— 226 Geſamt durch ſchnitt s lohn des in kommenden ſtändigen Arbeiterperſonals von 1361 auf 1584 ℳ, alſo um 223 ℳm oder 16,38%. Wie oben bereits entwickelt, deckt ſich dieſer Durch⸗ ſchnittsſatz jedoch nicht mit den für die einzelnen Gruppen ſteigt der Durchſchnittslohn der Lohnklaſſe 1a (Kämmereiarbeiter ohne handwerksmäßige oder ſonſtige techniſche Vorbildung) um jährlich 219 ℳ oder 17,16%, der Lohnklaſſe 10 (handwerksmäßig oder ſonſt techniſch vorgebildete Arbeiter ein⸗ ſchließlich Vorarbeiter) um 309 ℳ oder 22,14%, der der Lohnklaſſe 10 (Aufſeher) um 308 ℳ oder 19,20% und aus den früher bereits entwickelten Erwägungen die Durchſchnittslöhnung der Feuer⸗ wehrleute (Lohnklaſſe 2) ſogar um 428 ℳ. oder 30,64%. Die Anſätze unter 2b und e (Oberfeuer⸗ wehrmänner und Obermaſchiniſten) gelten nur für das Jahr 1908, da ſie vom 1. April 1909 ab als Beamte übernommen werden und hierbei eine weitere Aufbeſferung erfahren. Für die Löhnung des Warte⸗ und Hausperſonals des Krankenhauſes uſw. kommt die an anderer Stelle bereits ge⸗ würdigte Erwägung in Betracht, daß hinſichtlich ihrer die Wirkungen der Teuerung mit Bezug auf Wohnung und Lebensunterhalt wegfallen, da dem Perſonal freie Station im Krankenhaus gewährt wird; andererſeits liegt eine Hebung des Berufes der Wärter und Wärterinnen im dringendſten Intereſſe des Krankenhauſes und ſeiner Patienten. Es wird zum weiteren Verſtändnis der vor⸗ geſchlagenen Skalen dienen, die im Monats⸗ betrage ausgeworfenen Löhne, umgerechnet in Stundenlöhne, zu ermitteln und gleichzeitig in Vergleich zu ſtellen mit den von den vorerwähnten Deputationen für ihre Betriebsverwaltungen in Ausſicht genommenen neuen Löhnen. Die Ein⸗ zelſätze ſchwanken natürlich je nach der Anzahl und der von den verſchiedenen Arbeitergruppen im Jahre zu leiſtenden Arbeitstage und werden um ſo höher ſein, je geringer dieſe Anzahl iſt, und fallen mit dem Steigen der Arbeitstage. So ſchwanken die Stundenlöhne fur die Arbeiter der Lohnklaſſe 1a zwiſchen 47 , Stundenlohn im 1. Dienſtjahre bis zu 63,3 nach dem 10. Dienſt⸗ jahre, berechnet auf 305 Arbeitstage, bis herunter auf 41,6 bzw. 56 , berechnet auf 345 Arbeits⸗ tage, während z. B die Tiefbau⸗ und Kanaliſations⸗ verwaltungen ihren ungelernten Arbeitern, z. B. den Putzern, Stundenlöhne von 48,2—57,7 9, ſteigend in 7 Jahren, bei 340 Arbeitstagen, die Kranken⸗ hausverwaltung den Heizern und Hilfsheizern 48,4—58,6 5, in 10 Jahren bei 330 Arbeitstagen, die Waſſerwerke den Hilfsheizern, Putzern und dergl. 53,4—67,2 „ in 8 Jahren bei 335 Arbeits⸗ tagen, den Hilfsrohrlegern und ſtändigen Arbeitern des Rohrnetzbetriebes 52,2—66,7 in 8 Jahren bei 305 Arbeitstagen und endlich die Gaswerke ihren ungelernten Arbeitern (Erd⸗ und Hofarbeitern ohne Wechſelſchicht, Erd⸗ und Hofarbeitern mit Wechſelſchicht, Fahrſtuhl⸗ und Kranführern, Stände⸗ i holern, Abklopfern uſw.) bei 322 Arbeitstagen vorbehaltlich endgültiger Beſchlußfaſſung, 50 bis 55, 5—52,2 bis 57 „7—54,4 bis 60 und 50 bis 61,1 9 in 10 Jahren zahien wollen. Für die Lohntlaſſe 1b (gelernte Kämmereiarbeiter) ſchwanken die Stunden⸗ löhne in derſelben Weiſe zwiſchen 54,7—71 ** in g 10 Jahren bei 305 Arbeitstagen bis 48,3 bzw. 62,8 5 bei 345 Arbeitstagen der Voltsbabeanſtalt), während von den herausſpringenden Ergebniſſen. So — agen zu fuhrung die 24 Frage verwaltungen die Tiefbau⸗ und Kanaliſations⸗ verwaltung für die Heizer und Maſchinenwärter 55,2—73 5 in 11 Jahren und für die Maſchinen⸗ führer 65,4—84,4 5 in 11 Jahren bei je 338 Arbeits⸗ tagen, die Krantenhausverwaltung für ihre Hand⸗ werker 54,2—64,6 in 10 Jahren bei 320 Arbeits⸗ tagen, für die Maſchiniſten 58,3—70,9 9 in 10 Jahren bei 320 Arbeitstagen, die Waſſerwerke für die Maſchiniſten 63,8—76,4 für ihre Hilfs⸗ maſchiniſten und Heizer 58, 7—72, 4 in je 8 Jahren bei je 335 Arbeitstagen und endlich die Gaswerke für die Keſſelheizer und Hilfsmaſchiniſten 55,5—66,6 § in 10 Jahren bei 331 Arbeitstagen, für die Maſchiniſten, Apparatewärter und Regu⸗ lateure 57,4—72,2 in 10 Jahren bei 316 Arbeits⸗ tagen in Ausſicht genommen haben. In der Lohnklaſſe 10 ſchwanken die Stundenlöhne zwiſchen 61,2—79,8 9 in 10 Jahren bei 305 Arbeitstagen und 53,7—69,9 „ in 10 Jahren bei 348 Arbeits⸗ tagen, während z. B. die Gaswerke für ihre Vor⸗ arbeiter, Betriebspoliere uſw. nach dem vor⸗ liegenden Entwurf 70,4—90,7 § in 10 Jahren bei 316 Arbeitstagen ausgeworfen haben. Bei der Vergleichung darf allerdings immer wieder nicht außer Betracht gelaſſen werden, daß die Löhne der Betriebsarbeiter in dauerndem Fluſſe und entſprechender Fortbewegung ſind, während die neuen Lohnſätze der übrigen Arbeiterſchaft einer derartigen Entwicklung nicht fähig ſind. Es bedarf ſchließlich noch der Erwähnung, daß die Löhne des nicht ſtändigen Arbeiter⸗ perſonals bereits bei Einführung der Teuerungs⸗ zulagen und an Stelle derſelben zufolge Magiſtrats⸗ verfügung vom 15. Dezember 1906, deren Wortlaut wir anſchließen, erhöht worden ſind und daß die den neuen Sätzen entſprechenden Bedürfniſſe der Ver⸗ waltungen durch Haushaltsplan angefordert und befriedigt worden ſind. Es erfolgt dieſerhalb eine fortlaufende Beachtung des Arbeitsmarktes, ſodaß es im Augenblick beſonderer Maßregeln nicht be⸗ darf. Die Verfügung vom 15. Dezember 1906 lautet auszugsweiſe: „Zufolge Stadtverordneten⸗Beſchluſſes vom 5. Dezember 1906 iſt es dem billigen Ermeſſen des Magiſtrats überloſſen, auch an nicht ſtändige Hilfskräfte Teuerungszulagen zu gewähren. Dieſem Beſchluſſe hat der Magiſtrat zu⸗ geſtimmt, mit der Maßgabe, daß in der Regel den nich tſtändigen Hilfskräften an Stelle der Teuerungszulagen eine Erhöhung der Löhne durch entſprechende Lohnzuſchläge zu gewähren iſt. Den betreffenden Verwaltungs⸗ ſtellen und Deputationen wird die ſelbſtändige Ausführung dieſer Maßregel übertragen, ſoweit dies in Grenzen ihrer merfgbaren Etatsmittel möglich iſt. Wenn durch Lohnzuſchl e eine Etatsüber⸗ „, iſt darüber zur ſchreitung zu gewärtigen ter. Zeit zu berichten.“ 0 5 i 2. . . . jgabe gew en, o u Lenaſei