Lehrer an Hilfsſchulen für ſchwachbefähigte Kinder und an den Schwerhörigenklaſſen erhalten außerdem eine perſönliche nich t ruhegehaltsfähige Zulage von 300 ℳ., Lehrer als Leiter von Hilfs⸗ ſchulen eine ſolche von 500 ℳ. Lehrer, welche einſtweilig angeſtellt ſind oder noch nicht 4 Jahre im öffentlichen Schuldienſt geſtanden haben, erhalten: Gmundggehch::. 1200 ℳ Mietdentſchägigung. 500 „ 1700 I. T. 3. 150 . XII. Lehrerinnen an den Gemeindeſchulen. ) Anfangsgrundgchalt⸗ 1300 ℳ Mietsentſchädigung 500 „ I0 X. Gehaltsſtufen: 1800 1950 2100 2250 2400 2550 2700 2850 3000 3150 ℳ nach 7 10 13 16 19 22 25 28 31 Jahren. T. 3. 150—230 ℳ. Lehrerinnen an Hilfsſchulen für ſchwachbefähigte Kinder erhalten außerdem eine perſönliche nicht ruhegehaltsfähige Zulage von 300 ℳ. Einſt weilig angeſtellte Lehrerinnen erhalten: Grundacyalt . 4 1050 % Mietsentſchädigung. . 500 „ 1550 T. 3. 150 ℳ. 5) Die auf der Grundlage der Beſoldungsordnung von 1895 beſoldete Lehrerin Witte: Anfangsgehalt 1550 ℳ — Höchſtgehalt 2550 ℳ. Gehaltsſtufen: 1550 1750 1950 2150 2350 2550 ℳ nach 3 6 9 12 15 Jahren. T. 3. 160 dℳ. XIII. Handarbeitslehrermnen an den Gewetudeſchuten⸗ AnfangsgeharRt „ 2 . 4 950 ℳ „Mietsentſchädigung⸗ e nt i 1 442450 1400 0 Gehaltsſtufen: 4 1400 1500 1600 1700 1800 1900 2000 2100 2200 2300 ache e- 10. 13 16 492 22 ee,, 31, Jaßhren, „ T. 3. 150 ℳ. 2