—— 293 — Ma r1 anen für die tadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 170. Borlage betr. Neugeſtaltung des Normalbeſol⸗ dungsetats für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem vorgelegten Normal⸗Beſoldungsetat für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen in Charlottenburg nebſt den angefügten Ausführungsbeſtimmungen wird zugeſtimmt. Gleichzeitig wird beſchloſſen, die Grundſätze für die Gewährung von Fa⸗ milienzulagen auch der Lehrerſchaft gegen⸗ über inſoweit zur Anwendung zu bringen, als nicht beſondere geſetzliche Vorſchriften dem widerſprechen. . Die zur Durchführung der vorſtehenden Be⸗ ſchlüſſe erforderlichen Mittel werden für das Jahr 1908 mit rd. 433 000 ℳ aus dem durch den Etat pro 1908 zur Verfügung geſtellten Betrage von 1 Million ℳ zuzüglich des vor⸗ handenen Reſtbeſtandes aus der für die Ge⸗ währung von Teuerungszulagen pro 1907 beſtimmten Summe mit 15 334,62 ℳ und, ſoweit dieſe Summen nicht ausreichen, aus den Überſchüſſen des Jahres 1908, die für das Jahr 1909 erforderlichen Mittel mit 1d. 470 000 ℳ aus den durch den Etat pro 1909 bewilligten Mitteln von 1 Million ℳ und, ſoweit dieſe nicht ausreichen, aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt. Nachdem die Preußiſchen Geſetze betreffend die Bereitſtellung von Mitteln zu Dienſteinkom⸗ mensverbeſſerungen, zur Abänderung des Geſetzes betreffend die Gewährung von Wohnungsgeld⸗ zuſchüſſen an die unmittelbaren Staatsbeamten und insbeſondere über das Dienſteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volks⸗ ſchulen ſchließlich früher als erwartet werden konnte, von den beiden Häuſern des Landtags der Monarchie verabſchiedet und durch die Geſetz⸗ ſammlung vom 26. Mai 1909 veröffentlicht worden ſind, haben wir gern die Gelegenheit ergriffen, auch die in der Vorlage vom 21. Mai 1909 rück⸗ ſtändig gebliebenen Beſoldungs⸗Ordnungen für die ſtädtiſche Lehrerſchaft mit möglichſter Be⸗ ſchleunigung zum Abſchluß zu bringen, und legen ſie der geehrten Verſammlung hiermit zur Zu⸗ ſtimmung vor in der Hoffnung, daß die endgültige Feſtſtellung durch Gemeindebeſchluß noch vor dem Beginn der Ferien möglich ſein wird. Nichtsdeſto⸗ weniger bleibt allerdings aus den in der Vorlage vom 21. Mai 1909 erörterten Gründen die Möglich⸗ keit der alsbaldigen Auszahlung der dadurch be⸗ willigten Gehälter ausgeſchloſſen. Doch würde ſich alsdann mit Wahrſcheinlichkeit darauf rechnen laſſen, daß die Auszahlung der neuen Gehälter einſchließlich der rückſtändigen ſpäteſtens bis zum 1. Oktober 1909 wird bewirkt werden können. Bis dahin ſollen die Teuerungszulagen weiter zur Zahlung gelangen. Wir bemerken vorweg, daß die durch die vor⸗ gelegten Beſoldungs⸗ Ordnungen erforderlichen Summen den in der Vorlage vom 21. Mai d. I. angenommenen vorausſichtlichen Bedarf von 340 000 und 360 000 ℳ um rd. je 100 000 ℳ über⸗ ſchreiten. Dieſes Ergebnis iſt darauf zurückzu⸗ führen, daß jene Summen errechnet worden waren auf der Grundlage der gemeinſchaftlichen Ver⸗ handlungen, welche am 15. März d. I. im Rat⸗ hauſe zu Berlin ſtattgefunden hatten. Zu unſerem Bedauern hat ſich nach reiflicher Prüfung heraus⸗ geſtellt, daß jene Verhandlungen an dem weſent⸗ lichen Mangel litten, daß die Beſoldungs⸗Ord⸗ nungen der Lehrer außer Zuſammenhang und Vergleich mit denjenigen der mittleren Verwal⸗ tungsbeamten erörtert worden ſind. Wir haben die annähernde Gleichſtellung dieſer beiden großen Gruppen der ſtädtiſchen Gehaltsempfänger bisher ſchon durchgeführt und das Verlangen der Lehrer⸗ ſchaft in dieſer Hinſicht erſt durch unſere Petition an die beiden Häuſer des preußiſchen Landtages vom 26. November 1908 anerkannt. Nachdem die Gehälter unſerer mittleren Beamten durch den Gemeindebeſchluß vom 21. Mai/9. Juni 1909 neu geregelt worden ſind, und zwar auf einer Grundlage, welche von den Vorarbeiten im März weſentlich abweicht, gebot es die Konſequenz des oben feſtgelegten Standpunktes, die bisher an⸗ erkannte Analogie auch bei der jetzigen Beſoldungs⸗ Ordnung zur Durchführung zu bringen. War ein derartiges Vorgehen ſchon dem im weſentlichen vorbereitenden Charakter jener Verhandlungen gegenüber den ſtädtiſchen Körperſchaften zweifellos vorbehalten, ſo durften wir um ſo weniger Anſtand nehmen, dieſen Erwägungen Folge zu geben, als auch von anderen beteiligten Gemeindeverwal⸗ tungen vor uns bereits in gleicher Weiſe vorge⸗ gangen war. Wenn die Bezugnahme auf dieſen Vorgang hier am Platze erſcheint, ſo geſchieht dies allerdings nur deshalb, um die Geſichtspunkte für unſere Entſchließungen auch in dieſer formalen Hinſicht als einwandfrei zu begründen, nicht aber deshalb, um jene voraufgegangenen Beſchlüſſe der Nachbargemeinden als die ſachliche Grundlage unſerer Beſchlüſſe anzuerkennen, wie es die Schul⸗ deputation in ihrem Beſchluſſe vom 8. Juni d. I. getan zu haben ſcheint, indem ſie an uns die Bitte