Stadtverordneten-Berſammlung. Druckſache Nr. 169. UAber ſicht der in der Fitung am 9. Imni 1909 gefußten Zeſchlüſt uſn. Anweſend 54 Mitglieder. Entſchuldigt die Herren: Becker, Brode, Gebert, Dr de Gruyter, Hirſch, Jachmann, Leben, Liebe, Lingner, Litten, Mann, Protze, Schmidt, Schwarz, Schwaß, Dr Stadthagen. Nummer der T.⸗O. Drucſache In öffentlicher Sitzung. — Ausgelegt wurden 2 Einbürgerungsgeſuche. 1 154 I Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neugeſtaltung der Gehalts⸗, Be⸗ 168 ſ ſoldungs⸗ und Lohn⸗Normaletats für die ſtädtiſchen Beamten, Privatdienſtver⸗ pflichteten, Schweſtern und Arbeiter, ſowie Beſchlußfaſſung über die Gehalts⸗ bezüge der Magiſtratsmitglieder. Die Verſammlung hat den Ausſchußanträgen mit der Anderung zugeſtimmt, daß die Familienzulage in Fortfall kommt, wenn die Empfangsberechtigten zur Staatseinkommenſteuer ein Einkommen von mehr als 7500 ℳ verſteuern und einen Antrag des Herrn Stadtverordneten Zietſch, lautend: „Da in der Vorlage des Magiſtrats über die Reviſion des Normalbeſoldungs⸗ etats für die ſtädtiſchen Beamten, Privatdienſtverpflichteten und ſtändigen Arbeiter die Regulierung der Löhne der Betriebsarbeiter nicht einbezogen worden iſt, empfiehlt die Stadtverordnetenverſammlung dem Magiſtrat, künftig auch die Reuregelung der Löhne dieſer Arbeiter in die allgemeine Reviſion der Beamtengehälter und Löhne der übrigen ſtändigen Arbeiter einzubeziehen. Bei der in Ausſicht geſtellten, durch die Deputationen und Verwaltungsſtellen zu vollziehenden Neuregelung der Löhne der Betriebsarbeiter empfiehlt die Stadtverordnetenverſammlung folgende Grundſätze zu berückſichtigen: Den in den ſtädtiſchen Betrieben beſchäftigten Handwertern und Arbeitern ſind, ſofern ihr Verdienſt⸗Einkommen nicht durch den Normallohnplan für die ſtädtiſchen Arbeiter beſtimmt wird, Wo chenlöhne zu zahlen, von denen die auf geſetzliche Feiertage oder auf die Zeit einer Betriebsunter⸗ brechung entfallenden Teilbeträge nicht in Abzug gebracht werden dürfen. Die Beſtimmungen des § 616 des BG B. gelten für alle Betriebsarbeiter. Für Uberſtundenarbeit in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr 4 abends werden 50 Prozent Zuſchlag, für Sonntags⸗, Feiertags⸗ und Nacht⸗ arbeit (von 9 Uhr abends bis 6 Uhr früh) werden 100 Prozent Zuſchlag gezahlt. Im Dreiſchichtſyſtem der kontinuirlichen Betriebe zählt, wenn 7 Schichten in eine Woche fallen, die 7. Schicht als Sonntagsarbeit mit entſprechendem 4. . Für die regelmäßige Nachtarbeit kommt der Zuſchlag nicht in Betracht. Die Löhne für die Betriebsarbeiter ſind auf Grund fünfjähriger Lohn⸗ ſtalen mit alljährlichen Steigerungen feſtzulegen“ in namentlicher Abſtimmung mit 38 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag haben geſtimmt: die Herren Bartſch, Dr Borchardt, Ewald, Klick, Scharnberg, Sellin, Vogel 1, Wilk und Zietſch. Gegen den Antrag haben g e ſt immt: die Herren Barnewitz, Dr Bauer, Bergmann, Bollmann, Braune, Dunck, Dzia⸗ loszynski, Dr Flatau, Dr Frentzel, Gredy, Guttmann, Haack, Holz, Dr Hubatſch, Jacobi, Jaſtrow, Jolenberg, Kaufmann, Kern, Klau, Dr Landsberger, Dr von Liszt, Meyer, Mosgau, Mottek, Münch, Neukranz, Nickel, Otto, Rackwitz, Dr Roth⸗ holz, Dr Röthig, Ruß, Stein, Vogel 11, Wagner, Wenig und Zander.