——— 2595 —— Die Durchführung dieſer Beſtimmungen hat einen Aufwand von rd. 9750 ℳ und 9160 ℳ in den Jahren 1908 und 1909 erfordert, welche durch die beiden Haushaltspläne bereits zur Verfügung geſtellt ſind. Die Bezüge ſind daher bereits regel⸗ mäßig zur Zahlung angewieſen und in den Beſitz der Empfangsberechtigten gelangt, ſo daß Nach⸗ zahlungen nicht mehr in Frage kommen. Es kann den ſtädtiſchen Körperſchaften zur Genugtuung dienen, daß in dieſer Art der Fürſorge für ihre früheren Beamten und Bedienſteten und deren Hinterbliebene die Stadt Charlottenburg bisher ganz vereinzelt geblieben iſt und eine Fürſorge ge⸗ troffen hat, welche an keiner Stelle in irgend einer öffentlichen Verwaltung bisher Platz gegriffen hat. Auch die durch die vorgelegten Beſoldungs⸗ pläne erſtrebte Fürſorge für die zurzeit im Dienſte befindlichen Gehalts⸗ und Lohnempfänger erſchöpft in reichem Maße das durch die zeitigen Wirtſchafts⸗ verhältniſſe geſchaffene Bedürfnis und geht jeden⸗ falls bis zur äußerſten Grenze der Leiſtungsfähig⸗ keit der Stadtgemeinde. Wir erbitten die be⸗ Stellen und in allen Teilen bewieſenen Dienſteifers und der Tüchtigkeit aller Beteiligten und hoffen, dadurch ihrer Dienſtfreudigkeit und Hingabe an die Stadt und deren große Aufgaben einen neuen An⸗ ſporn zu geben. Durchdrungen von der Über⸗ zeugung der vollkommenen Fürſorge, welche die neuen Beſoldungspläne gewähren und in der in der gegenwärtigen Reviſionsperiode gewonnenen Er⸗ kenntnis, daß andererſeits bei einer unvorhergeſehe⸗ nen Entwicklung der wirtſchaftlichen Verhältniſſe die Einhaltung beſtimmterReviſionsperioden ſich ſchließ⸗ lich doch nicht durchführen läßt, halten wir es für zweckmäßig, fernerhin von derartigen Vorbehalten Abſtand zu nehmen und haben deshalb die vor⸗ gelegten Pläne nach keiner Weiſe in ihrer Wirkung zeitlich beſchränken oder feſtlegen wollen. Der früher mehrſach gemachte Vorbehalt hinſichtlich der Dauer der Gültigkeit der neuen Beſoldungspläne iſt deshalb nicht wieder zur Aufnahme gelangt. Charlottenburg, den 21. Mai 1909. Der Magiſtrat. antragten Mittel aber gern von der Stadtverord⸗ Schuſtehrus. Matting. netenverſammlung in Anerkenntnis des an allen I. 637. Charlottenburg, den 21. Mai 1909. — Der Stadtv erordneten-Vorſteher. Kauf mann.