3. Sitzung. Verhandelt Charlottenburg, den 4. Juni 1909. Anweſend: Stadt.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, Vorſt.⸗Stellv. Dr Hubatſch, ſtellv. Vorſitzender, Stadtv. Bollmann, Dr Borchardt, Dr Frentzel, Gredy, Kern, Meyer, Neukranz, Otto, Wilk, Wöllmer, Zander, Zietſch. Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting, Kämmerer Scholtz, Stadtſyndikus Dr Maier. Entſchuldigt: Stadtv. Schmidt. Die Beratung wird fortgeſetzt. Normalbeſoldungsplan fürdie durch Privatdienſtvertrag an⸗ geno mmenen Perſonen bleibt unverändert bis auf XII — Zweiter Apotheter des Krankenhauſes Weſtend — Dieſer Anſatz ſoll lauten: Jührtichhh.. 3900 ℳ nach 3 Jahren 0 4200 ℳ nach 6 Jahrenn 4500 nach 9 Jahren 4800 Tagegelder für das nich t ſt ä 5 dig beſchäftigte Bure au⸗, 1 ter⸗ und Warteperſonal unverändert. Normalbeſoldungsplan für die ſtädtiſchen Schweſtern wird im ganzen angenommen. Normallohnplan für die ſt ä d⸗ t iſchen Arbeiter im ſtändigen 12 Arbeitsverhältnis. 2. — Mannſchaften der Feuerwehr a) Feuerwehrmänner und Telegraphiſten — ſoll lauten: Monatslohn 135 145 155 165 175 185 % d. i. Jahresl. 1620 1740 1860 1980 2100 2220 ℳ mach 2 5 8 10 Jahren. Der Magiſtrat wolle die Anſtellung der Feuer⸗ wehrmänner als Beamte nochmals in Erwägung ziehen. B und 3 und 4 — Ein Antrag, eine erneute Reviſion der vorliegenden Normalbeſoldungsetats ſpäteſtens am 1. April 1913 vorzunehmen, wird abgelehnt. 1I1. Leſung. tze für die Gewährung von Familienzulagen. Punkt 1 ſoll lauten: Den in der ſtädtiſchen Verwaltung von FCharlottenburg beſchäftigten Perſonen mit mehr als 3 Kindern, die ſich in ihrer Unterhaltung be⸗ finden, kann auf ihren Antrag neben der Be⸗ ſoldung eine Familienzulage gewährt werden nach folgenden Sätzenn K 1. Beamten und Priwatdienſtverpflichteten: Grund ſä 285 — bei 4 Kindern jährlich 150 77 L 77 300 7¹ 77 6 1 — 71 450 7˙ „, mehr „ 75 600 „ 2. Ständigen Arbeitern: bei 4 Kindern jährlich 150 , 5 10% ihres regelmäßigen Ar⸗ beitslohnes, mindeſtens 150 ℳ, höchſtens 300 ℳ jährlich, 15% ihres regelmäßigen Ar⸗ beitslohnes, höchſtens 450 ℳ jährlich, 20% ihres regelmäßigen Ar⸗ beitslohnes, höchſtens 600 ℳ jährlich. Kinder, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden hierbei nicht mitgezählt. Die Familienzulage kommt in Fortfall, wenn die Empfangsberechtigten zur Staatseinkommen⸗ ſteuer ein Einkommen von mehr als 9 500 ℳ ver⸗ ſteuern. Verſagt der Magiſtrat die Bewilligung einer Familienzulage, obwohl die Vorausſetzungen nach den Grundſätzen vorliegen, ſo iſt davon der Stadt⸗ ¹ 7¹ 77 77 „ mehr „ verordnetenverſammlung Mitteilung zu machen. Mit dieſer Anderung werden die Grundſätze in der Geſamtabſtimmung angenommen. Gegenüberſtellung der Beamten⸗ Gehälter (Gehaltstafel). B I1 Beſchluß 1. Leſung unverändert. B III1a — Stadtſekretäre. Punkt 1 Beſchluß 1. Leſung aufgehoben. Punkt 2 Beſchluß 1. Leſung unverändert. B 1IIe Beſchluß 1. Leſung unverändert. B IVa — Sekretariatsaſſiſtenten. Die Beſtimmung über die Altersgrenze ſoll lauten: Dieſe Bezüge ſind erſt nach v 26. Lebensjahre zugänglich, 2200 /. Von dieſer Beſtimmung und der ent⸗ ſprechenden zu B IIIa ſind die bereits ange⸗ nommenen Diätare und Supernumerare auszunehmen. B Vv Beſchluß 1. Leſung unverändert. B VvI — Boten und Pförtner — ſoll lauten: Anfangsgehalt 2000 , Höchſtgehalt 2800 . ollendetem bis dahin Gehaltsſtufen: 2000 2150 2300 2400 2500 nach 3 6 9 12 Jahren 2600 2700 2800 ( nach 15 18 21 Jahren. E II Beſchluß 1. Leſung unverändert. E VvI — Oberfeuerwehrmänner — ſoll lauten wie B VI, mithin Anfangsgehalt 2000 ſ, Höchſtgehalt 2800 ℳ. G IIa — Betriebsaſſiſtenten der Gasanſtalten — ſoll lautenn: Anfangsgehalt 4700 ℳ, Höchſtgehalt 6500 . 14 44 Gehaltsſtufen: 4700 5000 5300 5600 5900 1 Rach 3 62 4 19 12 Jahren „46200. 6500 nach 15 18 Jahren. G vI — Koksvermeſſer uſw. — ſoll lauten wie B vI, mithin Anfangsgehalt 2000 ℳ, Hochſtgehalt 2800 .