1 6. —1 bedecken und nötigenfalls B. Bei Längen über 5 Meter: a) einte) Tiefe d. Baugrube bis zu 2,0 m b) von 2,0 bis 2,5 „ 77 7¹ 7¹ ¹ c) 7¹ 7¹ 7¹ 7 7¹ 7 7¹ 3,0 7¹ d) 77 7 7² 7 7˙ 3,0 7¹ 3,5 ¹ e) 77 2. 77 71 77 3,5 77 4,0 7¹ f) über 4,0 „ 71 7 77 7¹ . 1 laufendes Meter Zungenrinnſtein, Schlitzrinne, eiſernes Abzugsrohr oder dergleichen zu beſeitigen, jedoch ohne Herſtellung des Pflaſters und Trot⸗ toirs im Bürgerſteige NB. Dieſer Fall tritt ein, wenn der Bürgerſteig mit Flieſen, ge⸗ muſtertem Moſaikpflaſter, Aſphalt oder dergl. befeſtigt iſt. Die bei Beſeitigung der Zun⸗ genrinnſteine uſw. ſich erge⸗ benden Materialien bleiben Eigentum der Hausbeſitzer. 1 laufendes Meter Schlitzrinne zu be⸗ ſeitigen und den dadurch entſtandenen Raum mit Moſaik zu pflaſtern ein⸗ ſchließlich Material 1 laufendes Meter Tonrohr (Poſ. 17—23) vom ſtädtiſchen Depotplatze nach der Verwendungsſtelle zu trans⸗ portieren, mit dem vorgeſchriebenen Gefälle zu verlegen, die Faſſonſtücke ſorgfältig einzupaſſen, die Fugen in den Muffen gehörig mit Teerſtrick und blauem mörtel abzudichten, nach erfolgter Dichtung des Rohres dasſelbe zu unterſtopfen, ſorgfältig mit loſer Erde ringsum zu verfüllen und bis zur Höhe von 0,2 m über Oberkante zu einzu⸗ ſchlämmen, einſchließlich Lieferung des zur Dichtung erforderlichen Teerſtricks und Tons NB. Die Ausführung von Ablei⸗ tungs⸗Rohrſträngen für das Dachwaſſer, ſei es direkt nach der Straßenleitung oder nach dem Hausableitungsrohre unter dem Bürgerſteige wird nach den tarif⸗ mäßigen Einheitspreiſen be⸗ rechnet. . 0, 1 laufendes Meter Fundament⸗ oder Kellermauerwerk von Ziegel⸗ bzw. Kalkſteinen bis zu einer Geſamtſtärke desſelben von 1,5 m Dicke zu durch⸗ ſtemmen und nach erfolgter Durch⸗ legung des Rohres die Offnung um das⸗ ſelbe mit Ziegeln in Zement zu ver⸗ mauern einſchließlich aller Materialien Ein gleicher Preis iſt zu zahlen für die Beſeitigung der etwa im Bürger⸗ ſteig vorhandenen, den Hausbeſitzern gehörigen Sammelgruben, Senkkäſten oder unterirdiſchen Abzügen, ſowie des vorhandenen alten Mauerwerks. NB. Für das Unterfangen der Vor⸗ gartenmauern behufs Durch⸗ führung und während Verlegung 142 ke Des Abteilungsrohres findet eine Vergütung nicht ſtatt. 8a. 0,1 m Fundament⸗ oder Kellermauer⸗ werk von Feldſteinen oder bei einer fetten Ton oder mit Aſphalt⸗ 351 0,65 ¾ 0,90 „ 1,20 „, 9 1,65 „ 2,30 „ 3,00 „ 0,25 „ 10. 1,00 „ 14. alien 1,20 12. 1,10 %, 13. Geſamtſtärke von über 1,5 m, wie vor, aus Ziegel⸗ bzw. Kalkſteinen beſtehend, zu durchſtemmen uſoo. . 1 Lichtſchacht zu kreuzen. Der Licht⸗ ſchacht iſt event. ganz oder zum Teil wegzubrechen, nach Verlegung des Hausentwäſſerungsrohres ordentlich wieder herzuſtellen, einſchließlich Lie⸗ ferung aller fehlenden Steine, ſowie des Mörtels NB. Hierfür werden nur Preiſe ge⸗ zahlt, wenn wirklich ein ganzes oder teilweiſes Abbrechen des Lichtſchachtes erforderlich war. 1 laufendes Meter gußeiſernes Rohr von 16 em Durchmeſſer von dem ſtäd⸗ tiſchen Depotplatze nach der Ver⸗ wendungsſtelle zu transportieren, in Verbindung mit der Hausleitung zu verlegen, dasſelbe in der Muffe mit Blei ordnungsgemäß abzudichten ein⸗ ſchließlich aller dazu erforderlichen Materialien 1 Stück Waſſerverſchluß vom ſtädtiſchen Depotplatze nach der Verwendungs⸗ ſtelle zu transportieren und in der Muffe mit Blei ordnungsgemäß ab⸗ zudichten einſchließlich Lieferung der dazu erforderlichen Dichtungsmateri⸗ NB. Die Inſpektionsgrube, in wel⸗ cher der Waſſerverſchluß zu ver⸗ legen iſt, muß von dem Hausbe⸗ ſitzer ſelbſt, zugleich mit dem Verlegen des genannten Stückes hergeſtellt werden, da die jedes⸗ maligen lokalen Verhältniſſe eine ſolche Verſchiedenheit in der Konſtruktion derſelben be⸗ dingen, daß ſich kein genereller Voranſchlag dafür aufſtellen läßt, und die Bauverwaltung deshalb die Ausführung nicht zu einem einheitlichen Preiſe übernehmen kann. Die Grube muß waſſerfrei und zugänglich ſein. 1 Stück gußeiſernes Anſatzrohr, Anſatz⸗ bogen bzw. Etagenrohr für die Regen⸗ abfallröhren von dem ſtädtiſchen De⸗ potplatze nach der Verwendungsſtelle zu transportieren, in Verbindung mit dem Verlegen der Ableitungsröhren für Dachwaſſer (efr. NEB. unter Poſ. 7) zu verſetzen, dasſelbe in der Muffe ſorgfältig mit Blei abzudichten und mit Mauerhaken an das Fundament⸗ oder Kellermauerwerk zu befeſtigen, einſchließlich Lieferung der Mauer⸗ haken und der Dichtungsmaterialien 1 vorhandenes Regenabfallrohr in das gußeiſerne Anſatzrohr, Etagenrohr bzw. Syphon einzuführen, das Regen⸗ abfallrohr 0,03 m über ſeinem unteren Ende mit einem Flanſch zu verſehen, einſchließlich Lieferung aller Materi⸗ alien ſowie eines etwa fehlenden Stückes Zinkabfallrohr bis zu 0,03 m Küuge 2,20 ℳ 2,90 2,00 7¹