Dor!1 — für —— 199 — a gen die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 146. Verkauf des Grundſtücks Bis⸗ marckſtraße 102. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Veräußerung des ſtädtiſchen Grundſtücks Bismarckſtraße 102 nach Maßgabe der Offerte des Baumeiſters Mar Appelbaum vom 31. März 1909 — Nr. 102 des Notariatsregiſters pro 1909 des Notars Dr Hanquet — wird genehmigt. Der aus der Veräußerung erzielte Erlös iſt dem Bismarckſtraßenetat zuzuführen. Die vertragsgemäß durch Vermittlung der Berliniſchen Bodengeſellſchaft zum Verkauf an⸗ geſtellten Grundſtücke ſind Parzellen der früher Duwe und Janke ſchen Grundſtücke an der Südſeite der Bismarckſtraße zwiſchen Weimarer und Leibniz⸗ ſtraße. Sie haben eine Geſamtfront von 30,58 m an der Bismarckſtraße und eine Größe von 2237 qm oder 157,70 Quadratruten. Das eine der Grund⸗ ſtücke iſt außerordentlich tief (ca. 80 m). Der Kaufpreis beträgt 302 000 ℳ, d. h. die Quadrat⸗ rute koſtet rund 1915 ℳ. Nach dem mit der Ber⸗ liniſchen Bodengeſellſchaft geſchloſſenen Vertrage iſt der Stadtgemeinde für die Reſtgrundſtücke an der Bismarckſtraße ein Durchſchnittspreis von 1925 für die Quadratrute garantiert. Das Angebot entſpricht dem zwiſchen der Geſellſchaft und der Stadtgemeinde vereinbarten Vertragsmuſter. Ein Plan, aus dem das früher Duwe ſche und das Janke ſche Grundſtück in ſeiner jetzigen Geſtalt erſichtlich iſt, befindet ſich Blatt 11 des Heftes 422. 8 Wir bitten für den Bezirksausſchuß um Angabe in dem Beſchluſſe, ob er mit großer oder geringer Mehrheit zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 12. Mai 1909. 28 Der Ma giſtrat. Sch u ſte hrus. Bredtſchneider. Maier. Vorlage betr. 1 Nr. 102 des Notariats-Regiſters pro 1909 Berin, den 41. Mars 1900. dem unterzeichneten Rechtsanwalt Dr welcher dem in Berlin wohnhaften Notar Dr Hanquet zum Vertreter beſtellt iſt, erſchien heute von Perſon bekannt: der Baumeiſter Max Appelbaum, zu Wilmers⸗ dorf, Spichernſtraße 17/18 wohnhaft. Der Erſchienene erklärte: Ich mache der Stadtgemeinde Charlottenburg folgendes Kaufangebot: § 1. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verkauft von dem zu Charlottenburg an der Bismarckſtraße belegenen Terrain diejenigen Grundſtücke, welche im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 47 Blatt 2027 und Band 15 Blatt 869 verzeichnet ſind. DerLageplan iſt von mir vollzogen. Er ſoll der erſten Ausfertigung dieſes Angebots beigefügt werden. Die verkaufte Parzelle hat angeblich einen Flächeninhalt von 157,70 Quadratruten. Die Verkäuferin kommt für Größe, Güte und Beſchaffenheit der verkauften Parzelle nicht auf. §2. Der Kaufpreis iſt auf 302 000 ℳ., in Worten: Dreihundertundzweitauſend Mark feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: Käufer verpflichtet ſich, binnen einer Woche von heute an auf den Kaufpreis Dreißigtauſend⸗ undzweihundert Mark zu zahlen. Der Reſt des Kaufgeldes mit 271 800 ℳ (Zweihunderteinundſiebzigtauſendachthundert Mark) wird dem Käufer geſtundet. Der Käufer ver⸗ pflichtet ſich, das Reſtkaufgeld vom 1. April 1909 ab mit jährlich 4%%, in vierteljährlichen an den Kalenderquartalerſten fälligen Nachtragsraten zu verzinſen. Das Reſtkaufgeld ſoll am 1. Oktober 1912 ohne Kündigung fällig ſein. Die Verkäuferin iſt berechtigt, ſchon vor dem gedachten Termine die ſofortige Rückzahlung des geſamten Reſtkaufgeldes zu fordern, wenn 1. die Zinſen des Reſtkaufgeldes nicht innerhalb einer Woche nach der jedesmaligen Fälligkeit entrichtet werden, oder wenn die 3wangsverwaltung oder Zwangsver⸗ ſteigerung über die verkaufte Parzelle ein⸗ geleitet wird, oder wenn der jedesmalige Eigentümer der Parzelle in Konkurs gerät oder auch nur ſeine Zah⸗ lungen einſtellt, wenn der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach den in § 6 angegebenen Terminen mit dem daſelbſt gedachten Bau begonnen hat. Der Käufer iſt berechtigt, das geſamte Kaufgeld zu jeder Zeit an die Verkäuferin zu zahlen. 2.