— 286 —— Klaſſen eineilung unverändert bis auf B V6 — Kaſſenboten — Dieſe Beamten können die Amtsbezeichnung Gelderheber bzw. Kaſſengehilfen erhalten. Ausführungsbeſtimmungen. I94 1, 3u § 1. Abfätze 1, 2, 3 Beſchluß 1. Leſung unverändert. Abſatz 4 ſoll lauten: Im übrigen iſt die Verwertung dem Er⸗ finder überlaſſen, ſofern ſich nicht weiter⸗ gehende Rechte der Stadtgemeinde aus der Natur des Anſtellungsverhältniſſes oder auf Grund beſonderer Vereinbarung ergeben. § 11. Beſchluß 1. Leſung unverändert. § 13 iſt zu ſtreichen und dafür eine Vorſchrift ent⸗ ſprechend den Zuſatzbeſtimmungen zu B IIIa und B IVa betr. Altersgrenze aufzunehmen. Normalbeſoldungsplan für die durch Privatdienſtver⸗ trag angenommenen Per⸗ ſonen. XII Beſchluß 1. Leſung unverändert. Tagegelder für das nicht ſtändig beſchäftigte Bureau⸗, Unter⸗ und Warteperſonal und Normalbeſoldungsplan für die ſt ä d ti ſchen Schweſtern unverändert. Normallohnplan für die ſtädtiſchen Arbeiter Beſchlüſſe 1. Leſung unverändert. Hierauf verhandelt der Ausſchuß über die anderweite Feſtſetzung der Gehälter der Magi⸗ ſtrats⸗Mitglieder. Der Stadtverordnetenverſammlung wird emp⸗ fohlen, zu beſchließen: A. Mit den in den Ausſchußberichten vom 2., 3. und 4. Juni 1909 — Druckſache Nr. 168 — auf⸗ genommenen Anderungen ſtimmt die Verſamm⸗ lung zu 1. dem vorgelegten Normalbeſoldungsetat für die ſtädtiſchen Beamten, beſtehend aus A.) Gehaltstafel, B.) Klaſſeneinteilung, (C.) Ausführungsbeſtimmungen, 2. dem Normalbeſoldungsplan für die durch Privatdienſtvertrag angenommenen Per⸗ ſonen, 3. dem Normalbeſoldungsplan für die ſtädti⸗ ſchen Schweſtern, 4. dem Normallohnplan für die ſtädtiſchen Arbeiter im ſtändigen Arbeitsverhältnis, zu 1—4 mit Wirkung vom 1. April 1908 ab, ſoweit nicht in den entſprechenden Beſtimmungen ausdrückliche Abwei⸗ chungen vorbehalten ſind, 5. den Grundſätzen für die Gewährung von Familienzulagen an die in der ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigten Perſonen mit Wirkung vom 1. April 1909 ab. II. Die zur Durchführung der vorſtehenden Be⸗ ſchlüſſe erforderlichen Mittel für 1908 1909 zu 1. mit .. 398 380,— ℳ 434 287,— „ 2. mit . 71 480,— ℳ 120 488,— „ 3. mit . 4 600,— ℳ 5 320,— 4. mit . . . 215 313,75 ℳ 204 241,50 ℳ zuzü, (e9 121 736,— 4 zur Nach⸗ zahlung der durch die zuſtän⸗ digen De⸗ putationen anderweit geregelten Löhne ihrer „Betriebs“⸗ arbeiter für das Jahr 1908 zu 5. mit 35 580,— Summa 811 509,75 ℳ 799 916,50 ℳ werden aus den durch die Etats pro 1908 und 1909 bewilligten Mitteln von je 1000000 ℳ zu⸗ ſammen 2 000 000 ℳ für Beſoldungs⸗ und Lohnerhöhungen zuzüglich des vorhandenen Reſtbeſtandes aus den für die Gewährung von Teuerungszulagen pro 1907 beſtummten Summen mit 15 334,62 ℳ bewilligt. Der Vorlegung der neuen Beſoldungsord⸗ nungen für die Lehrkräfte an den höheren Knaben⸗ und Mädchenſchulen, der Bürger⸗ mädchenſchule, der Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule, der obligatoriſchen Fortbildungs⸗ ſchule, den Gemeindeſchulen einſchließlich Hilfs⸗ ſchulen und Kindergärten wird weiter ent⸗ gegengeſehen. 7¹ III. B. Die Gehälter der Magiſtratsmitglieder werden vom 1. April 1909 ab wie folgt feſtgeſetzt: Erſter Bürgermeiſter. Anfangsgehalt 19 500 ℳ, Höchſtgehalt24000ℳ. Gehaltsſtufen: 19 500 21 000 22 500 24 000 ℳ nach 3 6 9 Jahren. 3weiter Bürgermeiſter. 16 000 ℳ) Gehalt. Bürgermeiſter Matting: 4) Gchalt 16 000 b) perſönliche penſionsfähige Zulage 3 500 19 500 (. Kämmerer und Stadtſyndikus. Anfangsgehalt 10 000 ℳ, Höchſtgehalt 13 750 ℳ. Gehaltsſtufen: 10 000 11 250 12 500 13 750 ℳ nach 3 6 9 Jahren. Stadtbauräte. Stadtbaurat Bredtſchneider: 4) Gehatt⸗:⸗ 15 000 ℳ 1 500 I5 590 I. p) perſönliche penſionsfähige Zulage b) verſonliche penſtonsſähige gulag⸗ *