14. 1 Stück Syphon für das Regenrohr vom ſtädtiſchen Depotplatze nach der 15. 23. 25. . I gußeiſerner Bogen von 16 om Weite Verwendungsſtelle zu transportieren und zu verſetzen, das untere Ende des⸗ ſelben mit Blei einzudichten, ein⸗ ſchließlich der Dichtungsmaterialien und ausſchließlich der etwa erforder⸗ lichen Steinmetz⸗ und größeren Stemmarbeirennn NB. Das erforderlichenfalls abge⸗ ſchnittene Ende Regenrohr ver⸗ bleibt dem Hauseigentümer. 1 Stück Kanalſtutzen, 0,16 m Durch⸗ meſſer, ca. 0,30 m lang, einzuſtemmen und einzumauern, einſchließlich Lie⸗ ferung des Mörtels und der Steine II. Preiſe für Material. A. Tonröhren. . 1 laufendes Meter 0,16 m Durch⸗ meſſer haltendes gerades glaſiertes Tonrohr mit vollen Muffen . 1 laufendes Meter 0,11 m Durchmeſſer haltendes gerades glaſiertes Tonrohr mit vollen Muffennn 1 Stück Bogen von 0,16 m Durch⸗ 251 von gebranntem und glaſiertem on . 1 Stück Gabelrohr zum event. An⸗ ſchluſſe der Ableitung für das Regen⸗ 25 von gebranntem und glaſiertem on . 1 Stück Tonrohr⸗Taper 16: 11 m . 1 Bogen von glaſiertem und gebrann⸗ tem Ton, 0,I11 em Durchmeſſer . 1 Stück Kanalſtutzen, 0,16 m Durch⸗ meſſer, ca. 0,30 m langg B. Eiſenteile. 1 laufendes Meter gußeiſernes Rohr von 0,16 m Durchmeſſer, ca. 24 kg ſchwer, für Herſtellung der Haus⸗ anſchlußteitung : 1 Stück Waſſerverſchluß aus Gußeiſen mit ſelbſttätiger Sicherheitsklappe 1 Gummidichtung für den Hauskaſten für die Hausanſchlußleitungg 1 gußeiſernes gerades Anſatzrohr von 1,3 m Länge (zum Regenrohr) 28. 1 gußeiſernes gerades Anſatzrohr von 0,80 m Länge (zum Regenrohr) . 1 gußeiſernes gekrümmtes Etagenrohr von 13 om Durchmeſſer mit Muffe von 16 em Durchmeſſer, 0,52 m lang 1 gußeiſernes gekrümmtes Etagenrohr von 13 em Durchmeſſer mit Muffe von 13 em Durchmeſſer, 0,52 m lang . 1 Syphon von Gußeiſen für das Regenrohr „ , , , e, 2. 1 Zwillingsſtück aus Gußeiſen 1 gußeiſerner Bogen von 13 om Weite mit geradem Anſatzſtück (13/11 em Durchmeſſer) für die Regenrohrleitung 5,00 . 1 Geruchsverſchluß 8,00 ———182 — 4,00 4,20 4,00 13,50 9,00 7 7¹ 7¹ 7 Druckſache Nr. 194. Vorlage betr. Beteiligung an dem erweiterten Grunderwerb am . Berlin⸗ ettin. urſchriftlich mit den Akten Fach 16 Nr. 8 Bd. I und I1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Stadtgemeinde Charlottenburg be⸗ teiligt ſich an dem erweiterten Grunderwerb am Großſchiffahrtwege Berlin⸗Stettin ge⸗ mäß § 3 des Geſetzes betreffend den erwei⸗ terten Grunderwerb am Rhein⸗Weſer⸗Kanal und am Großſchiffahrtwege Berlin⸗Stettin vom 17. Juli 1907 und übernimmt der Stadt Berlin gegenüber die Gewähr für die Auf⸗ bringung von 10% des auf die Stadt Berlin entfallenden Geſamterforderniſſes. — Durch Beſchluß vom 28. Juni 1905 (Druck⸗ ſache Nr. 245) hat die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung die Beteiligung der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg an der Aufbringung der jährlichen Unterhaltungs⸗ und Betriebskoſten ſowie der Ver⸗ zinſung und Tilgung eines Teils des Baukapitals für den Großſchiffahrtweg derart zugeſtimmt, daß die Stadtgemeinde der Stadt Berlin gegenüber die Gewähr für die Aufbringung von 10% des auf die Stadt Berlin entfallenden Geſamterforderniſſes übernimmt. Nach § 3 des Geſetzes betreffend den erweiterten Grunderwerb am Rhein⸗Weſer⸗Kanal und am Großſchiffahrtwege Berlin⸗Stettin vom 17. Juli 1907 iſt den öffentlichen Verbänden, die die im § 3 des Geſetzes betr. die Herſtellung und den Ausbau von Waſſerſtraßen vom 1. April 1905 ge⸗ nannte Garantieverpflichtung für den Groß⸗ ſchiffahrtweg Berlin⸗Stettin übernommen haben, die Möglichteit geboten, ſich an dem erweiterten Grunderwerb an dieſer neuen Waſſerſtraße zu beteiligen. 2 Das Geſetz vom 17. Juli 1907 ſtellt für den 2 erweiterten Grunderwerb, welcher den Zweck hat, durch Ankauf von geeigneten Grundſtücken die aus dem Kanalunternehmen zu erwartende Boden⸗ wertſteigerung für den Staat nutzbar zu machen, den Betrag von 2 000 000 ℳ bereit. Bei Be⸗ teiligung der Garantieverbände an dem erweiterten Grunderwerb ſchreibt das Geſetz die Verrechnung des Preiserlöſes aus den erworbenen Grund⸗ ſtücken bei dem Kanalbaukonto als Abtrag auf das Baukapital vor und führt auf dieſe Weiſe zur Entlaſtung des Baukontos den ſich in der Boden⸗ wertſteigerung ausdrückenden Nutzen Kanalunternehmen dieſem zu. 26 Nach der ſeitens des Herrn Miniſters der öffentlichen Arbeiten übermittelten Aufſtellung haben aus dieſem Fonds bisher Erwerbungen in einer Größe von zuſammen 517 ha 4 a 69 qm zum Kaufpreiſe von insgeſamt 1 523 929,52 ℳ ſtatt⸗ gefunden. Die Beteiligung der berechtigten Verbände an dieſem Grunderwerb iſt geſetzlich auf einen An⸗ aus dem teil von 670 000 ℳ begrenzt und beſteht in; der Verpflichtung, dieſe Summe aus eigenen Mitteln in jedem Jahre mit 3% zu verzinſen und vom 16. Betriebsjahre des Großſchiffahrtweges ab auch mit % ſowie den erſparten Zinsbeträgen zu tilgen, ſoweit die laufenden Einnahmen aus dieſem und dem Finowkanal nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskoſten beider Waſſer⸗