—— 235 — Darlagen für die Stadtwerordneten Verſammlung zu Charlottenburg. 1'D Drucſache Nr. 136. Antrag. Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchlie⸗ ßen, den Magiſtrat zu erſuchen, bei einer etwaigen Anlage neuer Untergrundbahnen in der Kleiſt⸗ und Tauentzienſtraße dafür zu ſorgen, daß der dor⸗ tige Baumbeſtand erhalten bleibe. Charlottenburg, den 18.) Mai 1909. Stein, Mann, Gredy, Dr Hubatſch, Dr Stadt⸗ hagen, Freund, Dunck, Mosgau. St. V. 396. Druckſache Nr. 157. Borlage betr. Erhöhung der Kurtoſtenſätze in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern. Urſchriftlich mit den Akten XV F. 4 Nr. 3 an die Stadtverordentenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Ddie Verſammlung ſtimmt zu, daß in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern für die III. Ver⸗ pflegungsklaſſe folgende Kurkoſtenſätze erhoben werden: a) vom 1. Oktober 1909 ab: 1. für alle in Charlottenburg wohnhaften 18 Perſonen und für alle Mitglieder von 13 Krankenkaſſen, Abonnements⸗Vereinen und Berufsgenoſſenſchaften — gleich⸗ mäßig für Erwachſene und Kinder — 3 %ℳ für den Tag, 2. für auswärts wohnende Perſonen, ſo⸗ weit nicht die Kurkoſten von Kranken⸗ kaſſen uſw. getragen werden, und ſoweit nicht die Beſtimmung unter b Platz greift — gleichmäßig für Erwachſene und Kinder — 3,50 ℳ für den Tag. b) mit fofortiger Wir kung: auswärts wohnende Kranke aus n Gemeinden, die von Charlotten⸗ burger Einwohnern höhere als die vorſtehend angegebenen Sätze fordern, oder bei denen ngn keine gleich⸗ wertige Gegenleiſtu ſtattfindet — ebenfalls gleichmäßig für 17 4. und Kinder — 5 % für den Tag. e bisherigen Sätze ſind durch Gemeinde⸗ 7 1904 — vgl. die Vorlage n für 2 Jahren und . ſür uer ni 12 Jahren 2,50 . Die Höhe dieſer Sätze entſprach den Zeit⸗ verhältniſſen und ſtand in Einklang mit den in Berlin und den größeren Nachbargemeinden gelten⸗ den Pflegeſätzen. Inzwiſchen haben ſich die Ver⸗ hältniſſe weſentlich geändert. Veranlaßt durch die ertaet ſteigenden Betriebskoſten ſind in den Krankenhäuſern von Groß⸗Berlin die Kurkoſten teils ſchon erhöht, teils ſteht die Erhöhung un⸗ mittelbar bevor (vgl. die Verhandlungen der Ver⸗ treter der Gemeinden und Privatkrankenhäuſer in Groß⸗Berlin Bl. 136 ff. der Akten). So ſind bei den ſämtlichen ſtaatlichen Anſtalten, insbeſondere bei dem Königlichen Charité⸗Krankenhauſe, die Kurkoſtenſätze für Kranke der III. Verpflegungs⸗ klaſſe vom 1. April d. I. ab auf 3 ℳ, bei der Klinik für Unfallverletzte und bei der Nervenkranken⸗ Abteilung ſogar auf 3,50 ℳ erhöht worden. Schö⸗ neberg und die Krankenhäuſer Bethanien und Paul Gerhardt⸗Stift ſind dieſem Beiſpiele gefolgt, während die Stadt Berlin und der Kreis Teltow gleichartige Erhöhungen auf 3 für einheimiſche Kranke und auf 3,50 ℳ für auswärtige Kranke — ohne Unterſcheidung von Erwachſenen und Kindern — vom 1. Juli d. I. ab eintreten laſſen werden. Nach dieſen Vorgängen ſind die hieſigen geringeren Kurkoſtenſätze ferner nicht mehr aufrecht zu er⸗ halten. Denn auch in Charlottenburg ſind die Selbſtkoſten der Stadtgemeinde für die Kur und Verpflegung von Kranken in den ſtädtiſchen Kran⸗ kenhäuſern fortgeſetzt im Steigen begriffen. Sie betrugen in den letzten drei Etatsjahren ohne Berückſichtigung der für das Anlagekapital (Grund⸗ eigentum, Gebäude und Inventar) aufzuwendenden Zinſen für 42 Kranken auf den Tag: i n mit hin i m W eſt en d Kirch ſt r. Durchſchn. 1905 4,45 ½ 3,55 ¼ 4,00 ſ 1906 4,50 ℳ 3,69. ( 4,10 ℳ 1907 4,66 4,08 d 4,37 4 Dieſe hohen Selbſtkoſten rechtfertigen die von uns beantragten Erhöhungen der Kurkoſtenſätze; auch das in Ausſicht genommene Fortfallen der bis⸗ herigen Unterſcheidung von Erwachſenen und Kin⸗ dern iſt begründet, da es feſtſteht, daß die Kur und Verpflegung von Kindern in den Krankenhäuſern mindeſtens gleiche, häufig ſogar höhere Koſten wie die Pflege von Erwachſenen erfordert. Für die Erhöhungen ſpricht ferner der Umſtand, daß das Fortbeſtehen der bisherigen geringeren Sätze einen vermehrten Andrang zu unſeren Kranken⸗ häuſern zur Folge haben würde, was nicht im Intereſſe der Stadtgemeinde liegt, da ſchon jetzt die Unterbringung der Patienten zeitweilig Schwie⸗ rigkeiten bereitet hat. Außerdem iſt noch zu berückſichtigen, daß durch die beantragten Er