— 338 — dem Bericht vom 23. April v. I. niedergelegt iſt, auf den wir hierdurch Bezug nehmen. Es wird darin auf Grund des geſammelten Materials empfohlen, für die nächſten fünf Jahre es noch bei dem bis⸗ herigen Verfahren der Verſicherung durch ein Konſortium Ibeſtehend aus den 8 alten Teil⸗ nehmern desſelben (ef. 1—8 des Tenors) und unter Ergänzung durch 2 neue Mitglieder (ck. 9 u. 10 des Tenors)] zu belaſſen; inzwiſchen jedoch die Selbſtverſicherung durch Rücklagen in einem vom Jahre 1910 ab zu bildenden Fonds derart vorzu⸗ bereiten, daß im Augenblick der Übernahme der Selbſtverſicherung ein Rücklagefonds von we⸗ nigſtens 500 000 Mark vorhanden iſt. Wir haben dem erſteren Teil des Antrages zugeſtimmt, die Beſchlußfaſſung wegen der ſpäteren Selbſtver⸗ ſicherung aber bis zur Etatsberatung für das Jahr 1910 hinausgeſchoben und behalten uns vor, bei dieſer Gelegenheit darauf zurückzukommen. Ohne die Schaffung eines genügend ſtarken und leiſtungs⸗ fähigen Rücklagebeſtandes kann jedenfalls nach unſerem Dafürhalten von der Übernahme der Selbſtverſicherung nicht die Rede ſein und deshalb empfiehlt es ſich, das im Tenor formulierte An⸗ erbieten des alten Konſortiums vom 8. März d. I. (ek. Bl. 91 des Faſz.) anzunehmen. Mit der Auf⸗ nahme der beiden neuen Geſellſchaften hat ſich der Vertreter der führenden Geſellſchaft aus⸗ drücklich einverſtanden erklärt. Die Aufnahme beider entſpricht unſerer Gepflogenheit mit Rück⸗ ſicht auf die Erhöhung des Verſicherungsbeſtandes. Wegen der beiden neuen Mitglieder dürfte ſich eine beſondere Erörterung erübrigen, es ſei denn der Hinweis auf die neuen Statuten und die derzeitige Verwaltungspraxis der Brandenburgiſchen Städte⸗ Feuerſozietät, welche dieſer eine gleichberechtigte Konkurrenz mit den Privat⸗Verſicherungs⸗Geſell⸗ ſchaften durchaus ermöglicht. Es dürfte unter dieſen Umſtänden durchaus dem ſtädtiſchen In⸗ tereſſe entſprechen, dieſes Inſtitut, an deſſen Ge⸗ deihen als einem Teile der Provinzialverwaltung auch die ſtädtiſche Verwaltung mittelbar beteiligt iſt, in den Kreis der Mitglieder des Konſortiums aufzunehmen. Der Direktor der Städtefeuer⸗ Sozietät hat ſich durch Schreiben vom 18. Mai d. I. zum Eintritt in das Konſortium auf Grund der ihm bekannt gegebenen Bedingungen bereit erklärt. Eine weitere Ausdehnung des Konſortiums er⸗ ſcheint uns weder erforderlich noch erwünſcht; wir haben deshalb weiter vorliegende Bewerbungen unberückſichtigt gelaſſen. Charlottenburg, den 15. Juni 1909. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Matting. X 668. Druckſache Nr. 188. gärtneriſche Ausgeſtaltung des Karolingerplatzes. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 4 Nr. 17 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Karolingerplatz iſt nach dem Ent⸗ wurf der Parkverwaltung anzulegen. Die Koſten für die gärtneriſchen Arbeiten und die Befeſtigung und Entwäſſerung der Wege Vorlage betr. ſamtbetrage von 34 000 ℳ werden bewilligt. Die Mittel ſind aus dem Bismarckſtraßenfonds zu entnehmen. Nach den mit der Neuweſtend⸗Aktien⸗Geſell⸗ ſchaft für Grundſtücksverwertung abgeſchloſſenen Verträgen über die Aufſchließung von Südweſtend hat die Stadtgemeinde die gärtneriſche Ausge⸗ ſtaltung des Karolingerplatzes ſowie die Her⸗ ſtellung der Wege auf ihm aus eigenen Mitteln zu bewirken, ſobald die um den Platz herumführenden Straßenteile ſämtlich anbaufähig hergeſtellt ſind. (Art. I § 3“ des Vertrages vom 10. Dezember 1906 — Druckſache Nr. 25/1907.) Wenn dieſe Bedingung auch zurzeit wegen einer Fluchtlinienänderung der ſüdlich des Platzes neu anzulegenden Straße nicht erfüllt iſt, ſo liegt es doch im Intereſſe der Stadtgemeinde, daß der fragliche Platz unter Berückſichtigung der geplanten Fluchtlinienänderung gleichzeitig mit den jetzt zu regulierenden Straßen auf der Weſtſeite und Oſtſeite des Platzes angelegt wird. Die Koſten für die nach dem beigefügten Plane und Koſten⸗ anſchlage herzuſtellenden gärtneriſchen Arbeiten belaufen ſich auf rddc. 23 000 Hierzu kommen die von der Tiefbau⸗ deputation feſtgeſtellten Koſten für die Befeſtigung und Entwäſſerung der Wege auf dem inneren Teile des Platzes von 11 000 „ zuſammen 34 000 Die Mittel ſind dem Konto der Bismarckſtraße zu entnehmen, da laufende Mittel nicht zur Ver⸗ fügung ſtehen. Die Entnahme aus dem genannten Konto rechtfertigt ſich dadurch, daß die Herrichtung des Platzes im Zuſammenhang mit dem Bismarck⸗ ſtraßenunternehmen und ſeiner Fortſetzung nach Weſtend ſteht. Mit unſerm Antrage folgen wir den Be⸗ ſchlüſſen der Park⸗ und Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 16. Juni 1909. Der Magiſtrat. Mattin g. Dr Maier. Stendel. XVII 45. e Druckſache Nr. 189. Vorlage betr. Neubau der Gotzkowskybrücke. urſchriftlich mit den Akten Fach 18 Nr. 2 Band I1 und der Mappe 111—69, enthaltend 6 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Stadtgemeinde Berlin wegen anteiliger Übernahme der Koſten für den Neubau und die Unterhaltung der Gotzkowskybrücke einen Vertrag auf der Grundlage des abgedruckten Entwurfs abzuſchließen. Die für den Reubau erforderlichen Mittel von 401 000 ℳ ſind dem durch das Ertra⸗ ordinarium des Straßenbauetats für 1907 und 1908 bereitgeſtellten Betrage von 420 000 ℳ zu entnehmen. Die anteiligen Koſten der baulichen Unter⸗ haltung der neuen Brücke ſind jährlich in das Ordinarium des Straßenbauetats einzuſtellen. Die im Zuge der Franklin⸗ und Gotzkowsky⸗ ſtraße über die Spree führende hölzerne Jochbrücke iſt im Jahre 1886 aus Privatmitteln erbaut. Die II. III. auf dem inneren Teile des Platzes im Ge⸗ Brücke befindet ſich im Eigentum der Stadtgemeinde