—— 390 — für die Stadtgemeinde Berlin geltenden 1 Tarifs erfolgt. Nach dem Beſchluſſe der Stadtverordneten⸗ verſammlung vom 5. Mai 1897 ſollen die Anſchluß⸗ koſten ſtets nach Maßgabe des für die Stadtge⸗ meinde Berlin geltenden Tarifs erhoben werden. Dieſem Stadtverordnetenbeſchluſſe folgend, haben wir alle zwei Jahre und ſo auch in dieſem Jahre, alsbald nachdem die Berliner Gemeindekörper⸗ ſchaften den Tarif für Berlin feſtgeſetzt hatten, den Tarif dem Bezirksausſchuß in Potsdam auf Grund des § 90 Kommunalabgabengeſetzes vom 14. Juli 1893 zur Feſtſtellung vorgelegt. Dieſe Feſtſtellung iſt bisher in jedem Falle anſtandslos erfolgt, nur in dieſem Jahre hat der Bezirksausſchuß durch Beſchluß vom 19. Mai die Feſtſtellung mit der Be⸗ gründung verſagt, daß die Gültigkeit des bisherigen Tarifs am 31. März 1909 abgelaufen ſei und beim Eingang des diesſeitigen Feſtſtellungsantrages vom 30. April 1909 in Charlottenburg ein feſt⸗ geſtellter Tarif nicht mehr gegolten habe. Der zur Feſtſtellung vorgelegte Tarif ſei deshalb als neuer Tarif zu betrachten, als deſſen rechtliche Unterlagen erneute Beſchlüſſe der ſtädtiſchen Körperſchaften 3. verlangt werden müßten. Gegenüber dieſem Verlangen bemerken wir, daß die Feſtſtellung des Tarifs wegen deſſen Ab⸗ hängigkeit vom Berliner Tarif in früheren Jahren ſtets erſt nach dem 31. März erfolgt iſt, ſo für die Jahre 1901—1903 am 18. Iuni 1901, für 1903—1905 am 25. April 1903, für 1905— 1907 am 19. April 1905 und für 1907—1909 am 9. April 1907. Der für die Zeit vom 1. April 1909 bis Ende März 1910 gültige Berliner Tarif iſt trotz wieder⸗ holter Erinnerungen hier erſt am 14. April d. I. eingegangen. Das Verlangen des Bezirksaus⸗ ſchuſſes erſcheint hiernach nicht begründet. Wenn wir ihm trotzdem entſprechen und von einer Be⸗ ſchwerde beim Provinzialrat abſehen, dann ge⸗ ſchieht dies zur Beſchleunigung der Sache. Wir beantragen daher dem bisherigen nach dem Berliner Tarif abgeänderten „Tarif der Einzel⸗ preiſe für Arbeiten und Lieferungen bei Aus⸗ führung der Haus⸗ und Dachwaſſerableitungen“ die Zuſtimmung zu erteilen und gleichzeitig zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen eines ma⸗ teriell ein für alle Male erklärten Willensentſchluſſes der Stadtverordnetenverſammlung formell für die Zukunft die Zuſtimmung zu einer nach Dife 2 unſeres Antrages vom Magiſtrat getroffenen Tarif⸗ feſtſetzung zu erteilen. Wir erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 17. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Dr Maier. IX. A. 814. 2 Tarif der Einzelpreiſe für Arbeiten und Lieferungen bei Ausführung der Haus⸗ und Dachwaſſer⸗Ableitungen vom 1. April 1909 ab. 1. Preiſe für Arbeiten. 1. 1 Iaufendes Meter Steinpflaſter, gewöhnliches Moſaikpflaſter und Trottoir⸗Platten des Bür⸗ gerſteiges durchſchnittlich 1,20 m breit auf⸗ f) 77 77 11 77¹ . 1 laufendes Meter Baugrube auf bei⸗ zubrechen, die Steine reſp. Platten zum Wiederaufbringen zur Seite zu legen und nach erfolgter Verlegung des Ableitungsrohres und Verfüllung der Baugrube das Pflaſter reſp. Trottoir wieder herzuſtellen und gut ab⸗ zurammen, die Fugen der Granitplatten mit Zement zu vergießen einſchließlich der Lieferung und des Transports der etwa fehlenden Pflaſter⸗ ſteine, Moſailſteine und des Sandes 2,20 NB. Iſt auf dem Bürgerſteige Aſphalt, gemuſtertes Moſaik⸗, Flieſenpflaſter oder dergl. vor⸗ handen, ſo muß die Wiederher⸗ ſtellung dem Hausbeſitzer über⸗ laſſen bleiben. 2. 1 laufendes Meter Aſphalt, gemuſter⸗ tes Moſaik⸗ oder Flieſenflaſter auf dem Bürgerſteige durchſchnittlie 10 m breit aufzunehmen, das Material ord⸗ nungsmäßig zur Wiederverwendung für den Hausbeſitzer aufzuſetzen reſp. an eine von dem Hausbeſitzer ge⸗ wünſchte Stelle auf dem Hofe zu transportieren 1 laufendes Meter Baugrube durch⸗ ſchnittlich 1 m breit auszuheben, die Erde rund 1 m von der Kante der Bau⸗ grube aufzuwerfen, die Grube nach dem Verlegen des Rohres ſorgfältig zu verfüllen, die loſe Erde feſt ein⸗ zurammen und nach Wiederherſtellung des Pflaſters die übrigbleibende Erde abzufahren, auch während des Baues die polizeilich geforderte Abſperrung der Baugrube und deren nächtliche Beleuchtung ſowie Bewachung zu beſorgen und vorzuhalten: 0,45 A. Bei einer Länge bis 5 Meter: 4) 44) Tiefe d. Baugrube bis zu 2,0m 2,60 b ) 7¹ 77 7¹ 77 von 2,0 bis 2,5 II 3,40 7¹ c) 77 7¹ 7¹ 77 7 2,5 7¹ 3,0 7¹ 4,10 L d) 77 77 77 L 7¹ 3,0 77 3,5 7¹ 5,30 7 e) 77 7¹ 7¹ 77 7¹ 3, 77 4,0 71 6,40 71 f) 7¹ 77 77 77 über 4,0 77 7,90 77 B. Bei Längen über 5 Meter: a) clee) Tiefe d. Baugrube bis zu 2,0 m 2,40 ℳ b) 1 %. von 2, bis 2,5 7% 3,15 0) 5 F % % 2,5 3,0 3, 85 v, d) 75 ½. 1 7 3,0 „ 3,5 „, 2 e) 15 % . 11 3,5 1 4,0 7 5,80 % 7 über 4,0 7,15 den Seiten abzuſteifen, das erforder⸗ liche Material und Geräte vorzu⸗ halten, nach erfolgter Verlegung des Rohres die Rüſtung ſorgfältig und vorſichtig wieder herauszunehmen ein⸗ ſchließlich Transport derſelben von und zur Bauſtellee 4. A. Bei Längen bis 5 Meter: ) r) Tiefe d. Baugrube bis zu 2,0 m 0,80 3 b) 17, von 2,0 bis 2,5 1 1,10 1% 0) 7˙ % 1, 77 2,5 4 3,0 7² 1,55 1 d) 15 7 3,0 1 3,5 2,20 1 e) 7¹ 2 ¼. 10 12 3,5 5 4,0 „3 3,00 „ 1) „ 1 über 4,0 „ 3,75 „