——. 384 — zu überſehen, notwendig geworden ſind. Indem wir hinſichtlich der Einzelheiten auf die alle Einzel⸗ angaben enthaltende Überſicht Blatt 288 ff. der Akten verweiſen, glauben wir uns hier auf folgende Erläuterungen beſchränken zu dürfen. Zu 1. Zur Verfügung ſtanden einſchließlich der erfolgten Nachbewilligung 570 000 ℳ., während die wirkliche Ausgabe 589 252,13 ℳ betragen hat. Der Mehrbedarf erklärt ſich aus der allgemeinen wirtſchaftlichen Lage und den eingangs erwähnten Gründen. Zu 2. Für Brennvorräte ſtanden 12 500 ℳ zur Verfügung, während die wirkliche Ausgabe 16 630,61 ℳ betragen hat. Der Mehrbedarf findet hier ſeine Erklärung in der ſtrengen Kälte des letzten Winters. Zu 3. Für ärzlliche, wundärztliche und zahn⸗ ärztliche Hilfeleiſtungen ſowie für orthopädiſche Behandlung ſtanden einſchließlich der bereits er⸗ folgten Nachbewilligung 3500 ℳ zur Verfügung, während die Iſtausgabe 4599,10 ℳ. betragen hat. Der Mehrbedarf iſt einmal auf die vermehrte zahn⸗ ärztliche Behandlung (1907 kaum 200 ℳs), 1908 1308 ℳp) zurückzuführen, die infolge der Neu⸗ ordnung der zahnärztlichen Verſorgung der Armen⸗ kranken eingetreten iſt. Aber auch die Koſten der orthopädiſchen Behandlung haben außerordentlich zugenommen. Während 1907 nur 18 Fälle in Behandlung kamen, ſind 1908 — 44 Perſonen ſo behandelt worden, ſo daß die Ausgabe allein hierfür 2934,50 ℳ betragen hat. Zu 4. Für die Unterbringung von Perſonen in nicht ſtädtiſchen Anſtalten ſtanden einſchließlich der erfolgten Nachbewilligung 18 000 ℳ zur Ver⸗ fügung, während die wirkliche Ausgabe 21 579,95 ℳ betragen hat. Während 1907 nur 116 Perſonen in nicht ſtädtiſchen Anſtalten untergebracht wurden, haben 1908 127 Perſonen untergebracht werden müſſen; außerdem aber ſind in der neuen Charlotten⸗ burger Säuglingsklinit eine große Anzahl von Kin⸗ dern untergebracht worden. Z3u 5. Zur Verfügung ſtanden 85 000 ℳ, während die Iſtausgabe 88 558,90 ℳ betragen hat. Der Mehrverbrauch erklärt ſich, wie wir ſchon in unſerer Vorlage vom 4. Februar 1909 betont haben, lediglich aus der Erhöhung der Kurkoſtenſätze und der längeren Kurdauer. Die Zahl der Verpflegten hat nur 321, gegen 370 im Vorjahre, betragen. Zu 6. Während 1907 nur 584 Perſonen mittels Krankenwagens befördert wurden, iſt die Zahl 1908 auf 745 angewachſen. Hier iſt augen⸗ ſcheinlich auch die Arbeitsloſigkeit nicht ohne Einfluß geweſen, da zahlreiche Perſonen, die 1908 auf Armenkoſten ins Krankenhaus befördert werden mußten, wenn ſie Arbeit gehabt hätten, ſicher auf Koſten einer Krankenkaſſe befördert worden wären. Zu 8. Der Zuſchuß an den Verein, dem der Betrieb der Wärmehallen übertragen iſt, hat 1017,54 ℳ betragen, während nur 1000 ℳ im Etat vorgeſehen ſind. Zu der Summe treten hinzu die Ausgaben für Gas, Waſſer und Abfuhr, ſo daß ſich ein Mehrbedarf von 501,40 ℳ ergibt. Zu 9. Es handelt ſich hier um eine nur durch⸗ laufende Ausgabe, da die gleiche Summe bei Vv—1—1—10 mehr vereinnahmt iſt. Wir folgen mit unſermAntrage einem Beſchluſſe der Armendirektion. Charlottenburg, den 16. Juni 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. vIII a. G1. 699. Druckſache Nr. 196. Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln zur Be⸗ ſchäftigung beſchränkt erwerbsfähiger Perſonen. Urſchriftlich mit den Akten Fach 5 Nr. 27 Band an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die verſuchsweiſe Beſchäftigung be⸗ ſchränkt erwerbsfähiger Perſonen in der ſtädtiſchen Verwaltung werden 16 000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Die Stadt Bielefeld hat ſeit einigen Jahren Verſuche gemacht mit der Beſchaffung lohnenden Erwerbes für arbeitswillige, aber beſchränkt arbeits⸗ fähige Perſonen. Sie hat zu dieſem Zweck durch Vermittlung ihres Arbeitsnachweiſes und ihrer Armendirektion die Beteiligten in gewerblichen oder ländlichen Betrieben unterzubringen geſucht, indem ſie, um ſich die Betriebe zur Einſtellung geneigter zu machen, teils Lohnzuſchüſſe in bar gewährt, teils gemäß § 3a des Krankenverſicherungs⸗ geſetzes ihre Zuſtimmung zur Befreiung der Be⸗ treffenden von der Krankenverſicherungspflicht aus⸗ geſprochen und damit die Fürſorge in den nicht ſeltenen Erkrankungsfällen ohne Erſtattungs⸗ anſpruch ſelbſt übernommen hat. Soweit eine Ar⸗ beitsgelegenheit ſich bei Privaten nicht vermitteln ließ, iſt verſucht worden, beſchränkt Erwerbsfähigen in ſtädtiſchen Betrieben (Bau⸗ und Forſtweſen) unter Zubilligung eines angemeſſenen Lohnes eine leichte Beſchäftigung zu geben. Der Herr Miniſter des Innern hat den Gemeindeverwaltun⸗ gen empfohlen, ähnliche Verſuche anzuſtellen. Wir haben uns — zur Entlaſtung der Armen⸗ verwaltung — zu einem gleichen Vorgehen ent⸗ ſchloſſen, wollen unſere Verſuche jedoch zunächſt nur auf eine Beſchäftigung der Beteiligten in ſt äd tiſchen Betrieben, und zwar bei der Straßenreinigung und Parkverwaltung, die ſich damit einverſtanden erklärt haben, beſchränken. Die Parkverwaltung wird eine Anzahl der in Frage ſtehenden Perſonen während der Sommermonate beſchäftigen. Die Beſoldung kann aus den im Etat von 1909 vorhandenen Mitteln erfolgen. Der Straßenreinigungsverwaltung, die eine Beſchäf⸗ tigung von Arbeitern während des ganzen Jahres, u. a. auf den Abladeplätzen in den Depots und zum Papieraufſammeln auf den Promenaden, in Ausſicht genommen hat, fehlen hierzu die erfor⸗ derlichen Mittel, da es ſich um Arbeitern handelt, die bisher überhaupt nicht oder wenigſtens nicht in ſe jetzt vorgeſehenen Umfange verrichtet worden ind. Als Mindeſtlohnſatz haben wir für männliche beſchränkt erwerbsfähige Perſonen einen Tagelohn von 2 ℳ und für dergleichen weibliche Perſonen 1,50 ℳ feſtgeſetzt, als Höch ſt lo h n für beide Gruppen ein Tagegeld von 3 ℳ. Im übrigen iſt den Deputationen freie Hand gelaſſen.