aus denen der Fehlbetrag der Gehälter zu decken — 298 — Uberſchreitungen der zur Verfügung geſtellten iſt, der durch Beſchränkung der Alterszulagen — Mittel, welche ſich auf der Grundlage der bereits als einem Beſtandteile des Gehaltes — entſteht. Die dadurch bedingten Mehrleiſtungen werden vorausſichtlich die entſprechenden Minderausgaben der Alterszulagenkaſſe gegenüber überſchreiten. Genauere Grundlagen zur Berechnung wird der in den nächſten Tagen erwartete Miniſterialerlaß liefern. Eine weſentliche Anderung der geſchilderten Sachlage dürfte ſich aber daraus nicht ergeben. Wir legen Gewicht darauf, auch an dieſer Stelle noch einmal zu betonen, daß für die Aufſtellung unſerer neuen Beſoldungs⸗Ordnung lediglich und ausſchließlich ſachliche Geſichtspunkte maßgebend geweſen ſind. Ebenſowenig wie uns der Umſtand hat beſtimmen können, über das für erforderlich erachtete Maß hinauszugehen, daß andere Ge⸗ meinden in unſerer Nachbarſchaft höhere Gehälter zahlen, ebenſowenig hat die Erwägung eine Be⸗ deutung gewonnen, daß durch dieſe Reviſion die zur Verfügung ſtehenden Mittel bis zur äußerſten Grenze in Anſpruch genommen werden. Wir erkennen mit der Stadtverordnetenverſammlung die Gerechtigkeit der Zuſicherung an, die der Lehrerſchaft dahin erteilt worden iſt, daß ſie nicht unter der Verzögerung der Reviſion ihrer Be⸗ ſoldungs⸗Ordnungen leiden ſolle. Trotz der hohen in der Vorlage vom 21. Mai erörterten Geſichts⸗ punkte für das Jahr 1908 nunmehr auf rund 229 000 ℳ und für das Jahr 1909 — zuzüglich des Bedarfs für die Erhöhung der Gehälter der Magiſtratsmitglieder von 15066 ℳ — auf rund 285 000 ℳ errechnen, müßte und könnte der ſtädtiſche Etat auch noch höhere Mittel aufbringen, wenn dies einem Gebote der Gerechtigkeit ent⸗ ſpräche. Gern bewilligen wir auch der ſtädtiſchen Lehrerſchaft die Aufbeſſerung, welche einerſeits der Entwicklung der wirtſchaftlichen Verhältniſſe ent⸗ ſpricht und anderſeits die Anerkennung ihrer Tüchtigkeit zum Ausdruck bringt, nach dem gleichen Maße, welches durch unſere Vorlage vom 21. Mai d. I. feſtgelegt iſt. Die unmittelbare Aufeinander⸗ folge der beiden Vorlagen gewährleiſtet ſchon äußerlich die Einhaltung der gleichen Grundfätze; die innerliche Übereinſtimmung derſelben hoffen wir durch die vorſtehenden Darlegungen überzeu⸗ gend nachgewieſen zu haben. Charlottenburg, den 16. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Schuſtehrus. I. 908.