— 28 — ſtück über Spandau und vermittels der unlängſt eröffneten Verbindungsſtrecke Spandau— Bötzow ſowie der anſchließenden Strecke Bötzow—Pauſin in etwa einer Stunde zu erreichen (Fahrpreis III. Kl. 85 ,). Die Verbindungsſtrecke beginnt zurzeit noch bei Spandau- Johannesſtift; ſie ſoll indeſſen noch im Laufe dieſes Sommers unmittel⸗ baren Anſchluß an den Hauptbahnhof Spandau erhalten. Das Gelände liegt hoch und iſt ſumpffrei und hügelig. Im Norden iſt es von großen Wäldern, im Oſten, Süden und Weſten von ſchmalen Streifen Wald und jenſeits der Waldſtreifen von Ackern um⸗ geben. Der Wald beſteht aus ganz verſchiedenen Be⸗ ſtänden. Etwa 70 Morgen haben einen Beſtand im Alter von über 50 Jahren; der größere Teil beſteht aus Schonungen im Alter von 1—25 Jahren; etwa 12 Morgen ſind Odland. Der Hochwald ſteht dicht genug, und der Baumwuchs iſt überall gut; die Schonungen befinden ſich in gutem Zuſtande. Bei entſprechender Pflege wird ſich das hügelige Gelände verhältnismäßig leicht zu einem großen Hochwaldpark ausgeſtalten laſſen. Einige kahle Stellen im nördlichen Teile ſind rings von Wald umgeben und eignen ſich deshalb wegen ihrer geſchätzten Lage für die Aufnahme der Gebäude. Mitten durch das Gelände führt ein Weg, deſſen Einziehung für den Fall, daß der Kauf zu⸗ ſtande kommt, bereits ſichergeſtellt iſt. Als Erſatz für dieſen Weg iſt dem Verkäufer und dem Guts⸗ beſitzer Kolberg das Recht zugeſtanden worden, ſich auf eigene Koſten einen Weg an der Oſt⸗, Nord⸗ und Nordweſtgkenze anzulegen. Außer uns darf den Weg nur Kolberg benutzen. Über die Art der Wegeanlage hat ſich der Magiſtrat die Ent⸗ ſcheidung vorbehalten. Auf dem Gelände iſt durch eine von uns ver⸗ anlaßte Bohrung unter einer Tiefe von 56 m eine 17 m ſtarke waſſerführende Sandſchicht angetroffen worden. Nach der in unſerem Laboratorium an⸗ geſtellten Unterſuchung iſt das Waſſer unter Zu⸗ hilfenahme einer Enteiſenungsanlage zum Trinken geeignet; als Speiſewaſſer für Dampfkeſſel bedarf es einer beſonderen Reinigung. 7 Zwecks Entwäſſerung iſt in dem anliegenden Vertrage vom 19. 5. 09 der Erwerb eines 10 m breiten Streifens vorgeſehen, auf dem mittels eines zu erbauenden Grabens die gereinigten Ab⸗ wäſſer (täglich etwa 100 cbm) nach dem 1200 m ſüdlich gelegenen ſogenannten „Kleinen Graben“ geleitet werden können. Von dort aus finden die Abwäſſer Vorflut durch den unmittelbar anſchließen⸗ den und weiter nach Süden führenden „Zehn⸗ füßigen Graben“ nach dem Nieder⸗Neuendorfer Kanal. Die Genehmigung zu den notwendigen Unterführungen der Kreisbahn, der Kreischauſſee und des Gemeindeweges Pauſin— Wansdorf ſowie die Erlaubnis zur Benutzung der beiden Gräben ſind für den Fall des Kaufabſchluſſes bereits ſicher⸗ geſtellt. Die Erlaubnis zur Einführung der Ab⸗ wäſſer in den Nieder⸗Neuendorfer Kanal hat end⸗ gültig noch nicht erteilt werden können, weil der zurzeit beurlaubte Verbandstechniker darüber noch gehört werden muß. Nach Auskunft des Herrn Landrats und Luchgrabenſchaudirektors von Hahnke indeſſen die Erlaubnis vorausſichtlich erteilt werden. In einer Entfernung von 5—6 km öſtlich liegen in der Gemarkung Wansdorf unmittelbar ſüdlich der Kreisbahn 6—8 Morgen große Müll⸗ abladeplätze der Stadt Berlin. Die Beſichtigungs⸗ kommiſſion iſt im Anſchluß an die Gutachten der Herren Stadtrat Dr med. Gottſtein und Stadt⸗ verordneter Dr med. Landsberger, die an der Be⸗ ſichtigung teilgenommen haben, der Überzeugung, daß eine ſchädliche Einwirkung in geſundheitlicher Beziehung nicht zu befürchten iſt. Die ſachgemäß betriebene Bewirtſchaftung und Bepflanzung der Müllabladeplätze ſowie die große Entfernung ſo⸗ wie ferner der Umſtand, daß die Müllabladeplätze nicht innerhalb des Überſchwemmungsgebietes liegen, laſſen es ausgeſchloſſen erſcheinen, daß das zu erwerbende Gelände durch die Abladeplätze nachteilig beeinflußt wird. Bei Gelegenheit der Prüfung dieſer Frage hat der Herr Landrat von Hahnke auch erklärt, daß Unternehmungen zur Her⸗ ſtellung von Müllſchüttungen in der Nähe von Pauſin weder ſeine Unterſtützung noch die des Kreisausſchuſſes finden würden. Die urſprüngliche Forderung betrug 755 für den Morgen. Nach zahlreichen bereits ſeit Anfang 1908 ſowohl mit dem Verkäufer Herrn Werner als auch mit den Eigentümern gepflogenen Verhandlungen iſt der Einheitspreis auf 650 ermäßigt worden, ſo daß der Preis des Waldgrund⸗ ſtücks etwa 132 600 ℳ beträgt. Zu dieſem Preiſe kommt noch der Betrag für den 10 m breiten Strei⸗ fen (4½ Morgen zum Einheitspreiſe von 900 ſ) von etwa 3825 ℳ hinzu, ſo daß die geſamten Koſten etwa 136 425 ℳ betragen. Eine weitere Ermäßi⸗ gung war nicht zu erzielen. Es mag beſonders darauf hingewieſen werden, daß jenes Waldgrundſtück erſt durch die am 1. Mai d. I. eröffnete Verbindungsbahn Span⸗ dau—Bötzow in den Kreis derjenigen Grundſtücke eingetreten iſt, die ſich wegen ihrer Bahnverbindung mit Charlottenburg für ſtädtiſche Zwecke eignen. Ein in gleicher Entfernung gelegenes ſowie auch in allen übrigen Beziehungen gleich günſtiges Waldgrundſtück in unmittelbarer Nähe eines Bahn⸗ hofes wird kaum wieder zu einem ſo annehmbaren Preiſe zu haben ſein. Wir erſuchen deshalb unſerem Antrage, der einem Antrage der Grundeigen⸗ tumsdeputation entſpricht, ſtattzugeben. Charlottenburg, den 31. Mai 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. V. Gr. 18. Schol tz. Nummer 1051 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den einunddreißigſten Dezember des Jahres eintauſendnennhundertundacht. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ aſſeſſor Dr jur. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artitel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. Sep⸗ tember 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Crrundſtücke verpflichtet, er⸗ ſſchienen hemeee