7 Druckſache Nr. 221. Vorlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Beamten zur Vorbereitung (Supernumerare). Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der nachgenannten Perſonen: 1. Johannes Putzner, geb. 25. April 1890, Wilhelm Rietz, geb. 16. Februar 1891, Max Zillmann, geb. 19. Mai 1891, Alfred Maire, geb. 20. Juni 1891, . Ernſt Krüger, geb. 4. Juli 1891, Bruno Weiß, geb. 26. Dezember 1891, Ernſt Schulz, geb. 17. März 1892, Rudolf Schimming, geb. 21. Jan. 1893, 9. Hans Poenack, geb. 25. Juni 1891 als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung (Supernumerare) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Die Genannten befinden ſich ſämtlich im Beſitz des Zeugniſſes über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militär⸗ dienſt. Nach den vertrauensärztlichen Zeugniſſen ſind ſie geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb beſchloſſen, die Genannten als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung (Supernumerare) an⸗ zuſtellen. Das Weitere über ihre perſönlichen Ver⸗ hältniſſe iſt aus den Perſonalheften erſichtlich. Charlottenburg, den 22. Mar 1909. Der Magiſtrat. Matting. T. 91. 9 C k: Seydel. Druckſache Nr. 222. Borlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Be⸗ amten (Lehrer der Fortbildungsſchulen). Urſchriftlich mit den Perſonalakten Fach 9 Nr. 144 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des bisherigen Lehrers der hieſigen VII. Gemeindeſchule Arnold Wendicke als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Lehrer der Fortbildungsſchulen) wird zu⸗ geſtimmt. In die beim Ord. Kapitel IV Abſchnitt 3 Nr. 4 des Etats für 1909 vorgeſehene neue Stelle eines Lehrers an den Fortbildungsſchulen für Mädchen haben wir den bisherigen Lehrer der VII. Gemeinde⸗ ſchule Arnold Wendicke gewählt. Wendicke iſt bereits ſeit Oktober 1905 an unſerer Mädchenfortbildungsſchule 1 mit gutem Erfolge nebenamtlich beſchäftigt geweſen. Ein Zeugnis über ſeinen Geſundheitszuſtand befindet ſich Blatt 6 der Akten. Von einer nochmaligen ärztlichen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. April 1891 im Schuldienſte unſerer Stadt angeſtellt iſt, Abſtand genommen. Das Weitere über ſeine perſönlichen Ver⸗ hältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Wendicke hat die Wahl angenommen. Seine Anſtellung erfolgt auf Lebenszeit. Charlottenburg, den 4. Juni 1909. Der Magiſtrat. chuſt e hrus. Ba 141. Neufert. — VII Drucſache Nr. 223. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten (Schul⸗ diener). Urſchriftlich mit Fach 9 Nr. 640 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Hilfsſchuldieners Seidler als ſtädtiſchen Beamten auf Kün⸗ digung (Klaſſe B VII des Normalbeſoldungs⸗ etats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte, welcher vom 11. April 1903 bis den Perſonalakten 31. Dezember 1906 als Turndiener und vom 1. Januar 1907 bis 30. September 1908 als Hilfs⸗ ſchuldiener in der ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigt war, iſt 39 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. Oktober 1908 auf Probe in einer im Stadt⸗ haushaltsplan vorgeſehenen offenen Schuldiener⸗ ſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 28. Mai d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 24. Juni 1909. Der Magiſtrat. Matting. Neuf e rt. VII 43 178. Druckſache Nr. 224. Vorlage betr. Anſtellung von Beamten (Ober⸗ maſchiniſten und Oberfenerwehrmänner). urſchriftliſch mit den Perſonalheften und 1 Nachweiſung an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, I. ſich über die Anſtellung: a) der Obermaſchiniſten Herrlich, Roſenow und Ohnholz als Beamte auf Kündigung der Klaſſe E V (Obermaſchiniſten), b) der Oberfeuerwehrmänner Weidner, Schlöttke, Toepfer, Engel, Pachaly, Mo⸗ drach, Eulenberger, Kraft, Rathjen, Stage, Stark, Seibt, Kalkbrenner, Witt, Sack und Wiegel als Beamte auf Kündigung der Klaſſe E VvI (Oberfeuerwehrmänner) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären; die Zuſtimmung dazu zu erteilen, daß als Anfangstermin für die Berechnung der Alters⸗ zulagen die in der abgedruckten Nachweiſung in Spalte 6 angegebenen Beſoldungsdienſt⸗ alter feſtgeſetzt werden. Durch Gemeindebeſchluß vom 21. Mai /9. Juni 1909 (Druckſachen Nr. 154 und 169) ſind die Stellen der Obermaſchiniſten und Oberfeuerwehrmänner der Feuerwehr unter Aufnahme in den Normal⸗ beſoldungsetat in Beamtenſtellen umgewandelt worden. Es ſind bei der Feuerwehr 5 Stellen für Obermaſchiniſten⸗ und 15 für Oberfeuerwehr⸗ männer vorhanden, 2 Obermaſchiniſtenſtellen ſind zurzeit unbeſetzt, dagegen wird 1 Oberfeuerwehr⸗ mann aus einer unbeſetzten Obermaſchiniſtenſtelle beſoldet. Da die Leiſtungen und die Führung der 11. gegenwärtigen Stelleninhaber, deren körperliche