werden. Die Gebäude ſind nach einer Schätzung der Hochbauverwaltung auf 69 000 ℳ zu be⸗ werten. Der Kaufpreis beträgt In Anrechnung darauf werden die auf den Grundſtücken ruhenden Hypo⸗ theken von zuſammen 39 200 „ übernommen. Von dem Reſt von . 100 800 ℳ werden 50 000 ℳ am Auflaſſungstage bar gezahlt, während die übrigen 50 800 ℳ auf 8 Jahre feſt zu 4 % verzinslich für den Verkäufer auf dem Grundſtück hypothekariſch eingetragen werden. Die Mieten betragen 5944 ℳ. Nach Abzug der für das Kapital von 140 000 ℳ und für die Koſten von rd. 1700ℳ aufzubringen⸗ den Zinſen von ins⸗ geſamt ſowie nach Abzug der Ab⸗ gaben des Hauſes ein⸗ ſchließlich der Unter⸗ haltung in Höhe von 20 % der Miete mit . 1188 ℳ — 3954 “ erfordert das Grundſtück einen Zuſchuß von 1010 jährlich, der auf die nicht vollſtändige Ausnutzung zurückzuführen iſt. Rechnet man vom Kaufpreiſe von 140 000 ℳ den Wert der Gebäude mit 69 000 ℳ ab, ſo ergibt ſich ein Einheitspreis von (140 000 — 69 000: 65) 1092,31 ℳ für die QR. 2 Dieſen Preis erachten wir in Übereinſtimmung mit der Grundeigentumsdeputation für angemeſſen. Wir empfehlen daher den Ankauf des Grundſtücks und erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. 22 Charlottenburg, den 12. Mai 1909. Der Magiſtrat. Schuſt e hr us. Schol tz. V. Gr. 123. 140 000 ℳ. 7. 772 2% i1 5766 % Nummer 1080 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den neunundzwanzigſten April des Jahres eintauſendneunhundertundneun. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ Aſſeſſor Dr. jur. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magi⸗ ſtratsſekretärl Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Der⸗ ſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Ver⸗⸗ ſammlung abgebe. eine Teil zur Uber⸗ Der Kaufmann Iriedrich Henſchel, woh zu Charlottenburg, Krumme Straße Nr. 9. 204 — Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. 4 Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zu Charlottenburg folgen⸗ den Vertrag: 8 4 2 Der Kaufmann Friedrich Henſchel iſt ein⸗ getragener Eigentümer des in Charlottenburg, Krumme Straße Nr. 9 belegenen, auf dem an⸗ gehefteten Lageplan gelb umränderten und mit den Buchſtaben a, b. e, d. e, f, g h, i, a um⸗ ſchriebenen Grundſtücks Band 72 Blatt Nr. 2823 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von ungefähr 922 am — d. 65 Quadratruten. Dieſes Grundſtück verkauft der Erſchienene zu 2 hiermit an die Stadtgemeinde Charlottenburg, und zwar ſo, wie es jetzt ſteht und liegt mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Baulichkeiten, ſowie Bäumen und Sträuchern und allen gärtne⸗ riſchen Anlagen. § 2. Der Kaufpreis wird auf 140.000 ℳ, in Worten: „Einhundertvierzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt und wie folgt belegt: 1. auf dem Grundſtück haften in Abteilung 111 des Grundbuches folgende Hypothekenforde⸗ rungen: Nr. 2 24000 ℳ 7 Nr. 3 3000 zuſ. 3 20 % zu . Nr. 4 4400 ℳ)1 v. H. verzinsl. für die Nr. 5.. 3600 ℳ Sparkaſſe der Stadt Nr. 6 4200 Charlottenburg. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von II. III. burg in Empfang UÜberweiſung an ein Bankhaus Die Hypothet iſt am 1. April 1917 ohne Kündigung zur Rückzahlung fällig. Die Stadtgemeinde iſt jedoch berechtigt, die Hypothet jederzeit ganz oder teilweiſe nach dreimonatiger Kündigung zu einem Viertel⸗