Uor1 Druckſache Nr. 154. Soclage betr. Nengeſtaltung der Gehalts⸗, Beſoldungs⸗ und Lohnnormal⸗Etats für die ſt tiſchen Beamten, Privatdienſtverpflichteten, 2 Schweſtern und Arbeiter. unſchrmtuch an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: I1. Die Verſammlung ſtimmt zu 1. dem vorgelegten Normalbeſoldungsetat für die ſtädtiſchen Beamten, beſtehend aus 4244.) Gehaltstafel, B.) Klaſſeneinteilung, C.) Ausführungsbeſtimmungen, 2. dem Normalbeſoldungsplan für die durch Privatdienſtvertrag angenommenen Per⸗ ſonen, Z3. dem Normalbeſoldungsplan für die ſtädti⸗ ſchen Schweſtern, 4. dem Normallohnplan für die ſtädtiſchen Arbeiter im ſtändigen Arbeitsverhältnis, zu 1—4 mit Wirkung vom 1. April 1908 ab, ſoweit nicht in den entſprechenden Beſtimmungen ausdrückliche Abwei⸗ 4 chungen vorbehalten ſind, 5. den Grundſätzen für die Gewährung von Familienzulagen an die in der ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigten Perſonen mit Wirkung vom 1. April 1909 ab. Die zur Durchführung der vorſtehenden Be⸗ ſchlüſſe Mittel für 19o8 1909 1. mit .. 394 13,— 4C 423 574,— 4 2. mit 71 180.— dℳ 120 188,— 4 1 ut 40 5 320,— (4 207 103,25 d 196 051,50 e 25 580— 4 219 — — agen für die 2. wr eromneten. Serſammling zu Chartottenhurg. werden aus den durch die Etats pro 1908 und 1909 bewilligten Mitteln von je 1000000 ℳ zu⸗ ſammen 2 000 000 ℳ für Beſoldungs⸗ und Lohnerhöhungen zuzüglich des vorhandenen Reſtbeſtandes aus den für die Gewährung von Teuerungszulagen vro 1907 beſtimmten Summen mit 15 334,62 ℳ bewilligt. Der Vorlegung der neuen Beſoldungsord⸗ nungen für die Lehrkräfte an den höheren Knaben⸗ und Mädchenſchulen, der Bürger⸗ mädchenſchule, der Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule, der obligatoriſchen Fortbildungs⸗ ſchule, den Gemeindeſchulen einſchließlichHilfs⸗ ſchulen und Kindergärten wird weiter ent⸗ gegengeſehen. Eun 244 R4 I. Darüber, daß in Abweichung von dem Ge⸗ meindebeſchluſſe vom 12. Januar 1. März 1905, welcher die Neureviſion des Beſoldungsetats erſt zum 1. April 1910 in Ausſicht nimmt, dieſe Neu⸗ regelung in ihrem Geſamtumfange bereits mit Wirk⸗ kung vom 1. April 1908 eintreten ſoll, beſteht unter den Gemeinde⸗Körperſchaften bereits auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 29. Mai /5. Juni 1907 (vgl. erneut auch Stadtverordneten⸗ Beſchluß vom 15. April 1908) Übereinſtimmung, und es erſcheint auch ausgeſchloſſen, daß dieſe Maßregel beeinflußt werden könnte durch die noch ausſtehenden Beſchlüſſe der beiden Häuſer des Preußiſchen Landtages wegen der anderweiten Feſtſetzung des Wohnungs⸗ geldzuſchuſſes für die Staatsbeamten; es ſei denn, daß als Folge eines Beſchluſſes, welcher die Wir⸗ kung des neuen Wohnungsgeldzuſchuſſes erſt auf den 1. April 1909 feſtſetzen ſollte, geſetzlich vor⸗ geſchrieben werden würde, daß auch die Miets⸗ entſchädigung nach Maßgabe des neuen Geſetzes betreffend das Dienſteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksſchulen erſt mit Wirkung vom 1. April 1909 zu zahlen ſei. Wenn im übrigen wiederholt die Verzögerung der neuen Vorlage mit dem Hinweis auf die noch ausſtehenden Beſchlüſſe der Häuſer des Preußiſchen Landtages in bezug auf die mannigfachen Beamten⸗ und Lehrerbeſoldungsfragen begründet worden iſt, ſo iſt in dieſer Hinſicht, trotz des Fehlens endgültiger Beſchlüſſe doch inzwiſchen, wenigſtens ſoweit es III. ſich um die Beamtenbeſoldung handelt, ſo viel Klarheit eingetreten, daß die bisher beſtandenen Bedenken weſentlich abgeſchwächt erſcheinen. Ins⸗ beſondere ſind — abgeſehen von der Rückwirkung die übrigen Fragen des Wohnungsgeldzuſchuſſes, vor allen Dingen ſoweit Charlottenburg an ihnen , intereſſiert iſt, nahegn zur völligen Entſcheidung gebracht worden. Der Geſetzentwurf betreffend 2 gie Steuerprivilegien der Beamten hat das Ab⸗