— 236 — höhungen die Gleichmäßigkeit mit den in den Berliner Krankenhäuſern zur Erhebung gelangenden Sätzen wieder hergeſtellt wird. Es hat dies in⸗ ſofern eine Bedeutung, als ſich dadurch die Ver⸗ rechnung und Einziehung der Kurtoſten, namentlich ſoweit dabei die Krankenkaſſen in Frage kommen, erheblich vereinfacht. Abweichend von dem Vorgehen des Staates und der verſchiedenen Nachbargemeinden ſollen in Charlottenburg die erhöhten Kurkoſtenſätze erſt vom 1. Oktober d. I. ab in Kraft treten. Es bedeutet dies eine weitgehende Rückſichtnahme gegen die Beteiligten, insbeſondere die Kranken⸗ kaſſen, die dadurch ausreichende Zeit gewinnen, ſich auf die größeren Aufwendungen einzurichten. Allerdings müſſen dann vom 1. Oktober ab die erhöhten Sätze gleichmäßig gezahlt werden, alſo auch für ſolche Kranke, die ſchon vorher in die Anſtalten aufgenommen waren. Eine beſondere Rückſicht gegen Patienten aus ſolchen Gemeinden, die keine gleichwertige Gegenleiſtung bieten, liegt keine Veranlaſſung vor. Deshalb iſt es gerechtfertigt, daß von derartigen Kranken der die vollen Selbſtkoſten deckende Satz von 5 ℳ für den Tag erhoben wird, und daß dieſe Maßnahme ſofort in Kraft tritt. Schöneberg 4 heute ſchon von Auswärtigen 5 ℳ für den ag. Unſer Antrag weicht von einem Beſchluſſe der Krankenhaus⸗Deputation inſofern ab, als die De⸗ putation einer Erhöhung der Kurkoſtenſätze erſt bei der Beratung des Etats für 1910 näher treten wollte. Charlottenburg, den 26. Mai 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. XV 1378. Boll. Druckſache Nr. 158. Vorlage betr. Erweiterungsbauten auf Gaswerk II. Urſchriftliſch mit Akten Fach 4 Nr. 63 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. a) Die Erhöhung der 6 Reuter⸗Kühler im Kondenſationsgebäude I, b) die Neuaufſtellung von 2 Reuter⸗Kühlern im Kondenſaſationsgebäude II und c) die Aufſtellung eines Kohlenbehälters am Nordgiebel des Retortenhauſes II und der Umbau des hydrauliſchen Fahrſtuhls im Retortenhauſe II auf Gaswerk II1 werden genehmigt. II. Die erforderlichen Koſten zu a ⸗ 23 000 ℳ, zu b⸗ 31 000 ℳ, zu 10 000 ℳ, zuſam⸗ men 64 000 ℳ., werden aus Anleihemitteln bewilligt. Die andauernd günſtige Entwickelung unſerer Gas⸗ werke und die ſtetige Zunahme des Gaskonſums bedingen naturgemäß den rechtzeitigen weiteren Ausbau derjenigen Anlagen unſerer Werke, welche die Grenze ihrer Leiſtungsfähigkeit erreicht haben. Dieſer Fall tritt gegenwärtig bei den Kühler⸗ anlagen ein. Sie beſitzen eine Leiſtungsfähigkeit von insgeſamt 180 000 obm innerhalb 24 Stunden. Im letztverfloſſenen Winter hat die höchſte Gas⸗ erzeugung innerhalb 24 Stunden aus Gaswerk II bereits 187 000 chm betragen, ſo daß die normale Höchſtleiſtung der zurzeit vorhandenen Kühler⸗ anlage überſchritten worden iſt. Bei der zu er⸗ wartenden Zunahme der Gaserzeugung reicht die Anlage im kommenden Winter um ſo weniger aus, als das Gaswerk 1 mit ſeiner Leiſtungsfähigkeit um 4000 ebm (nur 20 000 gegen 24 000 ebm) innerhalb 24 Stunden gegen das Vorjahr zurück⸗ ſtehen wird, weil eine Erneuerung der aufgebrauch⸗ ten Ofen nicht mehr beabſichtigt wird. Dieſen Ausfall muß alsdann das Gaswerk II mit auf⸗ nehmen. Es iſt mit Sicherheit anzunehmen, daß das Gaswerk II im Winter 1909/10 bis zu einer Höchſtleiſtung von rund 232 000 ehm innerhalb 24 Stunden beanſprucht werden wird. Um dieſer Anforderung auch hinſichtlich der Kühleranlagen des Gaswerks II1 zu genügen, wird beabſichtigt 2a) die vorhandenen 6 Reuter⸗Kühler im Kon⸗ denſationsgebäude I von 80 000 auf 120 000 chm zu erweitern, b) im Kondenſationsgebäude II zwei neue Reu⸗ terſche Kühler mit je 20 000⸗ 40 000 chm Tagesleiſtung aufzuſtellen, ſo daß die Kon⸗ denſationsanlage II von 100 000 auf 140 000 chm Tagesleiſtung erweitert wird. Die Geſamt⸗Kühlanlage auf Gaswerk II wird ſodann eine Leiſtungsfähigkeit von 260 000 obm beſitzen und dem vorausſichtlichen Bedarf auf etwa 3 fernere Jahre genügen. Wir verweiſen wegen der Erweiterung der 6 Reuter⸗Kühler zu a auf die bei den Akten be⸗ findliche Zeichnung Nr. 2093 und den Koſten⸗ anſchlag Blatt 5/6 und 14 in Höhe von 23 000 ℳ, und wegen der zwei neuen Reuter⸗Kühler zu b auf die Zeichnung Nr. 2035 und den Koſten⸗ anſchlag Blatt 6/7 und 16 in Höhe von 31 000 . Mit unſerm Antrage zu — Aufſtellung des Kohlenbehälters und Umbau des hydrauliſchen Fahrſtuhls — bezwecken wir, die Betriebsſicherheit im Retortenhauſe II auf Gaswerk II zu erhöhen. Hier iſt die Kohlenzufuhr zu den Ofen auf die Benutzung zweier voll in Anſpruch genommener Transportbänder angewieſen. Durch die ſtete und hohe Belaſtung ſind dieſe Transportbänder einer ſtarken Abnutzung unterworfen und infolge⸗ deſſen ſchon wiederholt geriſſen. Obgleich es bisher noch immer möglich geweſen iſt, die notwendig gewordenen Reparaturarbeiten ſo ſchnell aus⸗ zuführen, daß eine größere Betriebsſtörung ver⸗ mieden werden konnte, ſo muß doch mit der Mög⸗ lichkeit gerechnet werden, daß dieſer Fall eintritt, wenn nicht rechtzeitig Vorkehrungen zu ihrer Verhinderung getroffen werden. Die gegenwärtig für den Fall eines Verſagens der Haupttransport⸗ anlage vorhandene Reſerveeinrichtung (hydrau⸗ liſcher Fahrſtuhl) würde den heutigen Anfor⸗ derungen, die ſeit der Einrichtung dieſer Anlage außerordentlich gewachſen ſind, nicht mehr genügen. Die Notwendigkeit, eine den gegenwärtigen Be⸗ triebsverhältniſſen genügende Reſerveanlage zu ſchaffen, läßt ſich nicht mehr umgehen. Wir beabſichtigen daher, am Nordgiebel des Retorten⸗ hauſes II einen Kohlenbehälter aufzuſtellen, der unmittelbar von den Kohlenbrücken der Haupt⸗ Kohlentransportanlage aus beladen werden kann. Aus dieſem Behälter ſollen die Kohlen in Bedarfs⸗ fällen in Kippwagen abgezogen, mittels eines jetzt ſchon vorhandenen Fahrſtuhls auf den Kohlenflur gehoben, und ſodann nach den über den Retorten⸗ öfen befindlichen Kohlenbunkern befördert werden⸗