225 Betriebsverwaltungen durchzuführen, ſoweit nicht! durch die Teilung von zwei auf drei Schichten beſondere techniſche Schwierigkeiten einer derartigen Maßregel entgegenſtehen. In letzterer Hinſicht verweiſen wir auf das dem zuſtändigen Stadt⸗ verordnetenausſchuß in der Sitzung vom 7. De⸗ zember 1908 vorgelegte Material, indem wir hinzufügen, daß nachträglich auch hinſichtlich der glatten Durchführbarkeit in der Gasanſtalt Bedenken entſtanden ſind, zu denen die Deputation im Laufe der nächſten Zeit Stellung zu nehmen ſich vor⸗ behalten hat. Unter Zugrundelegung des ſeinerzeit für den Fall der Durchführung des 9 ſtündigen Arbeitstages errechneten Mehraufwandes von rd. 135 000 ℳ. jährlich und unter Hinzufügung des Durch die Reviſion bedingten Aufſchlages von etwa 25 000 ℳ würde ſich der Jahresmehraufwand auf rd. 160 000 ℳ. errechnen, wovon ungefähr die Hälfte für das laufende Etatsjahr in Anſatz zu bringen wäre, vorausgeſetzt, daß nicht bisher nicht erörterte organiſatoriſche Maßnahmen eine Verſchiebung nach oben und unten bedingen. Zu den erſteren dürften wahrſcheinlich die noch ausſtehenden Beſchlüſſe der Gasdeputation führen, während zu einer Verringerung des Bedarfs nach unten Maßregeln werden erwogen werden, welche durch eine anderweite Verteilung der Arbeitspenſen eine Verringerung der angenom⸗ menen Minderleiſtung von 1/9 herbeiführen ſollen. Immerhin wird für das bevorſtehende Halbjahr vom 1. 10. cr. ab unter Berückſichtigung, daß die Jahreszeit des Winters ſchon jetzt in vielen Be⸗ trieben eine Verkürzung des Arbeitstages herbei⸗ führt, der Mehrbedarf auf ungefähr 50 bis 75 000 ℳ zu veranſchlagen ſein. Die erforderlichen Summen werden im einzelnen auf die entſprechenden Etats⸗ poſitionen unter Überſchreitung der zur Ver⸗ fügung ſtehenden Anſätze gebracht und durch Nachbewilligungen gedeckt werden müſſen, da es ſich nicht empfiehlt, die für die Beſoldungsauf⸗ beſſerungen zur Verfügung geſtellten Summen, die ſchon für dieſen Zweck knapp bemeſſen ſind, hierfür in Anſpruch zu nehmen. Mit der Maßregel der Einführung des allgemeinen 9 oder 9 ſtün⸗ digen Arbeitstages ſind erſt verhältnismäßig wenige Kommunen wie Frankfurt a. M., Ludwigshafen und München, und zwar erſt neuerdings voran⸗ gegangen, während in einer großen Reihe ſtaatlicher Betriebe der deutſchen Bundesſtaaten, z. B. in den Reichswerften, den bayeriſchen, württembergiſchen, badiſchen, oldenburgiſchen, ſächſiſchen und zuletzt nach vorherigen Verſuchen endgültig auch in den Betriebswerkſtätten der preußiſch⸗heſſiſchen Eiſen⸗ bahnverwaltung, in den Militärwerkſtätten, u. a. uch in Spandau der Neunſtundentag ſchon ſeit ehreren Jahren durchgeführt iſt, wie er auch in fämtlichen Werkſtätten der öſterreichiſchen tsbahnverwaltungen und den Werkſtätten der zeriſchen Bundesbahnen in Geltung iſt. Auch rivatinduſtrie haben ſich die ſämtlichen men zur Verkürzung der Arbeitszeit be⸗ und insbeſondere arbeiten zurzeit eine iche Anzahl Charlottenburger Induſtrieen, emens & Halske, Deutſche Waffen⸗ und fabrik, Kühlſtein Wagenbau, ferner Ge⸗ yl, Gebauer und die Freund'ſchen Ma⸗ t einem 9 oder 9½ ſtündigen ter 25 ſog. Schichtbetrieben, beſonders talten und Glektrizitätswerken, iſt a. Rh., Schöneberg, Cöln, Mühlhauſen i. E., Hanau ädtiſchen Betriebs⸗ von zuſammen 24 Stunden, der 8 ſtündige Arbeits⸗ tag in einer großen Anzahl von Kommunen, darunter auch in Charlottenburg, bereits durch⸗ geführt, und Zeitungsnachrichten zufolge ſoll auch ohne Schichtbetrieb für die ſtädtiſchen Berliner Waſſerwerke die durchgängige Verkürzung der Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden in Ausſicht genommen ſein. Trotz des erheblichen Aufwandes, den dieſe Einrichtung, welche wir zum Wohle unſerer Ar⸗ beiterſchaft jetzt zu ſchaffen bereit ſind, ſelbſt im Falle günſtiger Organiſation unter allen Umſtänden erfordern wird, haben wir, wie der vorgelegte Nor mallohnplan erweiſt, noch beträcht⸗ liche Erhöhungen der Lohnſtalen in Ausſicht ge⸗ nommen. Die in dem Normallohnplan vorge⸗ ſehenen Löhne beſchränken ſich allerdings auf die⸗ jenigen Arbeiter, welche nicht in ſtädtiſchen Be⸗ trieben als ſogenannte „Betriebs“arbeiter beſchäftigt ſind, da hinſichtlich dieſer die Feſtlegung von Nor⸗ mallohnſätzen für eine längere Zeit ſich nicht durch⸗ führen läßt und die zuſtändigen Deputationen auf eine Bewegungsfreiheit, welche es ihnen ermög⸗ licht, ſich augenblickllichen Schwankungen der Lohn⸗ bewegung anzupaſſen, nicht verzichten können. Dieſe Deputationen haben infolgedeſſen auch im Laufe der letzten Jahre, während welcher der für die übrigen Kämmereiarbeiter aufgeſtellte Normal⸗ lohnplan als unabänderlich galt, wiederholte Auf⸗ beſſerungen ihrer Löhne vorgenommen; auch ſie haben aber ſich jetzt nicht der gleichen Maßregel entzogen. Vielmehr ſind von den beteiligten De⸗ putationen für die Gaswerke und Waſſerwerke, Kanaliſation und Krankenhäuſer ebenfalls neue Lohnſkalen für ihre Betriebsarbeiter aufgeſtellt worden, welche für die beiden Jahre 1908 und 1909 Aufwendungen von je über 116 000 ℳ und 130 000 ℳ erheiſchen werden. Da dieſe neuen Sätze aber auch für die Zukunft nicht feſtgelegt, ſondern veränderlich bleiben ſollen, ſo entziehen ſie ſich der Feſtlegung durch Gemeindebeſchluß und haben hier nur inſofern Bedeutung, als ſie zum Vergleich herangezogen werden ſollen. Für das Jahr 1908 ſind allerdings auch die erforder⸗ lichen Mittel zu bewilligen. Der Normallohnplan für die übrigen ſtän⸗ digen ſtädtiſchen Kämmereiarbeiter ſieht, wie ſchon bisher, ſo auch für die Zukunft, nur Monatslöhne vor und unterſcheidet ſich damit von dem ſonſt in den Kommunalverwaltungen üblichen Verfahren der Tagelöhnung von vornherein zugunſten der Arbeitnehmer. Dieſelbe Maßregel, oder was im weſentlichen dasſelbe ſagen will, die von den Ar⸗ beitern erſtrebte Einführung von Wochenlöhnen iſt für die Arbeiter der Betriebsverwaltungen von den zuſtändigen Deputationen ebenfalls reiflich geprüft und nach Möglichkeit durchgeführt worden. Die Gasanſtaltsverwaltung befindet ſich zurzeit noch in derartigen Erwägungen. Aus dem oben entwickelten Geſichtspunkte empfiehlt es ſich aber auch hier nicht durch Gemeindebeſchlüſſe in die Zuſtändigkeit der Deputationen einzugreifen, und es muß ihnen die ſelbſtändige Regelung dieſer Frage ebenſo überlaſſen bleiben, wie die Feſt⸗ ſetzung ihrer Löhne, denn die beiden Maßregeln greifen unmittelbar ineinander. Auf der Grundlage der vorangeſchickten Er⸗ wägun En bitten wir nunmehr den vorgelegten Normalplan zu würdigen. Derſelbe erhöht den A . 1 7 1 25