Druckſache Nr. 147. Borlage betr. Verkauf des Grundſtücks Neue Grolmanſtraße 5. Urſchriftlich mit dem Heft 34 Bd. 1 und den Akten Fach 7 Nr. 201 Bd. I. III und v. an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Vertrag mit dem Ingenieur Hermann Zumſande über den Verkauf des ſtädtiſchen Grundſtücks Neue Grolmanſtraße 3 — Band 17 Blatt Nr. 993 des Grundbuchs — vom 1. Mai 1909 — Nr. 1082 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — wird genehmigt. 2. Der Kaufpreis von 63 000 ℳ ſowie die Zinſen für die teilweiſe Stundung des Kauf⸗ preiſes ſind dem Sonderetat 7 — Ver⸗ breiterung der Bismarckſtraße — zuzuführen. Aus Anlaß der Durchlegung der Neuen Grol⸗ manſtraße iſt u. a. das Raczinski'ſche Grundſtück Berliner Straße 135 von der Stadtgemeinde zum Preiſe von 272 000 ℳ. käuflich erworben worden (vgl. Druckſache Nr. 16 von 1905). Das Grundſtück hatte eine Geſamtgröße von 1832 Jm. Hiervon bildeten 1530 qm bebauungsplanmäßiges Straßenland, der Reſt von 302 qm ſtellte Bauland dar. Von dem Bauland ſind 20 qm an die Firma Fritz Flatow veräußert worden (vgl. Druckſache Nr. 370 von 1906), ſo daß jetzt noch eine Reſt⸗ fläche von 282 qm 19,88 Quadratruten vorhan⸗ den iſt. Lage und Form dieſer Fläche ſind aus dem Plane Blatt 201 der Akten Fach 7 Nr. 201 Band III erſichtlich. Die Verhandlungen wegen des Verkaufs des Reſtgrundſtücks haben zu dem unten abgedruckten Vertrage mit dem Ingenieur Zum⸗ ſande vom 1. d. M. geführt. Zumſande hat ſich in dem Vertrage verpflichtet, für die 282 qm⸗ 19,88 Quadratruten große Fläche einen Kaufpreis von 63 000 ℳ zu zahlen, was einem Einheitsſatz von 3169 ℳ für die Quadratrute entſpricht. Der Kaufpreis verſteht ſich frei von Straßenanlieger⸗ beiträgen; hinſichtlich des Kanaliſationsbeitrages finden die ortsſtatutariſchen Beſtimmungen An⸗ wendung. Die Stadtgemeinde hat beim Ankauf des Grundſtücks einſchließlich der darauf befindlichen Baulichkeiten einen Einheitspreis von 2103 ℳ für die Quadratrute bezahlt. Unter Zugrunde⸗ legung dieſes Einheitspreiſes würde ſich der Selbſt⸗ koſtenpreis des an Zumſande zu verkaufenden Reſtgrundſtücks für die Stadtgemeinde auf 41 808 ℳ ſtellen. Würde hierzu ein angemeſſener Beitrag zu den Regulierungskoſten der Neuen Grolmanſtraße gerechnet, der auf 500 ℳ für das laufende Meter Straßenfront anzunehmen wäre (ogl. Druckſache Nr. 370 von 1906), ſo ergibt ſich für das an Zum⸗ ſande zu veräußernde Grundſtück ein Beitrag von 13 180 ℳ. Der anteilige Selbſtkoſtenpreis nebſt Regulierungskoſtenbeitrag beträgt danach für das zu veräußernde Grundſtück 41 808 —— 13 180⸗ 54 988 ℳ. Zumſande hat aber für die Fläche 63 000 ℳ zu zahlen. Dieſer Preis iſt als an⸗ gemeſſen zu erachten. Der Kaufpreis von 63 000 ℳ ſowie die Zinſen für die teilwejſe Stundung des Kaufpreiſes ſind dem Sonderetat 7 — Verbreiterung der Bismarckſtraße — zuzuführen, aus dem die Mittel für den Ankauf des Grundſtücks ſeinerzeit vorſchuß⸗ Mmiit unſerem Antrage befinden wir uns in Ubereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation. 8 201 — 1 Mit Rückſicht auf die zur Übereignung des Grundſtücks an Zumſande erforderliche Geneh⸗ migung des Bezirksausſchuſſes erſuchen wir, in dem Beſchluſſe anzugeben, mit welcher Mehrheit er zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 13. Mai 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr Maier. IX. D. 800. Nummer 1082 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den erſten Mai des Jahres ein⸗ tauſendneunhundertundneun. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ aſſeſſor Dr. jur. Richard Thurow aus Charlottenburg welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Ma⸗ giſtratsſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung abgebe. der Ingenieur Hermann Zumſande wohnhaft hier, Neue Kantſtraße 26. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Vorlegung der Mitgliedskarte Nr. 8406 der Kameradſchaftlichen Vereinigung des Offizierskorps der Landwehr⸗Inſpektion Berlin. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1⁰ § 1. Die Stadtgemeinde Charlottenburg iſt Eigen⸗ tümerin des im Grundbuche von der Stadt Char⸗ lottenburg unter Band 17 Blatt Nr. 993 verzeich⸗ neten Grundſtücks Neue Grolmanſtraße 3 von etwa 282 qm Größe. Die Stadtgemeinde verkauft hier⸗ mit dieſes Grundſtück an den Ingenieur Herrn H. Zumſande in Charlottenburg, Neue Kantſtraße 26. Form und Lage des Grundſtücks ſind Herrn Zum⸗ ſande bekannt. Für die Beſchaffenheit des Bau⸗ grundes wird ſeitens der Stadtgemeinde keine Ge⸗ währ übernommen. § 2. Der Kaufpreis für das Grundſtück iſt auf 63 000 ℳ wörtlich: „Dreiundſechzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: a) Herr Zumſande zahlt den Betrag von 6300 ℳ wörtlich „Sechstauſenddreihundert Mark“ einen Tag vor der Auflaſſung bar an die Stadthauptkaſſe in Charlottenburg. b) Der Reſt des Kaufgeldes mit 56700 ℳ. wört⸗ lich: „Sechsundfünfzigtauſendſiebenhundert .