355 Die Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen wird je nach der Leiſtungs⸗ fähigkeit der Arbeiter einen Tagelohn zwiſchen 2 und 3 zahlen. Unter Zugrundelegung eines Durchſchnittslohnes von 2,50 ℳ be⸗ rechnen ſich die Mittel, um deren Bewilligung wir hiermit bitten, wie folgt: Lohn für 25 Arbeiter von Juni bis November d. I. und für März k. I. . 13 375,00 ℳ Lohn für 10 Arbeiter vom Dezember d. I. bis Februar k. I. 2 2 250,00 „ Invaliden⸗, Kranken⸗ und Unfall⸗ verſicherungsbeiträge. 363,83 „ I5 88,8 I rund 16 000 Charlottenburg, den 17. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. 1. 582. Druckſache Nr. 197. Vorlage betr. Aufhebung der Gemeindebeſchlüſſe über den Bau einer Artrage“ u⸗ an der Niebuhrſtraße. Urſchriftliich mit Akten Fach 94 Nr. 2 Abt. I—III und Fach 94 Nr. 3 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Gemeindebeſchlüſſe 1. vom 12./20. April 1904 betr. den Bau einer Zentralmarkthallle auf dem ſüdlich der Stadtbahn zwiſchen Wilmersdorfer und Leibnizſtraße längs der Niebuhrſtraße belegenen ſtädtiſchen Gelände, . vom 26. April/10. Mai 1905 betr. den Bau einer Zentralmarkthalle nebſt Bahnan⸗ ſchluß und vom 13. Juni/28. Juni 1905 betr. die Ein⸗ ſetzung einer Markthallenbaudeputation werden aufgehoben. Die Beſtrebungen wegen des Baues einer eigenen Zentralmarkthalle in Charlottenburg be⸗ ginnen aktenmäßig bereits mit dem Gemeinde⸗ beſchluß vom 10./23. Juni 1897 betr. den Ankauf eines Teiles des in dem Tenor unter 1 erwähnten Gemeindebeſchluſſes bezeichneten 3. fern von den Charlottenburger Grenzen erwogen werden mußte. Datieren doch ſchon aus den Jahren 1901 und 1902 die Beſchlüſſe der Berliner ſtädtiſchen Verwaltung, einen Teil des Zentralmarkthallen⸗ verkehrs auf ein Gelände an der Landsberger Allee in Verbindung mit dem ſtädtiſchen Zentralvieh⸗ und Schlachthof zu verlegen, und es war dazu nicht nur der Vieh⸗Engroshandel, ſondern auch der Obſt⸗ und Gemüſehandel in Ausſicht genommen. Die durch den unter 3 des Tenors erwähnten Gemeindebeſchluß eingeſetzte Verwaltungsdepu⸗ tation trat alsbald in Tätigkeit und hielt bereits am 23. Auguſt 1905 ihre erſte Sitzung ab. Aber bereits im Frühjahr 1906 gelangte durch die Preſſe die Nachricht zur Verbreitung, daß die Stadt Berlin den Plan verfolge, eine große neue Zentral⸗ markthalle am Lehrter Bahnhof zu errichten. In der Erwägung, daß durch die Errichtung dieſer Halle eine große Konkurrenz für die hieſige Markt⸗ halle und daher eine völlige Verſchiebung der Sach⸗ lage eintreten würde, beſchloß die Deputation in ihrer zweiten Sitzung am 13. Februar 1906, die Angelegenheit einſtweilen zu vertagen und bean⸗ tragt bei dem Magiſtrat zunächſt, amtliche Auskunft einzuholen über den Umfang des Berliner Projekts und darüber, ob Ausſicht vorhanden ſei, daß dieſes Projekt zur Ausführung gelange. Die Verhand⸗ lungen beſtätigten das Zutreffen der gebrachten Zeitungsmeldungen und auch, daß die ſeitens des Magiſtrats in Berlin eingeleiteten Verhandlungen mit dem Eiſenbahnfiskus Ausſicht auf Erfolg zu verſprechen ſchienen. Unter dem Eindruck dieſes Umſtandes ſtockten die Arbeiten der Deputation bis in den Oktober 1907; als jedoch auch dann noch keine ſichere Kunde über den Stand der Sache zu erhalten war, beſchloß die Deputation, die Ent⸗ wurfsarbeiten wieder aufzunehmen, und der Magiſtrat trat dieſem Beſchluſſe ausdrücklich bei. Inzwiſchen waren die Vertragsabſchlüſſe mit der Königlichen Eiſenbahndirektion Berlin wegen des in Ausſicht genommenen Eiſenbahnanſchluſſes durch fortlaufende Verhandlungen vorbereitet und grund⸗ ſätzlich feſtgelegt worden. Als aber im Herbſt 1908 nunmehr die Nachrichten über den geplanten Bau der Zentralmarkthalle in verbürgter Meldung auftraten und auch hinſichtlich der Art und des Umfanges der Halle — insbeſondere auf Grund eines offenbar ſehr gut informierten Aufſatzes Grundſtücks⸗ in der komunalen Praxis vom 28. November 1908 kompleres und mit der noch im ſelben Monat er⸗ folgten Einſtellung eines Betrages von 2 000 000 ℳ — greifbare Geſtalt gewannen, erſchien es geboten, zu der Frage des etwaigen Nebeneinanderbeſtehens für den Bau einer Zentralmarkthalle mit Bahn⸗ der beiden Hallen beſtimmt Stellung zu nehmen, anſchluß einſchließlich Grunderwerb in die damals ſchon deshalb, weil ſelbſt ſür den Fall der Aufrecht⸗ in Vorbereitung begriffenen Anleihe vom Jahre 1899. Man wird jene Maßnahmen wohl zunächſt erhaltung des Planes einer eigenen Charlotten⸗ burger Zentralmarkthalle die Anpaſſung an die unter dem Geſichtspunkte des Wunſches einer neuen Verhältniſſe eine gründliche Prüfung und Ausdehnung der Selbſtändigkeit der gemeindlichen Maßnahmen auf dieſem wichtigen Gebiete kommu⸗ naler Aufgaben betrachten dürfen. Im ſpäteren Verlauf der Entwicklung gelangte die Angelegen⸗ heit aber hauptſächlich unter den Einfluß der Reaktion gegen die Mißſtände, welche ſich in den Berliner Zentralmarkthallen je länger je mehr herausſtellten und zu einer eigenen Löſung der Frage um ſo mehr drängten, als es unmöglich er⸗ ſchien, auf dem beſchränkten Gebiete der beiden ſtädtiſchen Zentralmarkthallen am Alexanderplatz der Übelſtände Herr zu werden, ſo daß eine Teilung und Verlegung wichtiger Teile des Zentralmarkt⸗ hallen⸗Verkehrs in die öſtlichen Teile von Berlin, Umarbeitung des urſprünglichen Projekts eine offenbare Notwendigkeit geworden wäre. Es wurden über dieſe Frage eine Reihe von Sach⸗ verſtändigen vernommen, und zwar wegen der Beziehung der Charlottenburger Halle zu der Berliner Fleiſchengroshalle an der Landsberger Allee der Obermeiſter der hieſigen Schlächter⸗ innung und wegen des Verhältniſſes zu der Berliner Halle am Lehrter Bahnhof mit Rückſicht auf den Engroshandel für Obſt und Gemüſe einerſeits und Wild und Geflügel anderſeits zwei Sach⸗ verſtändige auf dem Gebiete dieſer beiden Handels⸗ fächer, welche von dem Herrn Syndikus der Handelskammer zu Berlin auf beſonderes