— 367 — der Straßenbahngleiſe an der Fahrdammbefeſtigung der Hardenbergſtraße im Zuge der Joachimsthaler Straße entſtehen, bezahlt die Straßenbahngeſell⸗ ſchaft an die Stadtgemeinde Charlottenburg einen einmaligen pauſchalen Beitrag von 30 000 ℳ. Dieſer Beitrag iſt nach Aufforderung in bar bei der Stadthauptkaſſe zu bezahlen. 2 5. Die Stadtgemeinde Charlottenburg hat dem Königlichen Eiſenbahnfiskus bzw. der König⸗ lichen Miniſterial⸗Baukommiſſion gegenüber die nachſtehend aufgeführte Verpflichtung über⸗ nommen: Hinſichtlich der in die weſtliche Baumreihe des Reitweges geſetzten Trägermaſten der elektriſchen Oberleitung wird vereinbart, daß bei etwaiger Anderung ihrer Aufſtellung der Reitweg durch die Leitungsdrähte nicht über⸗ ſpannt werden darf. Dieſer Verpflichtung entſprechend iſt die Ober⸗ leitungsanlage ſeitens der Weſtlichen Berliner Vorortbahn anzuordnen; der vorliegende Entwurf, ſoweit er etwa dieſer Vertragsſeſtſetzung nicht entſpricht, iſt entſprechend zu ändern und zum Zwecke der förmlichen Genehmigung dem Ma⸗ giſtrat von Charlottenburg wieder vorzulegen. Bei der Wiedervorlage iſt ſeitens der Weſtlichen Ber⸗ liner Vorortbahn eine Erklärung ſowohl des Eiſen⸗ bahnfiskus als auch der Miniſterial⸗Baukommiſſion mit vorzulegen, des Inhalts, daß die genannten Behörden die projektierte Oberleitungsanlage als den Vertragsfeſtſetzungen entſprechend anerkennen. 6. Auf den Einbau der Gleis⸗ und Ober⸗ leitungsanlagen und die Ausübung des Straßen⸗ bahngewerbes finden ſinngemäße Anwendung die Beſtimmungen der zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und der weſtlichen Berliner Vorort⸗ bahn geſchloſſenen Verträge vom 8./15. Februar 1898 und vom 9./23. Auguſt 1907, wobei die Straßenbahn ausdrücklich anerkennt, daß die Gleiſe der Endhalteſtelle, obwohl ſie zum Teil außerhalb des Charlottenburger Gemeindegebiets zu liegen kommen, als im Charlottenburger Weichbilde belegenen Gleiſe im Sinne der Beſtimmungen des § 4 des Vertrages vom 8./15. Februar 1898 an⸗ zuſprechen ſind. 7. Die Diſpoſitionen für die Beſchaffung der Gleis⸗ und Oberleitungsanlage und für den Einbau der Gleiſe uſw. ſind derart zu treffen, daß die ſtraßenbahnſeitig herzuſtellenden Arbeiten Hand in Hand mit den Straßenbefeſtigungsarbeiten, und ohne dieſe aufzuhalten, zur Ausführung gelangen. 8. Die probeweiſe nach der in der Leibniz⸗ ſtraße ſüdlich der Kantſtraße vorhandenen Straßen⸗ bahnendhalteſtelle geführte Betriebslinie Nr. 75 muß vorbehaltlich der Genehmigung der in dieſer Beziehung zuſtändigen Aufſichtsbehörde auch nach Ablauf der vorgeſehenen bezüglichen Probezeit endgültig an ihrer gegenwärtigen Endhalteſtelle belaſſen werden. Druckſache Nr. 209. Vorlage betr. Berſtärtung des Banſonds der Urſchriftlich Bd. 1 und 2 an die Stadtverordnetenverſammlung mit Akten Fach 26 Nr. 1 mit dem Antrage, zu beſchließen: Für den Bau der Südfeuerwache werden 3 600 ℳ, und zwar 3 000 ℳ aus Anleihe⸗ mitteln und 600 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ fonds nachbewilligt. In dem durch Gemeindebeſchluß vom 28. No⸗ vember /6. Dezember 1905 — Druckſache 448 — für den Neubau der Südfeuerwache genehmigten Koſtenanſchlage ſind die Koſten für den Grund⸗ erwerb mit 96 000 ℳ berechnet, während der Bau⸗ fonds nachträglich durch Hinzurechnung von Zinſen aus der Bauzeit mit 99 555,36 ℳ (alſo 3 555,36 ℳ mehr) belaſtet worden iſt. Der vorſtehenden Mehr⸗ ausgabe ſtehen allerdings bei der Bauabrechnung Erſparniſſe in Höhe von 1 356,48 ℳ gegenüber. Dieſe werden aber in Anſpruch genommen durch eine nötig gewordene Umpflaſterung der Fahr⸗ buhnen der Wagenhalle. 8 t Infolge des durch die Lohnbewegung während der Bauzeit ausgebrochenen vom 20. Mai bis 10. Auguſt dauernden Streiks der Bauhandwerker wurde die Fertigſtellung der Fußböden verzögert. Sie mußten daher ſchon 2 bis 3 Wochen nach dem Verlegen, alſo zu einer Zeit in Benutzung genom⸗ men werden, als der Zement zwar abgebunden, keineswegs aber die nötige Feſtigkeit für das Be⸗ fahren mit den ſchweren Automobilfahrzeugen er⸗ reicht hatte. Daher haben die Fußböden durch Lockerwerden der Steine Beſchädigungen erlitten. Wir halten deren Erneuerung, die einen Koſten⸗ aufwand von 1 400 ℳ erfordern wird, ſchon deshalb für dringend notwendig, weil das beſchädigte Pflaſter die Radreifen der Autofahrzeuge, wenn die Ausbeſſerung unterbleibt, ſtark mitnimmt. Die Neuausführung ſoll während der kommenden Sommermonate geſchehen, und zwar ſoll eine Bahn nach der andern vorgenommen werden, ſo daß von 4 Bahnen immer nur 3 in Benutzung ſind, die vierte mindeſtens 6 Wochen nach der vor⸗ genommenen Pflaſterung unbefahren bleibt. In Übereinſtimmung mit der Hochbaudepu⸗ tation bitten wir, den Geſamtbetrag von 3 600 ℳ nachzubewilligen. In den Anleihen der Jahre 1899 und 1908 ſtehen insgeſamt 590 000 ℳ zur Ver⸗ fügung. Da bisher nur über 587 000 ℳD Beſtim⸗ mung getroffen iſt, ſo können 3 000 ℳ noch aus Anleihemitteln gedeckt werden, der Reſt von 600 iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Charlottenburg, den 24. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Seeling. X 184. Druckſache Nr. 210. Vorlage betr. Regulierung der Fritſcheſtraße zwiſchen Wall⸗ und Hebbelſtraße. [Urſchriftlich mit Heft 53 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Fritſcheſtraße zwiſchen Wall⸗ und Hebbelſtraße auf Koſten der An⸗ lieger wird zugeſtimmt. Die Koſten der Regulierung einſchl. der Koſten der Beleuchtungsanlagen und etwaigen Baum⸗ pflanzungen in Höhe von 55 700 ℳ ſind von den Anliegern nach Maßgabe des Fort⸗ ſchreitens der Regulierungsarbeiten vorher bar einzuzahlen.