— 190 — Kaffees, dargeboten von der Stadt Rixdorf. An⸗ kunft in Wannſee gegen 7 Uhr, dort zwangloſes Abendeſſen. . 0 Urſchriftlich mit 2 Anlagen der Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen zu überſenden, über die Ver⸗ tretung der Stadtverordnetenverſammlung Beſchluß zu faſſen. Charlottenburg, den 26. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. I. 1528. Tagesordnung für den am Montag, den 20. und Dienstag, den 21. September 1909 in Rixdorf ſtat tfindenden 32. or⸗ dentlichen Städtetag. Verwaltungsbericht des Vorſtandes für 1908. Berichterſtatter: Der Vo rſitzende. . Erfahrungen über die Schulen für Schwach⸗ begabte. Berichterſtatter: Oberbürgerme i ſter Bollmann⸗Guben. 3. Die Erſetzung der Forenſalbeſteuerung durch beſondere Gemeinde⸗Realſteuern. 2 Berichterſtatter: Steuerdirektor Weißenborn ⸗ Charlotten⸗ burg. 4. Die Wertzuwachsſteuer. Berichterſtatter: Stadtrat Ir G lücks⸗ mann⸗Rixdorf. Mitberichterſtatter: Stadtrat Hir ſch⸗ feld⸗Brandenburg a. H. 5. Heimatſchutz, 2) in bezug auf die Naturdenkmalpflege. Berichterſtatter: Rea lgymnaſial⸗ direftor Profeſſor Wete⸗ famp⸗Schöneberg. b) in bezug auf die Baukunſt. Berichterſtatter: Erſter Schriftführer der Landesgruppe Brandenburg des Bundes Heimatſchutz Robert Mielke⸗ Charlottenburg. Erhaltung der Wälder in der Umgebung der Städte. 2 Berichterſtatter: Stadtforſtrat Wilski⸗Frankfurt a. O. Die Kontrolle der Invalidenverſicherungsver⸗ hältniſſe der unſtändigen Arbeiter durch die Ortsarmenverbände. Berichterſtatter: Bürgermeiſter Fiſcher⸗Forſt⸗Lauſitz. „ Prüfung der Jahresrechnung für 1908. Beſtimmung des Vorortes für 1910. . Vorſtandswahl. Beſprechung etwa angeregter Fragen. Anträge zu Punkt 11 der Tagesordnung müſſen ſpäteſtens am Sonntag, den 19. September, bei dem Vorſitzenden zur Anmeldung gelangen. Sämtliche Herren Berichterſtatter und Antrag⸗ ſteller werden gebeten, ihre Leitſätze und Anträge bis ſpäteſtens 6. September druckfertig dem Bureau —1 Druckſache Nr. 241 Borlage betr. Zuſchuß für Abputz eines Haus⸗ giebels 52 urſchriftlich mit Akten Fach 23 Nr. 1 Bd. III1 5 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Beſitzer des Nachbargrundſtückes der Gemeindeſchule vII/ VIII, Joachimsthaler⸗ ſtraße Nr. 31/32 wird für Abputz ſeines der Schule zugetehrten Hausgiebels ein Zu⸗ ſchuß von 600 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Der Rektor der Gemeindeſchule VII zeigte uns an, daß der Beſitzer des Nachbargrundſtückes den Giebel ſeines Wohnhauſes, Joachimsthalerſtraße Nr. 33/34 zu teeren beabſichtigt. Durch dieſe Maßnahme würde ein unſchöner Eindruck, vor allen Dingen aber eine Verdunkelung der Schul⸗ korridore, die ſich in den unteren Stockwerken und an trüben Tagen beſonders unangenehm bemerkbar gemacht hätte, hervorgerufen worden ſein. Wir traten deshalb mit dem Beſitzer des betreffenden Grundſtückes in Verbindung und erhielten die Zu⸗ ſage, daß er den Giebel putzen laſſen würde, wenn ihm aus ſtädtiſchen Mitteln ein Zuſchuß in Höhe von 600 gewährt würde. Nach genauer Prüfung der Vorteile und Nachteile haben wir be⸗ ſchloſſen, den Zuſchuß von 600 ℳ zu zahlen. Wir beantragen die dortige Zuſtimmung. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 30. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seeling. N. 2. 75. Druckſache Nr. 212. Vorlage betr. Anderung des Tarifs über Er⸗ hebung eines Wochenmarktſtandgeldes. urſchriftlich mit Akten Fach 4 N r. 3 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Bemerkungen zum Tarif betr. die Erhebung eines Wochenmarktſtandgeldes vom 2. Februar 1880 werden, wie folgt, geändert: 1. Als neuer Abſatz b iſt einzufügen: Verkäufer, welche den ihnen ange⸗ wieſenen Marktſtand dauernd einnehmen wollen, können ihren Stand als „Monats⸗ ſtand“ bei der Polizeibehörde anmelden. Für Monatsſtände iſt das Marktſtand⸗ geld für den geſamten zugewieſenen Raum am erſten Markttage eines jeden Monats im voraus zu entrichten, auch wenn der angewieſene Stand demnächſt nur kürzere Zeit benutzt wird. Als neuer Abſatz e iſt einzufügen: Die Anweiſung der nicht als Monats⸗ ſtände angemeldeten Marktſtände gilt nur für die Dauer des einzelnen Marktes des Städtetages in Spandau zugehen zu laſſen. („Tagesſtände“). 4