§ 39. Ein Antrag, dieſen Paragraphen zu ſtreichen, wird abgelehnt und beſchloſſen: 2) Der Magiſtrat wird um Aufnahme einer Beſtimmung erſucht, derzufolge Abänderungen der vorliegenden „Be⸗ ſtimmungen“ der Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung be⸗ dürfen. b) Sofern der Magiſtrat dem vorſtehen⸗ den Antrage nicht zuſtimmt, iſt dem § 39 hinzuzuſetzen: Hiervon iſt der Stadtverordneten⸗ verſammlung Mitteilung zu machen.“ Der Ausſchuß empfiehlt hiernach der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung, zu beſchließen: Die Verſammlung nimmt Kenntnis von der Mitteilung des Magiſtrats vom 4. März 1909 betr. Arbeiterausſchüſſe und erſucht den Ma⸗ giſtrat, a) für die Kanaliſationsarbeiter Arbeiter⸗ ausſchüſſe einzurichten; b) für einzelne Gruppen der in der Kranken⸗ hausverwaltung beſchäftigten Perſonen auf eine geeignete Vertretung (z. B. Vertrauensperſonen) zur Vorbringung von Wünſchen uſw. Bedacht zu nehmen; ) in den Beſtimmungen über die Arbeiter⸗ ausſchüſſe zu ſetzen: § 3 Punkt 2 für „allgemeiner Art“: „von allgemeinem Intereſſe“ § 6 Zeile 6 für „3 Jahre“: „2 Jahre“ Zeile 9 für „30. Lebensjahr“: Lebensjahr“ § 7 Zeilen 4 und 5 für „I Jahr in dem Betriebe“: 2 „6 Monate in ſtädtiſchen Betrieben“ einzuſchalten: „25. § 29 Abſ. 2 hinter „Mitglieder“: „und Erſatzmitglieder“ § 37 Abſ. 2 Zeile 2 hinter „derjenigen“: „nicht durch Ausſchüſſe vertretenen“ zuzuſetzen im § 38 Abſ. 3: „Hiervon iſt der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung Kenntnis zu geben“; d) eine Beſtimmung aufzunehmen, derzu⸗ folge Abänderungen der vorliegenden „Be⸗ ſtimmungen“ der Zuſtimmung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung bedürfen; e) ſofern Zuſtimmung zu Punkt d nicht er⸗ folgen ſollte, dem § 39 der Beſtimmungen hinzuzuſetzen: „Hiervon iſt der Stadtverordneten⸗ verſammlung Mitteilung zu machen.“ Berichter ſt.. Stad t v. Meyer. v. g. u. Meyer, vr Stadthagen. Gredy, §t. V. 202. Druckſache Nr. 145. Anfrage. Wann beabſichtigt der Magiſtrat, im Hinblick auf die Einführung der Wertzuwachsſteuer in Schöneberg und die vorausſichtliche Einführung einer Reichswertzuwachsſteuer, der Stadtverord⸗ netenverſammlung eine Vorlage wegen Einführung einer Wertzuwachsſteuer in Charlottenburg zu machen? Charlottenburg, den 5. Mai 1909. Dr Stadthagen, Stein, or Hubatſch, Jachmann, Mann, Freund, Gredy. §t. V. 631. Charlottenburg, den 14. Mai 1909. Stadtverorbneten-Vorſteher. V. Dr. Hubatſch.