—— 380 — II. Dieſelbe Neuregelung der Ortszulagen bei Xa — Rektoren an den Gemeindeſchulen — und bei vIe — Vorſchullehrer — Platz greifen zu laſſen. Antrag a wird mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt, „ b wird einſtimmig angenommen. 7 Schluß 1150 Uhr. u v. g. 2 Kaufmann, Dr Hubatſch, Meyer, Otto, Bollmann, Wöllmer, Kern, Gredy, Neukranz, G. Zander, F. Zietſch. 2. Sitz un g. Verhandelt Charlottenburg, den 25. Juni 1909. Anweſend: Stadtv.-Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, Vorſt.⸗Stellv. Dr Hubatſch, ſtellv. Vorſitzender, Stadtv. Bollmann, Dr Borchardt, Gredy, Hirſch, Kern, Meyer, Neutranz, Otto, Schwarz, Wöllmer, Zander, Zietſch. 4 2. 2 2 Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting, Stadtſchulrat Dr Neufert. Entſchuldigt: Stadtv. Dr Frentzel. Die Beratung beginnt 650 Uhr. XI. (Lehrer an den Gemeindeſchulen). Der Beſtimmung bezüglich der Mietsentſchädigung iſt zuzuſetzen: 4 Die Geſamtbezüge der einzelnen Gehaltsklaſſen dürfen hierdurch keine Anderung erfahren. VIc. — Gehaltsabänderung ſ. Beſchluß vom 24. 6. 69 zu XI. 2 Xa. (Rektoren an den Gemeindeſchulen). Gehaltsabänderung ſ. Beſchluß vom 24. 6. 09 zu XI. Zuſatzbeſtimmung ſ. vorſtehenden Beſchluß zu XKI. Ein Antrag, die Amtszulage um 100 ℳ zu erhöhen wird angenommen. 2 . Xb. — 2 22. — 2 XII. (Lehrerinnen an den Gemeindeſchulen). 48 Die Ortszulage wird in der letzten Gehaltsſtufe. von 400 ℳ auf 450 ℳ. erhöht. Zuſatzbeſtimmung ſ. Beſchluß zu XI. A, 2 Ein Antrag, 2 4— die Bezüge der Lehrerinnen ſind mit 75—80% der Sätze des Gehalts der männlichen Lehr⸗ kräfte zu berechnen wird abgelehnt. 4 3 7 22 VIIIa. (Wiſſenſchaftliche Lehrerinnen und Zeichenlehrerinnen an den höheren Mädchenſchulen). Es werden folgende Sätze beantragt:⸗ e 23 a) 2600 2800 3000 3200 3400 3550 3700 3850- 4000 ℳ b) 2500 2700 2900 3100 3300 3500 3700 3850 4000 ℳ nach 7 10 13 16 . 19 22 25 28 Jahren Antrag a wird abgelehnt, Antrag b einſtimmig angenommen. 2 1152 VIIIb. — XIII. (Handarbeitslehrerinnen). , Abgelehnt wird folgender Antrag: Die Ortszulage zu bemeſſen auf 150 150 150 200 200 200 250 250 200 100 150 Zuſatzbeſtimmung ſ. Beſchluß zu XI. Die beiden erſten Gehaltsſätze ſollen lauten beit“ IXa (Handarbeitslehrerin an den höheren Mädchenſchulen) 1900 2000 % nach 7 Jahren. IXb (Handarbeitslehrerin an der Bürgermädchenſchule) 1800 1900 ℳ nach 7 Jahren. 1 XIV. — 5 XV. — XVI. — NVII. — Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordnetenverſammlung, zu beſchließen: — Der Magiſtrat wird erſucht, den Lehrkräften an den Fortbildungsſchulen die etwa vor⸗ handene penſionsfähige Dienſtzeit auf ihr Penſionsdienſtalter im öffentlichen Schuldienſt anzurechnen.