224 Arbeitskraft des Perſonals mehr zu ſchonen, als es daß die bevorſtehende Übernahme des Werkes in nach den bisherigen Beſtimmungen und Lohn⸗ ſätzen möglich war. Einer beſonderen Erörterung bedürfen noch die Verhältniſſe derjenigen Perſonen, welche außer⸗ halb eines Normaletats geblieben ſind, weil ſie nicht nach den Vorſchriften des gewöhnlichen Privatdienſtvertrages angenommen ſind, ſei es, daß ſie immer nur für eine beſtimmte Periode (6 Jahre) gewählt ſind, ſo daß das Dienſtverhältnis bei Ablauf dieſer Periode regelmäßig einer Er⸗ neuerung bedarf, ſei es, daß ſonſt ihre dienſtlichen Beziehungen zur Verwaltung nicht in den all⸗ gemeinen Rahmen hineinpaſſen. Zu der erſten Gruppe gehören die beiden dirigierenden Arzte und der Proſektor des Krankenhauſes Weſtend, die Direktoren der Gasanſtalten und der Waſſer⸗ werke, der Oberingenieur und der erſte Ingenieur in der Elektrizitätsverwaltung, zu der letzteren die beiden leitenden Arzte des Krankenhauſes Kirchſtraße und der Leiter der ſtädtiſchen Lungen⸗ fürſorgeſtelle, deren Verträge zwar ähnlich wie die der ſonſtigen Privatdienſtverpflichteten, ohne beſtimmte Ablauffriſten geſchloſſen ſind, in der Weiſe, daß ſie von Jahr zu Jahr weiter laufen, falls nicht rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages Kündigung erfolgt, die aber doch hinſichtlich ihrer ganzen Dienſt⸗ ſtellung, insbeſondere mit Rückſicht auf die vertrags⸗ mäßig zugelaſſene Ausübung ärztlicher Praxis ſich weſentlich von dem Dienſtverhältnis der ſonſtigen Privatdienſtverpflichteten unterſcheiden. Hinſicht⸗ lich dieſer letzteren erſchien es nichtsdeſtoweniger mit Rückſicht darauf, daß diejenigen Momente für die Hebung ihres Gehalts, die von der erſteren Gruppe regelmäßig wenigſtens alle 6 Jahre bei der Erneuerung des Dienſtvertrages eintreten, hier nicht zur Wirkung gelangen, angemeſſen, nach Analogie der anderen Dienſtverpflichteten feſte Steigerungsperioden vorzuſehen. Alle dieſe außer⸗ halb eines Normaletats ſtehenden Perſonen haben, ſchon aus dem Grunde, daß ſie keine Anwartſchaft auf eine Reviſion ihrer Gehälter hatten, bisher auch keine Teuerungszulage bekommen. Im Hin⸗ blick aber auf die allgemeine Aufbeſſerung und zumal im Hinblick auf die weſentliche Aufbeſſerung der Oberärzte im Krankenhauſe Weſtend, erſchien auch hier eine gleichzeitige Gehaltserhöhung gerecht⸗ fertigt, wie ſie vorgeſchlagen wird. Für die diri⸗ gierenden Arzte im Krankenhauſe Weſtend hat bei der Neuwahl zum 1. April d. I. eine Neu⸗ regelung auch der Gehaltsverhältniſſe durch den Haushaltsetat mit Zuſtimmung der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung ſtattgefunden, ſo daß hier auch von dieſem Geſichtspunkte aus die Verhältniſſe geregelt erſcheinen. Dasſelbe gilt für die aus be⸗ ſonderer Veranlaſſung erfolgte Erhöhung ſeiner Bezüge für den Proſektor. Was die erwähnten Direktoren der Betriebsverwaltungen anbetrifft, ſo iſt der Direktor der Waſſerwerke erſt am 1. April 1907 mit einem neu feſtgeſetzten Gehalt eingetreten und der Direktor der Gasanſtalten hat zu dem gleichen Zeitpunkte eine anderweite Regelung ſeiner Bezüge erfahren. Das gleiche gilt zwar auch für den erſten Ingenieur des Elettrizitäts⸗ werks. Nichtsdeſtoweniger erſchien hier mit Rück⸗ ſicht auf die mit rückwirkender Kraft erfolgende Erhöhung der Beſoldung der ihm unterſtellten Ingenieure und Techniker eine Erhöhung 0 meſſen. Auch für den Oberingenieur lagen liche Erwägungen nahe. Mit Rückſicht aber 74 in allen V ſtädtiſche Verwaltung unter allen Umſtänden ſeine Dienſtſtellung weſentlich beeinfluſſen muß, glaubten wir von einer Neuregelung bis zu dieſem Zeit⸗ punkte Abſtand nehmen zu ſollen. In die Gruppe der ohne Normaletat Beſchäftigten gehören auch die Stadt⸗ und Schulärzte, von denen die letzteren in einer beſonderen Eingabe eine Erhöhung ihrer Remuneration erbeten haben. Mit Rückſicht auf die ſchwebenden Verhandlungen über eine ander⸗ weite Organiſation des ärztlichen Dienſtes haben wir jedoch geglaubt, eine Prüfung der Beſoldungs⸗ frage hinausſchieben zu ſollen; die letzte Erhöhung der Remunerationen hat für die Schulärzte zum 1. April 1907, für die Stadtärzte zum 1. April 1909 ſtattgefunden. Zu erwähnen iſt hier auch noch der Hausarzt des Bürgerhauſes, deſſen Bezüge eben⸗ falls erſt durch den gegenwärtigen Haushaltsplan vom 1. April 1909 ab erhöht worden ſind. Die Diäten der juriſtiſchen Hilfsarbeiter be⸗ tragen zurzeit monatlich 300 ℳ und bedürfen einer Aufbeſſerung nicht. Nicht unter den Normaletat fallen endlich die Bezüge des nicht ſtändig beſchäftigten Bureau⸗ und Unterperſonals (Hilfsſtellvertretende Standes⸗ beamte, Bureauhilfsarbeiter, Bureauhilfsarbei⸗ terinnen, Hilfsboten), von denen die drei letzteren Gruppen bisher allerdings ſchon an der Teuerungs⸗ zulage beteiligt ſind. Die vorgeſchlagene Neufeſt⸗ ſetzung der Tagegelder entſpricht einem Satze von /⅔ des Anfangsgehalts der entſprechenden Normalklaſſen. Von einer Rückwirkung muß hier ſchon mit Rückſicht auf den Wechſel des betreffen⸗ den Perſonals infolge der nichtſtändigen Beſchäf⸗ tigung Abſtand genommen werden. 3. Der Normalbeſoldungsplan für die ſt ä d t i⸗ ſchen Schweſtern entſpricht im weſentlichen den Vorſchlägen der Krankenhausdeputation und den Verhältniſſen in Nachbargemeinden. Der Wert der herbeigeführten Aufbeſſerung gewinnt dadurch an Bedeutung, daß dieſen Perſonen außer der Beſoldung freie Wohnung, Beköſtigung, Wäſche⸗ reinigung und Dienſtkleidung im Krankenhauſe gewährt wird, ſie alſo von den allgemeinen Teue⸗ rungsverhältniſſen nur in beſchränktem Maße be⸗ troffen werden. Die Aufbeſſerung rechtfertigt ſich andererſeits aber durch die erhöhte Wertſchätzung ihrer Leiſtungen im ſtädtiſchen Dienſt, an der wir uns gern beteiligen. Die Durchſchnittsaufbeſſerung beträgt (unter Berückſichtigung des Wertes der freien Station) 12,45 %. 4. Vor der Feſtſtellung des N o r Aat⸗ lohnplans für die ſtädt iſchen Ar⸗ beiter haben wir in Ausführung des Be⸗ ſchluſſes der Stadtwerordnetenverſammlung vom 16. Dezember 1908, welcher lautet: , Die Verſammlung ſteht einer * er⸗ kür zung der Arbeitszeit für die ſtändig beſchäftigten Arbeiter auf 9 Stunden ſympathiſch gegenüber und erſucht den Magiſtrat (bei der bevorſtehenden Etats⸗ beratung), die Frage zu erwägen, in welchen Betrieben ſich eine Verkürzung der Arbeits⸗ zeit ermöglichen läßt und der Stadtverord⸗ netenverſammlung eutſterechende⸗ Vorſchläge zu machen! 4s ſu zweckmäßig gehalten, zu dieſer prage etellung ſehmen und haben beſchloſſe „wen Oktober