368 3. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 9800 ℳ in das Extra⸗Ordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1909 einzuſtellen. Die mit den Anliegern von Honrichs und Hofmann abgeſchloſſenen Regulierungsver⸗ träge — Nr. 1062 und Nr. 1103 des Ur⸗ kundenverzeichniſſes — werden genehmigt. Die Anlieger der Fritſcheſtraße zwiſchen Wall⸗ und Hebbelſtraße haben die Regulierung dieſes Straßenteils beantragt. Gegen die Regulierung dieſes Straßenteils beſtehen keine Bedenken. Die Regulierung iſt durch die Aufhöhung der Straße vorbereitet (vgl. Druckſache Nr. 189 für 1903). Die Anlieger haben ſich vertraglich verpflichtet, das zu ihren Grundſtücken gehörende Straßenland der Fritſcheſtraße, ſoweit es noch nicht geſchehen iſt, unentgeltlich an die Stadtgemeinde abzutreten und die geſamten Koſten der Freilegung, Regu⸗ lierung ſowie der Beleuchtungsanlagen und et⸗ waigen Baumpflanzungen anteilig zu übernehmen. Außerdem haben ſie ſich verpflichtet, der Stadtgemeinde für die Regulierung je nach dem Fortſchreiten der Arbeiten entſprechende Bar⸗ beträge vorher zur Verfügung zu ſtellen und zur Sicherſtellung ihrer Verpflichtungen Pfandſtücke von entſprechendem Werte bei der Stadthaupt⸗ kaſſe zu hinterlegen. Der Stadtgemeinde ent⸗ ſtehen mithin aus der Regulierung der Straße keine Koſten, auch braucht ſie nicht mit den Koſten in Auslage zu treten, ſo daß ihr auch keine Zins⸗ verluſte erwachſen. Hinſichtlich der Kanaliſationsbeiträge verbleibt es bei den geſetzlichen und ortsſtatutariſchen Be⸗ Die Koſten der Herſtellung der ſtimmungen. Kanaliſation ſind mit 9800 ℳ in das Ertra⸗ ordinarium des Kanaliſationsetats für 1909 ein⸗ zuſtellen. Von einer teilweiſen künſtlichen Fun⸗ dierung der Kanaliſationsleitungen, die mit Rück⸗ ſicht auf den ſchlechten Baugrund wohl geboten wäre, empfiehlt es ſich, Abſtand zu nehmen, weil ſich eine ſolche ſehr teuer ſtellt und es billiger iſt, die Leitungen nach event. eingetretener Verſackung wieder zu heben. Dieſe Koſten finden durch die von den Anliegern zu zahlenden Kanaliſations⸗ beiträge ihre vollſtändige Deckung. Ein Lageplan von der zu regulierenden Straße iſt den Akten vorgeheftet. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 24. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Dr Maier. XI. D. 1023. Druckſache Nr. 211. Vorlage betr. Entſendung eines Bertreters zu der Generalverſammlung des Vereins für Sozialpolitik. Urſchriftlich mit Akten Fach 12 Nr. 16 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 6 Der Entſendung eines Vertreters zu der im September 1909 in Wien ſtattfindenden Generalverſammlung des „Vereins für So⸗ zialpolitit“ wird zugeſtimmt. Die erforder⸗ lichen Mittel ſind dem Dispoſitionsfonds zu eutuehmen: 22 Der Verein für Sozialpolitik, dem wir ſeit dem Jahre 1901 als Mitglied angehören, hält ſeine dies⸗ jährige Generalverſammlung in der Zeit vom 27. bis 29. September d. I. in Wien ab. Wir haben uns bisher an den Verſammlungen des Vereins nicht beteiligt. Mit Rückſicht auf die Bedeutung der auf der Tagesordnung der diesjährigen Ver⸗ ſammlung — ugl. Blatt 41 der Akten — ſtehenden Punkte, vor allem der Abhandlung der Frage der „wirtſchaftlichen Unternehmungen der Gemeinden“ mit den Unterabteilungen 1. die prinzipielle Bedeutung der Gemeinde⸗ unternehmungen und ihre Stellung gegen⸗ über den privaten, 2. die ſozialpolitiſche und 3. die finanzpolitiſche Bedeutung der Gemeinde⸗ unternehmungen, halten wir jedoch die Entſendung eines Vertreters der Stadtgemeinde zu der diesjährigen Tagung für durchaus wünſchenswert. Da ſich die Reiſe in außerdeutſche Staaten erſtreckt, bedarf es nach § 7 der Beſtimmungen über die Gewährung von Reiſekoſten uſw. eines Gemeindebeſchluſſes. Die Koſten, die ſich auf rund 240 ℳ ſtellen, ſollen wie in ähnlichen Fällen dem Dispoſitions⸗ fonds entnommen werden, da ſie bei der Bemeſſung der für Dienſtreiſen und Kongreßbeſuche verfüg⸗ baren Mittel nicht berückſichtigt ſind. Wir bitten mit Rückſicht auf die oben angeführten Gründe u Zuſtimmung. Charlottenburg, den 23. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matt ing Seydel. u. i. V. IIIb. 474. Druckſache Nr. 212. Vorlage betr. Beſchaffung eines Grundſtocks für eine hochbantechniſche Bücherei. Urſchriftlich mit Anlagen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Beſchaffung eines Grundſtockes für eine hochbautechniſche Bücherei werden 4000 ℳ bewilligt, die dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen ſind. Während alle übrigen Verwaltungsſtellen im Laufe der Jahre dafür beſorgt geweſen ſind, die für eine gedeihliche Durchführung ihrer Arbeiten erforderliche Literatur in ausreichendem Maße zu beſchaffen, iſt die Beſchaffung von hochbau⸗ techniſchen Werken bisher ſo gut wie gänzlich unter⸗ blieben. Dieſer Zuſtand mochte erträglich ſein, ſolange die Arbeiten der Hochbauverwaltung ſich auf die Herſtellung von Schulbauten und Bau⸗ werken geringeren Umfangs beſchränkten. Seitdem aber in neuerer Zeit die Hochbauverwaltung mit der ſelbſtändigen Projektierung großer und monu⸗ mentaler Bauwerke betraut worden iſt und im Laufe der Zeit vorausſichtlich noch in ſteigendem Maße befaßt werden wird, ſeitdem ihr insbeſondere