—— 282 —— lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 27. Juni 1909 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Rudolf Hoffmann. Wilhelm Werner. Richard Lerche, Gerichtsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. * Druckſache Nr. 167. Vorlage betr. Ergänzung des Kaufvertrages über das Grundſtück Kirchhofſtraße 3. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Kaufvertrag über das Grundſtück des Königlichen Polizeipräſidiums Kirchhofſtr. 3 vom 21. Januar 1909 wird durch folgende der Auslegung dienende Vorſchriften ergänzt: 1. Die Beſtimmung des § 5, daß das Grund⸗ ſtück frei von eingetragenen Schulden übergehen ſoll, bezieht ſich nur auf etwa in Abteilung III des Grundbuchs ein⸗ getragene Schulden. 2. Zu den in § 6 von der Stadtgemeinde übernommenen Koſten gehören alle Koſten, die etwa anläßlich des Verkaufs entſtehen könnten, alſo auch Vermittlergebühren, Wertzuwachsſteuer uſw. Der Herr Finanzminiſter, deſſen Genehmigung zu dem abgeſchloſſenen Vertrage noch an ape war, hat ſeine Genehmigung nur mit der Maßgabe erteilt, daß der Vertrag im Sinne der beiden obigen Beſtimmungen ergänzt werde. Bedenken ſtehen einer ſolchen Ergänzung nicht entgegen, weil die Be⸗ ſtimmung zu 1 u. E. bereits dem Sinne nach deutlich im Vertrage enthalten iſt, auch durch Aufnahme des §4 des Vertrages klargeſtellt iſt, mindeſtens aber dem Parteiwillen entſpricht. Die Beſtimmung zu 2 hat zunächſt inſofern keine praktiſche Bedeutung, als eine Vermittlungsgebühr nicht in Frage kommt; ob ſie im übrigen — namentlich hinſichtlich der Wertzuwachsſteuer — eine Bedeutung erlangen wird, kann dahingeſtellt bleiben. Auf jeden Fall entſprach es auch hinſichtlich der Koſtenfrage dem Parteiwillen, daß die Stadtgemeinde alle etwa entſtehenden Koſten tragen ſollte. Wir erſuchen, dem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 3. Juni 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. V. Gr. 202. Schol tz. Charlottenburg, den 4. Juni 1909. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. —Drut von Abaf Gerß G. m. b⸗ Pe Chaloltenburg⸗