ler vurr v. 4. 1. Algemeine Bemimmungen. Kame, Sitz und 3wec 1. Die im Jahre 1887 von der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg gegründete Spar⸗ ſſe führt den Namen „Sparkaſſe der Stadt Charlottenburg „be⸗ dient ſich eines Siegels mit der gleichen Rencchn und hat ihren Sitz in Charlotten⸗ Uurg⸗. 22 42 2. Sie hat den Zweck, zur ſicheren ver⸗ zinslichen Anlegung von Erſparniſſen und zur Erlangung von Darlehen Gelegenheit zu geben. Gewährleiſtung. 4. 9 2. Die Sparkaſſe iſt eine öffentliche Ge⸗ meinde⸗Anſtalt. Ihre Beſtände dürfen nicht mit andern Beſtänden vermiſcht werden. Für ihre Verpflichtungen haftet die Stadt⸗ gemeinde. II. Berwaltung der Sparkaſſe. Vorſt an d. § 3. 1. Die Verwaltung der Kaſſe wird durch einen Vorſtand geführt, welcher aus drei vom Magiſtrats⸗Dirigenten zu ernennenden Magiſtrats⸗Mitgliedern und ſechs von der Stadtverordnetenverſammlung auf eine zwei⸗ jährige Amtsdauer zu wählenden Mitgliedern beſteht. Von dieſen müſſen mindeſtens drei Stadtverordnete ſein. Der Magiſtrats⸗Dirigent beſtimmt den Vorſitzenden und deſſen Stellvertreter, iſt jedoch jederzeit befugt, an den Vorſtands⸗ ſitzungen mit Stimmrecht ſelbſt teilzunehmen, für welchen Fall er den Vorſitz führt. 2. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn, Bruder und Schwäger dürfen nicht zugleich Mitglieder des Vorſtandes ſein. Entſteht die Schwägerſchaft im Laufe der Wahldauer, ſo ſcheidet dasjenige Mitglied aus, durch welches das Hindernis herbeigeführt worden iſt. z3. Die gewählten Mitglieder des Vor⸗ ſtandes bleiben auch nach Ablauf ihrer Wahl⸗ dauer ſo lange in Tätigkeit, bis Neuwahlen efunden haben.