Die Vorzüge unterirdiſcher Bedürfnisanſtalten werden anerkannt. Nach dieſer Vorbemerkung empfiehlt der Aus⸗ ſchuß der Stadtverordnetenverſammlung den Magiſtratsantrag zur Annahme. Berichterſtatter: Stad t v. Becker. v. g. u. Becker, Bollmann, Wilk. St. V. 347. Drucſache Nr. 144. Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung betr. Arbeiterausſchüſſe (Druckſache Nr. 77). Verhandelt Charlottenburg, den 30. April 1909. Anweſend: Stadtv. Dunck, Gredy, Dr Frentzel, Gebert, Meyer, Mosgau, Dr Rothholz, Dr Stadthagen, Zietſch. Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting. Entſchuldigt: Stadtv. Dr Bauer, Münch. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Gredy. Stellvertreter desſelben der Stadtv. Meyer. Schriftführer ein Beamter⸗ der Gäc ftaet Der Magiſtrat hat am 4 mar, 1909 * 1 3848.— beantragt, von den Beſtimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit der Arbeiterausſchüſſe für die Arbeiter der Stadt Charlottenburg Kennt⸗ nis zu nehmen. 4 Beſtimmungen ein. § 1. Gingegend ſind folgende Anträge: . Der Magiſtrat wird erſucht, bemall 2 4 4 4) für die⸗ Kanaſationsarbeiter, b) für diel Rieſelfeldarbeiter und e) für die Arbeiter und Arbeiterimnen der Krankenhäuſer zu ſchaffen. II. Der Magiſtrat wird ermc, fur eiagein Gruppen der in der Krankenhausver⸗ waltung beſchäftigten Perſonen auf eine geeignete Vertretung (3. B. Vertrauens⸗ perſonen) zur Vorbringung von Wünſchen 3 uſw. Bedacht zunehmen. Der Ausſchuß ſtimmt den Anträgen 1a und II zu und lehnt die Anträge Ib und Ie ab. 2 Es wird e ee . letzten 115 Der Aueſchuß 1ehnt den Antr 5 3. Ein Antrag, 44 a4 Punkt 2 81 Worte „allge 4 *¹ wich erochnt. Ein Antrag, im Punkt 2 fur die Worte „allgemeiner Art“ zu ſetzen: „von allgemeinem Intereſſe“ wird angenommen. § 4. Abgelehnt wird ein Antrag, hinter dem Worte „Magiſtrat“ einzu⸗ ſchalten: „Uunter Anführung des eraſſenge grundes 4 4 werden.“ 382 abaelehn wird ialgender Antrag: Jeder Ausſchuß beſteht aus 5 Mitgliedern. Für jedes Mitglied iſt ein Erſatmitglied zu wüählen. Wählbar ſind alle Arbeiter und Arbei⸗ terinnen, welche das 24. Lebensjahr voll⸗ endet haben und 1 Jahr ununterbrochen in ſtädtiſchen Betrieben beſchäftigt ſind. 2 Ausſchuß ſtimmt folgendem Antrage zu Zeile 6 für „3 Jahre“ zu ſetzen: „2 Iahre Zeile 9 für „30. Lebensjahr“ zu 11 „25. Lebensjahr“. § 7. Abgelehnt wird folgender Antrag: Wahlberechtigt ſind alle in den betreffen⸗ den Betrieben beſchäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen. 9 Angenommen wird ein Antrag, , 3 Zeilen 4 und 5 ſollen lautenn: Ehrenrechte befinden und mindeſtens 6 Monate in K Betrieben be⸗ 5 Ast 48 99 8 bis 22. § 23. Abgelehnt wird ein 7. 2812 Zeile 2 2 2 2 ſehen „5 Tagen“. 2 K k §§ 2 bis 26. — 4 47 29 27. Abgelehnt wird ein Ag, den Abſatz b zu ſtreichen. 3 528. — 4 8. 29. 7 2 2 Zeile 2 iſ vmter e. ein⸗ Der Ausſchuß tritt in die Einzelberatung der KE % men §§ 33 und 3 § 35. Der Ausſchuß lehnt einen Katag al dem Vorſitzenden das Prrtotoll zu über⸗ reichen. § 36. Ein Antrag, vor „mitgeteilt“ lete one, wird abgelehnt. 40 Abgelehnt wird ein Antrag