——— 333 —— Mit unſerem Antrage entſprechen wir einem Beſchluß der Deputation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 14. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting Caſſirer u. 1. V XIII 74 II. Druckſache Nr. 180. Vorlage betr. Verlegung eines Hauptgasrohres. Uuurſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 37 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Verlegung eines Hauptgasrohres von 1000 mm Durchmeſſer vom Gasbehälter III des Gaswerks II nach dem Savignyplatz wird nach dem vorgelegten Plane genehmigt. b) Die auf 567 000 ℳ veranſchlagten Koſten werden aus Anleihemitteln bewilligt. Die zur Fortleitung des Gaſes vom Gaswerk II nach dem Innern der Stadt vorhandenen Haupt⸗ rohre ſind in olge der dauernd zunehmenden Gas⸗ abgabe an der Grenze ihrer Leiſtungsfähigkeit angelangt. Schon in den letzten Jahren mußte, um in dem vom Gaswerk entfernteſten Stadt⸗ teilen, beſonders im Südoſten und Süden, den notwendigen Mindeſtgasdruck von 40 mm Waſſer⸗ ſäule zu halten, auf Gaswerk II ein Abgabedruck von 90 mm Waſſerſäule gegeben und außerdem das Gaswerk I in vollem Umfange ſeiner Leiſtungs⸗ fähigkeit in den Stunden des größten Gasver⸗ brauchs zur Unterſtützung herangezogen werden. Da nun der Gasverbrauch in unſerem Stadt⸗ gebiet fortgeſetzt in erfreulichem Zunehmen be⸗ griffen, die Erhöhung des Gasdrucks an der Abgabe⸗ ſtelle durch das Niederdruckrohr, das unmittelbar als Gebrauchsrohr dient, aus techniſchen Gründen unzuläſſig iſt, und da endlich der Betrieb auf Gaswerk 1 weitere Einſchränkungen erfährt und im Laufe der Zeit gänzlich eingeſtellt werden dürfte, ſo macht ſich die Verlegung eines neuen Haupt⸗ gasrohres, und zwar direkt in das Hauptgasabſatz⸗ gebiet hinein, mit zwingender Notwendigkeit geltend. Das zu verlegende Rohr muß bis zum Herbſt des Jahres 1910 betriebsfähig hergeſtellt ſein. Die Durchquerung des Verbindungskanals und der Spree muß der Schiffahrt wegen bereits im kommenden Winter erfolgen. Wir haben uns nach Prüfung der dabei in Frage kommenden Verhältniſſe für die Ver⸗ legung eines 1000 mm weiten Rohres, und zwar mit unveränderter Weite bis zum Savignyplatz entſchieden. Dieſes Rohr geſtattet einen Gasdurch⸗ gang von ſtündlich 18 000chm bei einem Mindeſtdruck von 150 mm Waſſerſäule, der durch das Gewicht der Gasbehälterglocke auch im ungüſtigſten Falle, das iſt beim tiefſten Stande der Gasbehälterglocke, ohne Zuhilfenahme von maſchinell betriebenen Kompreſſoren gewährleiſtet iſt. Um einen Aus⸗ gleich zwiſchen dieſem hohen Druck von 150 mm Waſſerſäule in der Hauptgaszuleitung und dem zuläſſigen Druck von 69 mm Waſſerſäule in den Niederdruckleitungen und den Gebrauchsrohren 1 rbeizuführen, iſt die Zwiſchenſchaltung von Druck⸗ eglern in Ausſicht genommen. An welcher Stelle die »erforderlichen Räumlichkeiten zur Unter⸗ bringung des Druckreglers geſchaffen oder gemietet werden ſollen, muß weiteren Verhandlungen mit den zuſtändigen Verwaltungs⸗Deputationen vor⸗ behalten bleiben. Die hierfür zu erwartenden Koſten ſind in der Anſchlagsſumme von 567 000 ℳ mit 10 000 ℳ einbegriffen. Durch dieſe Rohrleitung, die im Falle des ſpäter etwa eintretenden Bedarfs mit Hilfe einer Kompreſſoranlage auch als Hochdruckleitung Ver⸗ wendung finden kann, wird eine Anlage von großer Wichtigkeit geſchaffen werden, weil ſie es ermöglicht, das ganze Stadtgebiet ſüdlich der Spree⸗ ein⸗ ſchließlich Weſtend — vorausſichtlich für immer, in vollkommen ausreichendem Maße mit Gas zu verſorgen und außerdem den Gasdruck in dem bezeichneten Stadtgebiet auszugleichen. Hinſichtlich der Gaszuführung und des Gasdrucks wird durch dieſe Leitung dasſelbe Ziel, aber mit weſentlich geringeren Koſten erreicht, als wenn im Süd⸗ oſten oder im Süden der Stadt eine neue Gas⸗ anſtalt bzw. ein weiterer Gasbehälter errichtet werden würde. Der, Betrieb auf Gaswerk 1 kann, ſoweit nicht andere Rückſichten entgegen⸗ ſtehen, zu angemeſſen erſcheinender Zeit gänzlich eingeſtellt werden und das wertvolle Grundſtück für andere Zwecke Verwendung fin den. Im übrigen nehmen wir Bezug auf den Bericht des Direktors Pfudel, Blatt 1—4, ſowie auf den Koſtenanſchlag Blatt 6/7 und auf den Lageplan Blatt 8 der beifolgenden Akten. Die beantragten Mittel ſind in den Anleihe⸗ privilegien ſichergeſtellt und verfügbar. Mit unſerem Antrage entſprechen wir einem einſtimmigen Beſchluſſe der Deputation für die Gaswerte. Charlottenburg, den 17. Juni 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Caſſirer. XIII 415 1. Druckſache Nr. 181. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung von Witwengeld. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Witwe des Vollziehers Friedrich Dülfer für die Zeit vom 1. Auguſt 1909 bis 31. März 1910 zuſtehende Witwengeld im Betrage von 381,60 ℳ iſt dem Dispoſitions⸗ fonds zu entnehmen. Der Vollzieher a. D. Dülfer iſt am 13. April d. I. verſtorben. Er war mit dem 30. September 1908 in den Ruheſtand verſetzt worden und hat eine Witwe hinterlaſſen. Kinder unter 18 Jahren ſind nicht vorhanden. Dülfer bezog unter Zugrunde⸗ legung einer anrechnungsfähigen Dienſtzeit von 23 Jahren 135 Tagen und eines Dienſteinkommens von 2150 ℳ ein Ruhegehalt von 1185 ℳ jährlich. In Anwendung des § 12 der Ausführungsbeſtim⸗ mungen zum Normalbeſoldungsetat vom 10. Juni 1909 iſt dieſes Ruhegehalt nach dem auf 2600 erhöhten Dienſteinkommen auf 1431 ℳ jährlich neu feſtgeſetzt worden. Für die Monate Mai bis einſchl. Juli d. I. hat die Witwe das neu feſtgeſetzte Ruhe⸗ gehalt als Gnadenvierteljahr erhalten. Nach § 3 des Ortsſtatuts betr. die Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld vom 16./31. März 1900 beträgt