel von 140 000 ℳ voll verbraucht werden. Der darüber hinaus noch erforderliche Betrag von 30 000 ℳ ſoll aus dem für die Re⸗ gulierung und den Ausbau der Bismarckſtraße und des Kaiſerdammes vorhandenen Mitteln gedeckt werden. Für die Herſtellung der noch nicht in Angriff genommenen beiden unterirdiſchen Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten auf dem Sophie⸗Charlotte⸗Platz und auf dem Reichskanzlerplatz würden vorausſicht⸗ lich noch 135 000 ℳ aufzuwenden ſein, denen Erſparniſſe bei den für den Bau der Bismarckſtraße vorgeſehenen Mitteln nur noch in Höhe von etwa 45 000 ℳ gegenüberſtehen. Unter dieſen Ver⸗ hältniſſen ſind wir der Auffaſſung, daß es ſich mit Rückſicht auf die hohen Koſten empfiehlt, von einer Verſtärkung der Mittel abzuſehen und von dem Bau dieſer beiden noch nicht in Angriff genommenen Anſtalten einſtweilen Abſtand zu nehmen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 28. April 1909. Der Magiſtrat. Matting Bredtſchneider. 1. V. Dr Maier. IX E. 615. Druckſache Nr. 130. VBorlage betr. Schaffung beſonderer Straßenbahn⸗ körper in der Berliner Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 21 Nr. 14 IX und der Mappe III 32 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Schaffung beſonderer Straßenbahn⸗ körper in der Berliner Straße zwiſchen Knie und Wilhelmplatz wird zugeſtimmt. II. Die erforderlichen Arbeiten ſind für Rechnung der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn auszuführen. Wir ſind ſchon ſeit Jahren zu der Überzeugung gekommen, daß es in Straßen mit lebhaftem Ver⸗ kehr notwendig iſt, für die in dieſen Straßen ver⸗ kehrenden Straßenbahnen beſondere Straßenbahn⸗ körper anzulegen, wenn die Breite der Straße das zuläßt. In der Berliner Straße zwiſchen Knie und Wilhelmplatz macht ſich das Fehlen beſonderer Straßenbahnkörper beſonders nachteilig bemerkbar. Da die Gleiſe zu beiden Seiten des Fahrdammes unmittelbar neben den Rinnſteinen liegen, ſo leidet ſpülung durch das Regen⸗ und Straßenwaſchwaſſer erartig, daß er nebſt ſeiner Betonunterbettung faſt nunterbrochen ausgebeſſert werden muß. Dieſe Ausbeſſerungen, denen auch die Gleiſe ſelbſt unterliegen, ſind außerordentlich ſtörend und läſtig für den übrigen Verkehr. Ein weiterer Übelſtand ſt es, daß der mit dem Fahrdamm auf gleicher öhe liegende Straßenbahnkörper gegen den Fahr⸗ damm nicht durch Bordſchwellen abgeſchloſſen iſt; infolgedeſſen werden die Führer der vor den 179 der Aſphalt des Bahnkörpers unter der Über⸗ Grundſtücken haltenden Fuhrwerke in die Ver⸗ ſuchung gebracht, mit den Fuhrwerken zu nahe an die Schienen heranzufahren, wodurch leicht Kolli⸗ ſionen mit den Straßenbahnen herbeigeführt werden können, oder ſie halten ſich unnötig weit von den Gleiſen entfernt und behindern dadurch den übrigen Fuhrwerksverkehr. Wir ſind daher mit.der Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn ſchon vor Jahren zwecks Schaffung beſonderer Straßenbahnkörper in der Berliner Straße zwiſchen Knie und Wilhelm⸗ platz in Verhandlung getreten, die nun zu dem Er⸗ gebnis geführt haben, daß die Straßenbahngeſell⸗ ſchaft unterm 20. April d. I. einen förmlichen An⸗ trag zur Genehmigung der Herſtellung beſonderer Bahnkörper in dieſer Straße geſtellt und ſich zur Tragung aller Koſten bereit erklärt hat. Der mit dieſem Antrag eingereichte Entwurf für die Um⸗ änderung der Bahnanlage bedarf zwar noch der Genehmigung der zuſtändigen Behörden, aber an ihrer Erteilung iſt nicht zu zweifeln, nachdem der Herr Polizeipräſident hierſelbſt bei den vorauf⸗ gegangenen Verhandlungen bereits ſein grund⸗ ſätzliches Einverſtändnis mit der geplanten Um⸗ geſtaltung erklärt hat. Nach dem in der Mappe hier beigefügten Ent⸗ wurf ſoll der zwiſchen den beiderſeitigen Straßen⸗ bahnkörpern liegende Fahrdamm eine nutzbare Breite von 12 m erhalten. Zur Erzielung dieſer Breite iſt es notwendig, die Gleiſe auf den beiden Seiten des Fahrdammes um je 65 em hausſeitig zu verſchieben. Die Gleiſe kommen unter Auf⸗ hebung des jetzt neben den Bordſchwellen vor⸗ handenen gepflaſterten Fußgängerſteges auf be⸗ ſonderen Straßenkörpern zu liegen, die nach dem Fahrdamm mit Bordſchwellen eingefaßt werden. Die Straßenbahnkörper werden mit Raſen belegt, der Raſen wird nach den beiden Hausſeiten derart verbreitert, daß ſie an die daſelbſt bereits vorhandenen Raſenſtreifen anſchließen und dieſe mit einbeziehen. Der alte Baumbeſtand der Straße bleibt erhalten. Durch die Umänderung, welche der Stadt keine Koſten verurſacht, da dieſe die Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn in vollem Umfange allein trägt, glauben wir einerſeits das Verkehrsintereſſe erheblich zu fördern, anderſeits auch den Zuſtand des Straßenplaſters dauernd zu verbeſſern und das Straßenbild weſentlich zu verſchönern. Wir bemerken noch, daß die Anlage des Straßenbahnkörpers in der Mitte des Fahrdammes der Berliner Straße, wie er in der Hardenberg⸗ ſtraße zur Ausführung gebracht iſt, nur möglich wäre, wenn auf jeder Seite eine Baumreihe be⸗ ſeitigt und die Promenade erheblich eingeſchränkt würde. Abgeſehen von den hierdurch entſtehenden bedeutenden Koſten, welche die Straßenbahn wohl nicht übernehmen würde, halten wir eine ſolche Anordnung mit Rückſicht auf die Verunſtaltung des Städtebildes, die dadurch herbeigeführt werden würde, nicht für empfehlenswert. Zunächſt iſt die hier vorgeſchlagene Verände⸗ rung nur für die Strecke vom Knie bis zum Wilhelm⸗ platz beabſichtigt. Weſtlich davon liegen die Ver⸗ hältniſſe inſofern anders, als der Straßendamm zum größeren Teil nicht mit Aſphalt, ſondern mit Steinpflaſter verſehen iſt, in welchem die geſchil⸗ derten Mißſtände weniger hervortreten. Aber es wird beabſichtigt, auch hier in gleicher Weiſe be⸗ ſondere Straßenbahnkörper herzuſtellen, ſobald eine Einigung mit der Berlin⸗Charlottenburger Straßen⸗ bahn erzielt ſein wird. 810 48