— 3099 — Alt. I. Direktoren neunklaſſiger Anſtalten. (Hierzu gehört auch die höhere Mädchenſchule II, ſolange mit ihr die Gymnaſialkurſe für Mädchen verbunden ſind.) Anfangsgehalt 6500 ℳ — Höchſtgehalt 8500 ℳ. Gehaltsſtufen: 6500 6900 7300 7700 8100 8500 ℳ nach 3 6 9 12 15 Jahren. Außerdem Dienſtwohnung oder eine Mietsentſchädigung im Betrage von 1500 ℳ, welche bei der Verſetzung in den Ruheſtand mit 900 ℳ in Anrechnung kommt. % II. Direktoren ſechsklaſſiger Anſtalten. (Für den Direktor der höheren Mädchenſchule I gilt bis zur Neubeſetzung der Stelle eine beſondere Feſtſetzung — ſ. II a.) Anfangsgehalt 6000 ℳ — Höchſtgehalt 8000 ℳ. Gehaltsſtufen: 32 6000 6400 6800 7200 7600 8000 ℳ nach 3 6 9 12 15 Jahren. Außerdem Dienſtwohnung oder eine Mietsentſchädigung im Betrage von 1500 ℳ, welche bei der Verſetzung in den Ruheſtand mit 900 ℳ in Anrechnung kommt. II a. Direttor der höheren Mädchenſchule I. Gehalt 6000 ℳ T. 3. (Teuerungszulage) 300 ℳ. III. Oberlehrer Anfangsgehalt 2800 ℳ — Höchſtgehalt 6400 ℳ. Gehaltsſtufen: 2800 3400 4000 4600 5200 5600 6000 6400 ℳ nach 3 26 9 12 15 18 21 Jahren. Außerdem 1000 ℳ Wohnungsgeldzuſchuß, welcher bei der Verſetzung in den Ruheſtand mit 900 ℳ zur Anrechnung kommt. T. 3. 280—300 ℳ. IV. Oberlehrerinnen. a) mit Staatsexamen. Anfangsgehalt 3000 ℳ — Höchſtgehalt 4750 ℳ. Gehaltsſtufen: 3000 3250 3500 3750 4000 4250 4500 4750 ℳ nach 3 6 9 12 15 18 21 Jahren. T. 3. 230—260 dℳ. b) zufolge Ernennung gemäß Miniſterial⸗Erlaß vom 31. Mai 1894. Anfangsgehalt 2450 ℳ — Höchſtgehalt 3850 ℳ. Gehaltsſtufen: 2450 2650 2850 3050 3250 ℳ nach 7 10 13 16 Jahren, 3400 3550 3700 3850 ℳ nach 19. 22 25. 28 Jahren. 2