bevor nicht die Rechnungen für das letzte Viertel⸗ jahr vorlagen, da die wirklichen Ausgaben für Be⸗ leuchtung und Heizung durch die jeweiligen Witte⸗ rungsverhältniſſe weſentlich beeinflußt werden. Dieſe waren jedoch im letzten Winter die denkbar ungünſtigſten, ſo daß ſich trotz größter Sparſamkeit eine erhebliche Überſchreitung ergeben hat. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 6. Mai 1909. „Der Magiſtrat. Schuſtehrus. XIVa. 161. Boll. Druckſache Nr. 139. Vorlage betr. Einbau eines Kanals im Königsweg. Urſchriftlich mit einem Koſtenanſchlage an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: I1. Dem Einbau eines gemauerten Kanals im Königsweg am Einlauf in die Neue Kant⸗ ſtraße wird zugeſtimmt. Die Koſten für die Anlage zu 1 werden auf 2800 ℳ feſtgeſetzt; ſie ſind aus Anleihemitteln zu entnehmen und nachträglich in das Extra⸗ ordinarium des Kanaliſationsetats für 1909 einzuſtellen. In dem für das Entwäſſerungsgebiet Weſtend (Syſtem II) im Jahre 1904 aufgeſtellten und landes⸗ polizeilich genehmigten Kanaliſationsentwurf iſt der Anſchluß eines Teiles von Witzleben an das Syſtem II vorgeſehen worden, und zwar ſoll ein gemauerter Kanal von der Ecke der Dernburg⸗ und Neuen Kantſtraße aus quer durch letztere und den Königsweg und unter der Eiſenbahn hindurch nach der Rognitzſtraße geführt werden. Von dieſem Vorflutkanal ſind bei der Regulierung der Neuen Kantſtraße die unter dieſer liegenden erſten 20 m gebaut worden; jetzt wird bei der Regulierung des Königswegs eine Verlängerung des Kanals um 13,5 m notwendig, damit ein ſpäterer Aufbruch des dort zu verlegenden Holzpflaſters vermieden wird. Die Lage des Kanals iſt aus der am Kopf des Koſtenanſchlages befindlichen Skizze erſichtlich. Da der Kanal etwa 9,5 m unter der Straßenober⸗ fläche liegt, ſind die Koſten verhältnismäßig hoch, ſie betragen nach dem anliegenden Anſchlage 2800 ℳ. Hierin ſind auch die Koſten für den an dieſe Kanalſtrecke anzuſchließenden Rinnſteinſchacht, die von dem Regulierungsunternehmen des Königs⸗ weges zu erſtatten ſind, mitenthalten. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Kanaliſationsdeputation. cCharlott 11 tenburg, den 6. Mai 1909. Der Magiſrat. 193 ſein 442. eine Verſtärkung der Etatsnummer herbeizuführen, Vorlage betr. Kanaliſierung einiger Straßen auf Druckſache Nr. 140. Neuweſtend. Urſchriftlich mit den Band v und v1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Kanaliſierung folgender Straßen Reichsſtraße zwiſchen Straße 28—I—5 und Straße 30—V—5, . Straße 30——5 zwiſchen Straße 28——5 und Reichsſtraße, Bayernallee zwiſchen Straße 28—V—5 und Straße 30——5 und Straße 29—V—5 zwiſchen Reichsſtraße und Straße 30—v—5 wird ein Koſtenbetrag von (25 000 430 300 8 900 4 10 200) insgeſamt 74 400 ℳ aus Anleihe⸗ mitteln bewilligt, der beim Extraordinarium des Kanaliſationsetats für 1909 in Sollzugang zu ſtellen iſt. Nach dem über die Aufſchließung von Süd⸗ weſtend beſtehenden Vertrage war die Regulierung der im Tenor genannten Straßen erſt im Jahre 1910 beabſichtigt. Nach einem neueren Abkommen mit der Neuweſtend⸗Aktiengeſellſchaft für Grundſtücks⸗ verwertung ſoll dieſe Regulierung jedoch noch im Jahre 1909 erfolgen. Der Regulierung muß jedoch die Kanaliſierung vorhergehen. Die daraus entſtehenden Koſten betragen nach den Koſten⸗ anſchlägen insgeſamt 74 400 ℳ, welche beſonders aus Anleihemitteln zur Verfügung geſtellt werden müſſen. Sie werden durch die ſpäter eingehenden Kanaliſationsbeiträge vollauf gedeckt. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Kanaliſationsdeputation. Charlottenburg, den 6. Mai 1909. Der Magiſtrat. Schuſt e hr us. Bredtſchneider. Dr. Maier. Akten Fach 34 Nr. 4 1. 10 3. 4. IX E. 652. Druckſache Nr. 141. Borlage betr. Wahl eines Stellvertreters des Borſitzenden des Gewerbegerichts. Urſchriftlich mit den Akten Fach 3 Nr. 1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, einen Stellvertreter des Vorſitzenden des Ge⸗ werbegerichts zu wählen. Nach dem den Akten vorgehefteten Ortsſtatut betreffend das Gewerbegericht zu Charlottenburg vom 13. Februar/16. Juli 1902 — Artikel 3 — be⸗ ſteht das Gewerbegericht aus einem Vorſitzenden und 3 Stellvertretern desſelben. Hiervon iſt die Stelle eines ſtellvertretenden Vorſitzenden un⸗ beſetzt. Nach unſerer Vorlage vom 7. April 1908 — VI B 60 — (Blatt 186/88 der Akten) fand beim Gewerbegericht gelegentlich des Ausſcheidens des damaligen ſtellvertretenden Vorſitzenden, Magiſtrats⸗ aſſeſſors Dr Mann, eine Organiſationsänderung in⸗ ſofern ſtatt, als an Stelle eines Magiſtratsmitgliedes Vorſitzender gewählt wurde. Mit Rückſicht auf dieſe Neuorganiſation und den Umſtand, daß noch zwei ſtellvertretende Vor⸗