37 — ſtellung als Feuerwehrmann. Als Gnädig am 31. Oktober 1908 an Lungenkatarrh erkrankte, wurde er nach vorhergegangener fünfwöchiger häus⸗ licher Pflege am 5. Dezember 1908 in die Lungen⸗ heilſtätte Grabowſee aufgenommen. Aus dieſer iſt er am 21. März 1909 wieder entlaſſen worden. Am 12. März d. I. meldete er ſich wieder zum Dienſt, durfte aber ſeit dieſer Zeit nur in beſchränk⸗ tem Maße Dienſt tun und wegen der vorhandenen Anſteckungsgefahr nicht mehr in dem gemeinſchaft⸗ lichen Schlafraum übernachten. Nach dem Atteſt des Vertrauensarztes vom 15. April 1909 erſcheint es ausgeſchloſſen, daß Gnädig für den Feuerwehr⸗ dienſt überhaupt noch wieder tauglich wird. Die Urſache ſeiner Krankheit führt er auf wiederholtes Einatmen von Rauch bei Bränden — beſonders beim Brande in der Kneſebeckſtraße 16 am 1. Au⸗ guſt 1906 und beim Dachſtuhlbrand in der Kaiſer⸗ Allee Nr. 215 am 12. Juni 1907 — zurück. Nach dem Gutachten des Vertrauensarztes ſind die von Gnädig angeführten Umſtände nicht als unmittel⸗ bare Urſache der Krankheit anzuſehen, indes können ſie den Ausbruch der Krankheit begünſtigt und deren Verlauf beſchleunigt haben. Demnach iſt die Dienſtunfähigkeit Gnädigs zwar nicht die Druckſache 4 unmittelbare, wohl aber die mittelbare Folge einer bei der Ausübung des Feuerwehrdienſtes und ohne eigenes Verſchulden erlittenen Dienſt⸗ beſchädigung. Auf Grund des § 1 Abſatz 2 der Ruhe⸗ gehalts⸗Ordnung für Feuerwehrmannſchaften hat Gnädig ſomit Anſpruch auf Ruhegehalt erworben. Dieſes beträgt nach § 2 Abſatz 3 vorgenannter Ordnung 30/60 des zuletzt bezogenen Dienſt⸗ einkommens, alſo 30. 1980 ⸗ 990 ℳ jährlich. 60 Im Bereiche der Deputation für das Straßen⸗ reinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen iſt eine andere Beſchäftigung des Gnädig gemäß § 8 der Ruhe⸗ gehalts⸗Ordnung nicht möglich. Indeſſen bleibt eine ſolche Beſchäftigung im Bereiche anderer Verwaltungszweige zunächſt vorbehalten. Unſer Antrag entſpricht einem Beſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuer⸗ löſchweſen. Charlottenburg, den 26. Mai 1909. Der Ma giſtrat. Schuſtehrus. XIv b 1807/08. Meyer. Nr. 227. Vorlage betr. Wahl von Mitgliedern verſchiedener Verwaltungs⸗Deputationen. 2 Bezeichnung Name und Stand 3 der des Ausſcheidenden und Bemerkungen. 2 Deputation Grund des Ausſcheidens 1] Deputation für die Waſſer⸗] Infolge Ablaufs der Wahlzeit] Von den Neuzuwählenden werke ſcheiden am 30. 6. 1909 aus: Die Stadtverordneten Dunck, Schmidt, Wöllmer, Liſſauer, der Bürgerdeputierte Dr Sußmann müſſen 4 der Stadtverordneten⸗ Verſammlung angehören. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 1. 7. 09 bis 30. 6. 1915 2 Kanaliſations⸗Deputation Infolge Ablaufs der Wahlzeit ſcheiden am 30. 6. 1909 aus: Die Stadtverordneten Gredy, Klau, Freund, Dunck, Gebert. Von den Neuzuwählenden müſſen 4 der Stadtverordneten⸗ Verſammlung angehören. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 1. 7. 09 bis 30. 6. 1915 3 Armen⸗Direktion Wöllmer, Stadtverordneter hat das Amt niedergelegt. Der Neuzuwählende braucht nicht Stadtverordneter zu ſein. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. 12. 1909 Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, die vorſtehend be⸗ zeichneten Erſatzwahlen vorzunehmen. Charlottenburg, den 3. Juni 1909. IIIb. 247 u. 550.