Außerdem: Stadtv. Klau, Mosgau. Seitens des Magiſtrats: Oberbürgermeiſter Schuſtehrus, Bürgermeiſter Matting. Entſchuldigt: Stadtv. Dr Borchardt. Die Beratung wird fortgeſetzt. Gegenüberſtellung der Gehälter. B III1a — Stadtſekretäre — 1. Die Beſtimmung über die Altersgrenze für Setretäre iſt zu ſtreichen. Die Dienſtzeit von der Anſtellung als Aſſiſtent bis zur Anſtellung als Sekretär, ſoweit ſie infolge Mangels an vorhandenen zu be⸗ ſetzenden Setretärſtellen 5 Jahre überſchreitet, iſt auf das Dienſtalter des Sekretärs anzu⸗ * 48 2. rechnen, und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1905 ab. B IIIb — B 1I110 — Setretär der Kunſtgewerbe⸗ werkerſchule. — Der Magiſtrat wird erſucht, dem Geſuch des Setretärs Dzieyt Folge zu geben, falls die für die Beförderung in die Klaſſe B IIIa vorgeſchriebene Prüfung abgelegt wird. B III1d — B IVva — Setretariatsaſſiſtenten. Die Beſtimmung über die Altersgren lauten: Dieſe Bezüge ſind erſt nach vollendetem 26. Lebensjahre zugänglich, bis dahin 2200 ℳ. Von dieſer Beſtimmung ſind die bereits an⸗ genommenen Diätare und Supernumerare auszunehmen. B IVb — BIVe BVv — Bureaugehilfen uſw. Die Beamten der Klaſſe BV ſollen nach Vollendung einer 6jährigen Dienſtzeit in Klaſſe V, gerechnet von der Anſtellung in dieſer Klaſſe ab, lebenslänglich angeſtellt werden und erhalten alsdann die Amts⸗ bezeichnung als Regiſtratur⸗ oder Kalkulatur⸗ aſſiſtenten uſw. B VvI — Boten und Pförtner ſoll lauten: und Hand⸗ Anfangsgehalt 2000 ℳ, Höchſtgehalt 2900 ℳ. Gehaltsſtufen: 2000 2100 2200 2300 2450 nach 3 6 9 12 Jahren 2600 2750 2900 1 nach 15 18 21 Jahren einſchl. ev. Dienſtwohnung im Werte von 350 ¼(. Außerdem Dienſtkleider. B VII1 — 6 — 5 — EI — E I1 — Brandinſpektor — ſoll lauten: Anfangsgehalt 5300 ℳ, Höchſtgehalt 7050 1f1. Gehaltsſtufen 5300 5650 6000 6350 6700 nach vn 16. e „mnach 15. Jahren einſchl. Dienſtwohnung im Werte von 800 . Außerdem 300 ℳ, Kleidergeld. 42747 , ze ſoll § 11 Abſätze 1 und 2 v Irenbel , 3i⸗ 1 E III — EIV — EV — EVI — Oberfeuerwehrmänner — ſoll lauten wie V, mithin Anfangsgehalt 2000 , 17 Höchſtgehalt 2900 ℳ. 81 — 6 11a — Betriebsaſſiſtenten der Gasanſtalten. Dem gegenwärtigen Stelleninhaber wird eine 421 .F 0 Zulage von 300 1 jährlich gewährt. GV — 6 vl — Kotsvermeſſer uſw. — ſoll lauten wie B VI, mithin Anfangsgehalt 2000 d, Höchſtgehalt 2900 J. Klaſſeneinteilung bleibt unverändert. Ausführungsbeſtimmungen. Der Magiſtrat beantragt folgenden Zuſatz. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, Er⸗ findungen die ein Beamter macht, für ihre Verwaltung und die ihr mittelbar unterſtellten Betriebe unentgeltlich zu benutzen, ſofern die Erfindung für den Verwaltungszweig ver⸗ wendbar iſt, in dem der Beamte beſchäftigt iſt. Jede Anmeldung zu einem Patent oder Muſterſchutz iſt dem Magiſtrat ſpäteſtens gleichzeitig mit ihrer Einreichung beim Patent⸗ amt abſchriftlich mitzuteilen. Verwertungsverträge ſind ſo abzuſchließen, daß die Rechte der Stadtgemeinde gewahrt werden. Die Verträge ſind vor Abſchluß dem Magiſtrat zur Genehmigung vorzulegen. Weitergehende Rechte der Stadtgemeinde an Erfindungen ihrer Beamten (Erfinder⸗ rechte), die ſich aus der Natur des Anſtellungs⸗ verhältniſſes oder auf Grund beſonderer Ver⸗ einbarungen ergeben, bleiben unberührt und vorbehalten. Der Ausſchuß ſtimmt dem Antrage ſinngemäß zu, vorbehaltlich redaktioneller Abänderung in zweiter Leſung. § 2—10 — § 1. ollen lauten: Dieſer Normalbeſoldungsetat tritt mit Wirkung vom 1. April 1908 ab in Kraft. Für die zum 1. April 1905 und ſpäter in eine höhere Gehaltsklaſſe beförderten Be⸗ amten erfolgt — ſofern es für ſie günſtiger iſt — mit Wirkung vom 1. April 1908 ab eine neue Feſtſetzung ihres Aufrückungsdienſt⸗ alters (§ 2 Abſatz 3); dabei werden ſie ſo be⸗ handelt, als ob ſie in ihrer früheren Gehalts⸗ klaſſe bereits nach dieſem Normalbeſoldungs“ etat Gehalt bezogen hätten. 912 244 42 4 2 § 13 zu ſtreichen von „Soweit“ bis „dem ſtädtiſchen Dienſt“. § 14 — Weiterberatung erfolgt am 4. d. M. Schluß 12% uhr. 2 Kaufmann, Dr Hubat 182 A. batſch, Otto, Mever, ch, Wilt, Zander, Neutranz, ollmann, Gredy.