1 a des Tenors), und als ferner der Verein, wie die beigefügten Pläne ergeben, auf die urſprünglich beabſichtigte Errichtung eines viergeſchoſſigen Quer⸗ gebäudes verzichtet hat und ſo nicht zu befürchten iſt, daß dem auf dem Hinterlande gelegenen Schul⸗ hauſe, das nach dieſer Seite übrigens keine Klaſſen⸗ räume hat, durch den Bau des Vereinshauſes das nötige Licht entzogen wird; dieſer Gefahr iſt auch für die Zukunft durch die dem Verein zu 1 b des Tenors auferlegte Beſchränkung vor⸗ gebeugt. Zu 2. Auf beſonderen Wunſch der Stadt⸗ verordnetenverſammlung iſt die Auflaſſung des Grundſtücks an den Verein davon abhängig ge⸗ macht worden, daß der Verein zuvor ein der Hälfte der veranſchlagten Baukoſten entſprechendes eigenes Kapital von 80 000 ℳ aufbringt. In⸗ zwiſchen iſt es dem Verein, insbeſondere der rührigen Tätigkeit ſeiner Vorſitzenden, auch ge⸗ lungen, ein eigenes Vermögen von etwa 62000 ℳ zuſammen zu bringen, das auf den Namen des Vereins bei einer hieſigen Bank in guten Wert⸗ papieren niedergelegt iſt. Der noch fehlende Reſt iſt dem Verein zur Zeit in der Form eines un⸗ verzinslichen Darlehns zur Verfügung geſtellt, das in dem Maße zurückzugewähren iſt, wie das Ver⸗ mögen des Vereins wächſt. Um nun den Beginn des Baues nicht um ein weiteres Jahr zu verzögern, hat der Verein den durch die wachſende Unzuläng⸗ lichkeit der ihm zur Zeit zur Verfügung ſtehenden Räume begründeten Wunſch, noch in dieſem Sommer, möglichſt in den großen Schulferien, mit dem Bau zu beginnen. Auch wir teilen dieſen Wunſch, da die Räumlichkeiten des Vereins für die ordnungsmäßige Durchführung der dem Verein übertragenen Schulſpeiſung bei der ſtetig wachſen⸗ den Zahl der zu ſpeiſenden Kinder ſchon jetzt als durchaus unzulänglich bezeichnet werden müſſen. Der Vereinsvorſtand hat daher gebeten, daß von der Aufbringung der vollen 80 000 ℳ vor der Auflaſſung des Grundſtücks abgeſehen werden möchte, und hat uns die beſtimmte Zuſicherung gegeben, daß er wie bisher auch weiterhin eifrigſt bemüht ſein würde, mindeſtens die gefor⸗ derten 80 000 ℳ ſobald als irgend möglich auf⸗ zubringen. Bei dem bisherigen ſtarken Erfolge des Vereins in dieſer Richtung und der uns hierüber abgegebenen durchaus vertrauenswürdigen Zu⸗ ſicherung ſeiner Vorſitzenden hegen wir die Zu⸗ verſicht, daß es dem Verein gelingen wird, ſpä⸗ teſtens bis zur Fertigſtellung des Baues im Beſitze des geforderten Vermögens zu ſein. Unter dieſen Umſtänden würden wir glauben, die mit den Intereſſen der Stadtgemeinde vielfach verknüpften Intereſſen des Vereins in unerwünſchter Weiſe zu ſchädigen, wenn wir an der ſtrikten Erfüllung der fraglichen Bedingung feſthielten, und haben deshalb beſchloſſen, auch die zweite Bitte des Vereins zu erfüllen. Dieſer Entſchluß würde uns übrigens noch durch den Umſtand erleichtert, daß die Baukoſten nach der Schätzung des Bauſach⸗ verſtändigen des Vereins ſich durch den Wegfall des Quergebäudes vorausſichtlich um etwa 10 000 Mark gegen den urſprünglichen Anſchlag ermäßigen werden. Die Pläne für den Neubau, die in Überein⸗ ſtimmung mit dem Dezernenten der Hochbau⸗ verwaltung aufgeſtellt ſind und bereits die Zu⸗ ſtimmung der Schulaufſichtsbehörde erhalten haben, fügen wir zur Kenntnisnahme bei. In den für das eigentliche Jugendheim vorgeſehenen Räumen ſollen etwa 150 Kinder Aufnahme finden. Für die in den äußeren Bezirken der Stadt wohnenden Kinder plant der Verein in zweckmäßiger Weiſe einige kleine Filialen, die in geeigneten Schulen oder dergl. errichtet werden können. Mit Rückſicht auf die Dringlichkeit der Sache bitten wir über unſere Anträge, wenn irgend tunlich bereits in der Sitzung vom 23. d. M. Be⸗ ſchluß zu faſſen. Charlottenburg, den 17. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. IIIb. 560. Druckſache Nr. 187. Vorlage betr. Verſicherung der ſtädtiſchen Ge⸗ bäude, Anlagen und Mobilien gegen Brand⸗ ſchaden. Urſchrift lich mit Akten Feuerver⸗ ſicherung der ſtädtiſchen Gebäude Fach 85 Nr. 1 und Heft betr. Selbſtverſicherung an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die ſtädtiſchen Gebäude, Anlagen und Mobilien werden nach Maßgabe der durch den zurzeit gültigen Vertrag vom 21. März, 20. April 1905 und den Zuſchlagsbeſcheid vom 18. Dezember 1906 (betr. Schiller⸗ theater Blatt 205 Akt. Fach 85 Nr. 1) feſt⸗ geſetzten Bedingungen — unter Erhöhung des vereinbarten Rabatts von 5 auf 15%% für ſämtliche Verſicherungen mit Ausnahme des Elektrizitätswerks, jedoch mit Einſchluß der Gasanſtalten und des Schillertheaters — für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum 1. April 1915, gemeinſchaftlich und zu gleichen Teilen bei der 1. Berliniſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗An⸗ ſtalt, 2. Magdeburger Feuer⸗Verſicherungs⸗ Geſellſchaft, 3. Preußiſchen National⸗Feuer ⸗Ver⸗ ſicherungs⸗Geſellſchaft, 4. Schleſiſchen National⸗ Feuer⸗ Ver⸗ ſicherungs⸗Geſellſchaft, 5. Vaterländiſchen (Elberfelder) Feuer⸗ Verſicherungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft, 6. North Britiſh and Mercantile Feuer⸗ Verſicherungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft, 7. Aachener und Münchener Feuer⸗Ver⸗ ſicherungs⸗Geſellſchaft, 8. Preußiſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗ Aktien⸗Geſellſchaft, 9. Cölniſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗Aktien⸗ Geſellſchaftc,m, Städtefeuer⸗Sozietät Brandenburg gegen Brandſchaden verſichert. Wir legen die Angelegenheit ſchon jetzt zur Entſcheidung vor, weil wir es für geboten erachtet haben, in Verbindung mit der Frage der Weiter⸗ verſicherung die Frage zu prüfen, ob und unter welcher Vorausſetzung es für die ſtädtiſche Ver⸗ waltung zweckmäßig erſcheinen dürfte, ihre Ver⸗ ſicherungsobjekte in Selbſtverſicherung zu nehmen. Der zu dieſem Zweck eingeſetzte Ausſchuß hat eine umfangreiche Arbeit geleiſtet, deren Ergebnis in 10. der Provinz