—— 283 — Darlagen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Eharlottenburg. Druckſache Nr. 168. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neugeſtaltung der Gehalts⸗, Beſoldungs⸗ und Lohn⸗Normaletats für die ſtädtiſchen Beamten, Privatdienſtverpflichteten, Schweſtern u. Arbeiter. (Druckſache Nr. 154.) 1. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 2. Juni 1909. Anweſend Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender. Vorſt.⸗Stellv. Dr Hubatſch, ſtellv. Vorſitzender. Stadtv. Bollmann, Dr Frentzel, Gredy, Kern, Meyer, Neukranz, Otto, Schmidt, Wilk, Wöllmer, Zander, Zietſch. Außerdem: Stadtv. Bergmann. Seitens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, Bürger⸗ meiſter Matting, Kämmerer Scholtz. Entſchuldigt: Stadtv. Dr Borchardt. Der Ausſchuß ſtimmt einſtimmig der Ein⸗ führung des oſtündigen Arbeitstages zu und be⸗ ſchließt, die Einzelberatung in 2 Leſungen vorzu⸗ nehmen. I. Leſun g. Grundſätze für die Gewährung von Familienzulage n. Der Ausſchuß erklärt ſich mit allen gegen 2 Stimmen grundſätzlich für die Gewährung von Familienzulagen. Punkt 1 ſoll lauten: Den in der ſtädtiſchen Verwaltung von Char⸗ lottenburg beſchäftigten Perſonen mit mehr als 3 Kindern, die ſich in ihrer Unterhaltung befinden, kann auf ihren Antrag neben der Beſoldung eine Familienzulage gewährt wer⸗ den nach folgenden Sätzen: 1. Beamten und Privatdienſtverpflichteten: bei 8 Kindern jährlich 150 ℳ 7¹ 6 7 74 71 „mehr (Abſat 1 iſt mit allen gegen 3 Stim⸗ aen enommen Amarden.) igen 447 4 5% ihres Arb s, bei 5 Kindern 10% ures Acbeutelh —3 acens 40. ihch, bei 6 Kindern 15% ihres Arbeitslohns, höchſtens 450 ℳ jährlich, bei mehr Kindern 20% ihres Arbeitslohns, höchſtens 600 ℳ jahrlich. Die Familienzulage ſoll in allen Fällen mindeſtens 150 ℳ betragen. Kinder, welche das 16. Lebensjahr voll⸗ endet haben, werden hierbei nicht mitge⸗ zählt. Die Familienzulage kommt in Fortfall, wenn die Empfangsberechtigten zur Staats⸗ einkommenſteuer ein Einkommen von mehr als 9500 ℳ verſteuern. Verſagt der Magiſtrat die Bewilligung einer Familienzulage, obwohl die Voraus⸗ ſetzungen nach den Grundſätzen vorliegen, ſo iſt davon der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung Mitteilung zu machen. Mit dieſen Anderungen werden die Grund⸗ ſätze in der Geſamtabſtimmung angenommen. (Die Stadtv. Zietſch und Wilk haben an der Geſamtabſtimmung nicht teilgenommen, da ſie ſich ihre Stellungnahme für die Voll⸗ ſitzung vorbehalten wollen.) Gegenüberſtellung der Ge⸗ h älter. A. Obere Beamte — B I. Beſondere Stellen — B II. — Sonſtige Beamte Stellung — ſoll lauten: Anfangsgehalt 4300 ℳ, Höchſtgehalt 6100 “. Gehaltsſtufen: 4300 4700 5100 5450 5800 6100 ℳ mach 3 6 9 12 15 Jahren Die Weiterberatung wird vertagt. Schluß 10 uhr. v. in leitender g. u. Kaufmann, Dr Hubatſch, Meyer, Otto, Dr Frentzel, F. Zietſch, Wilk, Zander, G. Schmidt, Kern, Wöllmer, Neukranz, Bollmann, Gredy. 2. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 3. Juni 1909. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender. Vorſt.⸗Stellv. Dr Hubatſch, ſtellv. Vorſitzender, Stadtv. Bollmann, Dr Frentzel, Gredy, Kern, Meyer, Otto, Schamt Wilt, Wöllmer, Lender⸗ Zietſch.