—— 238 — lungen Vertreter entſandt, da unter den Ver⸗ erhalten ſoll. anſtaltungen auf dem für die moderne Gemeinde⸗ verwaltung ſo wichtigem Gebiete der öffentlichen Geſundheitspflege die Verſammlungen des Vereins zu den bedeutendſten zu zählen ſind. Die auf der Tagesordnung der diesjährigen Verſammlung ſtehenden Verhandlungsgegenſtände ſind für die Stadtgemeinde von ganz beſonderer Wichtigkeit. Mit Rückſicht hierauf haben wir beſchloſſen, außer dem Magiſtratsmitgliede, daß dem Vorſtande des Vereins angehört, noch zwei Vertreter zu entſenden. Da ſich die Reiſe in außerdeutſche Staaten erſtreckt, bedarf es nach § 7 der Beſtimmungen über die Gewährung von Reiſekoſten uſw. eines Gemeinde⸗ beſchluſſes. Die Koſten, die nach vorläufiger Be⸗ rechnung etwa 950 ℳ betragen, ſollen dem Dis⸗ poſitionsfonds entnommen werden. Charlottenburg, den 2. Juni 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. IIIb. 229. Druckſache Nr. 161. Vorlage betr. Regulierung der Joachimsthaler Straße zwiſchen Hardenbergſtraße und Stadtbahn⸗ pfeiler 19. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 7 Nr. 41 Band III1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Joachimsthaler Straße zwiſchen Hardenbergſtraße und Stadtbahn⸗ pfeiler 19 auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. Die Mittel zur Ausführung der Regulierung in Höhe von rund 91 000 ℳ ſind dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 6700 in das Extra⸗Ordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1909 einzuſtellen. Auf Grund der Gemeindebeſchlüſſe vom 20. 6. und 4. 7. 07/11. 9. 07 und 19. 9. 07 und 6. 2. 08/ 11. 3.08 — Druckſachen Nr. 316, 338, 360 von 1907 und Nr. 130 von 1908 — iſt mit dem Fiskus über die Regulierung der Joachimsthaler Straße zwiſchen der Hardenbergſtraße und dem Stadtbahnpfeiler 19 der den Akten vorgeheftete Vertrag vom 5./30./31. Oktober 1908 abgeſchloſſen worden. In dem Vertrage hat ſich der Fiskus verpflichtet, das geſamte Straßenland des zu regulierenden Teiles der Joachimsthaler Straße unentgeltlich an die Stadtgemeinde abzutreten, während die Stadt⸗ gemeinde die Verpflichtung übernommen hat, die Joachimsthaler Straße in dem bezeichneten Teile zu regulieren. Der Umfang des zu re⸗ gulierenden Straßenteils iſt aus dem Vertragsplan erſichtlich. Für die Regulierung ſind 2 Entwürfe aufgeſtellt, der Entwurf 4 — Blatt 263 der Akten — und der Entwurf B — Blatt 264 der Akten —. Der Entwurf A ſieht neben den beiderſeitigen je 5 m breiten Bürgerſteigen einen 10,4 m breiten Fahr⸗ dem Entwurf B, welcher die Bürgerſteigbreite von je 5 m beibehält, iſt der Fahrdamm auf Koſten des Reitweges um 2 m verbreitert, ſo daß der Fahrdamm nach dieſem Entwurf eine Breite voann 12,4 m und der Reitweg eine ſolche von nur 4 m Bei der Regulierung nach dem Entwurf. B iſt es vielleicht noch möglich, die Straßen⸗ bahngleiſe in der Straße zu belaſſen. Die end⸗ gültige Entſcheidung hierüber hängt davon ab, wie die Polizei den Verkehr, insbeſondere den Droſchkenverkehr, auf der Straße zu regeln gedenkt. Die Verhandlungen mit der Polizei ſchweben zurzeit noch. Wir ſind der Auffaſſung, daß das Bedürfnis des Umſteigens von der Stadtbahn auf die Straßen⸗ bahn und umgekehrt in beſſerer Weiſe befriedigt wird, wenn ſich hier eine Endhalteſtelle der Straßen⸗ bahn befindet. Auch der Polizei⸗Präſident von Berlin legt, wie er uns mitgeteilt hat, auf die Beibehaltung der Endhalteſtelle den allergrößten Wert. Es empfiehlt ſich deshalb, die Regulierung nach dem Entwurf B auszuführen. Die Eiſenbahn⸗ direktion Berlin und die Tiergartenverwaltung, deren Zuſtimmung zu dem Regulierungsentwurf nach dem Vertrage erforderlich iſt, haben ſich bereits mit der Ausführung der Regulierung nach dem Entwurf B einverſtanden erklärt. Ebenſo haben, da ein Teil der zu regulierenden Straße auf Berliner Gemeindegebiet belegen iſt, der Polizei⸗Präſident und die ſtädtiſche Polizeiverwaltung von Berlin ihre Zuſtimmung zur Ausführung der Regulierung gegeben. Die Koſten der Regulierung nach dem Entwurf B betragen etwa 91 000 ℳ und ſind dem Dispoſitionsfonds für 1909 zu entnehmen. Nach dem Entwurf A betragen die Koſten etwa 77 300 ℳ. Die Koſten fallen der Stadtgemeinde endgültig zur Laſt. Den auf die eiſenbahnfiskaliſche Front ent⸗ fallenden Anteil an den Regulierungskoſten hat vertraglich die Stadtgemeinde übernommen. Für das Grundſtück des Zoologiſchen Gartens können Beiträge zu den Regulierungskoſten nicht eingezogen werden, da das Grundſtück auf Berliner Gemeindegebiet belegen iſt. An der Ecke der Hardenbergſtraße vor dem Grundſtück der Aus⸗ ſtellungshalle iſt zunächſt eine proviſoriſche Re⸗ gulierung erforderlich, weil ein Teil des Straßen⸗ landes bis zum Jahre 1917 für Reſtaurations⸗ zwecke vermietet iſt. Die endgültige Regulierung dieſes Teiles kann deshalb erſt im Jahre 1917 erfolgen. Die hierdurch der Stadtgemeinde ent⸗ ſtehenden Mehrkoſten von etwa 9000 ℳ trägt der Aktienverein des Zoologiſchen Gartens. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 6700 % in das Extra⸗Ordinarium des Kanaliſationsetats für 1909 einzuſtellen. Wegen der Umgemeindung des auf Berliner Gebiet belegenen Teiles der Joachimsthaler Straße nach Charlottenburg ſind Verhandlungen mit Berlin eingeleitet. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 22. Mai 1909. Der f Matting. 22 0t⸗ IX D 836. Maie r. Druckſache Nr. 162. Vorlage betr. Eutonr einer enen erenene. damm und einen 6 m breiten Reitweg vor. In Satzung. n ſ% if 11% uit Aten und e an 15 474 00 mit em ntrage ſchließen: Dem Entwurfe der neuen anee wird zugeſtimmt.