Alte Faſſung. eingenommen wird; der Platz, welchen der Ver⸗ käufer zur Aufſtellung ſeines Stuhles benutzt, und welchen er bedarf, um ſeine Ware zu um⸗ gehen, iſt frei Sind Tiere, welche die Waren heranführen, kein Gegenſtand des Verkaufs, ſo kann keine Abgabe für die erſteren verlangt werden. Charlottenburg, den 2. Februar 1880. Der Magiſtrat. Druckſache Nr. 243. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neubau der Gotzkowskybrücke (Druckſache Nr. 189). Verhandelt Charlottenburg, den 1. September 1909. Anweſend Stadtv. Bergmann, Dr Flatau, Freund, Haack, Klick, Wolffenſtein. Seitens des Magiſtrats: Stadtbaurat Bredtſchneider, Dr Maier. Ent ſchuldigt: Stadtv. Zietſch. Nicht anweſend Stadtv. Becker, Schmidt. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Freund. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Stadtſyndikus Der Antrag des Magiſtrats vom 12. Juni 1909 — IX D 790 — lautet wie folgt: . 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Stadtgemeinde Berlin wegen anteiliger Über⸗ nahme der Koſten für den Neubau und die unterhaltung der Gotzkowskybrücke einen Ver⸗ trag auf der Grundlage des abgedruckten Ent⸗ wurfs abzuſchließen. Die für den Neubau erforderlichen Mittel von 401 000 ℳ ſind dem durch das Ertraordi⸗ narium des Straßenbauetats für 1907 und 1908 bereitgeſtellten Betrage von 420 000 ℳ zu entnehmen. III. Die anteiligen Koſten der baulichen Unter⸗ haltung der neuen Brücke ſind jährlich in das Ordinarium des Straßenbauetats einzuſtellen. 11. 4 5 Nene Faſſung. Iſt ein Monatsſtand eine Stunde nach der für den Beginn des Marktes feſtgeſetzten Zeit nicht eingenommen, ſo kann er für den betreffenden Markttag als Tagesſtand anderweit vergeben und für ihn das tarifmäßige Standgeld erhoben werden, ohne daß dem Inhaber des Monats⸗ ſtandes ein Anſpruch auf das Standgeld oder auf eine Erſtattung desſelben zuſteht. f) wie bisher . Der Ausſchuß hat die Vorlage eingehend be⸗ raten und empfiehlt einſtimmig der Stadtverord⸗ netenverſammlung die Annahme des Magiſtratsantrages. Berichterſtatter: Stadt v. Klick v. g. u. Freund, A. Bergmann, Haack, Wolffenſtein, Klick. St. V. 469. Druckſache Nr. 244. Vorlage betr. Berlängerung des 3. Druckrohres und Umlegung der beiden alten Druckrohre im Spandauer Hafengebiete. Urſchriftlich mit den Akten Fach 28 Nr. 1 Bd. III und Fach 28 Nr. 4 ſowie mit zwei Mappen, nämlich Mappe 11—14 enthaltend 4 Blatt Zeichnungen und einen Erläuterungsbericht mit angehefteten Koſtenanſchlägen und Mappe III1—75 enthaltend 4 Blatt Zeichnungen, an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der durch Gemeindebeſchluß vom 2.,/9. Sep⸗ tember 1908 (Druckſache 330) genehmigte Ent⸗ wurf für die Umlegung der beiden vorhan⸗ denen Druckrohre beiderſeits der Havel vom 30. Auguſt 1908 iſt nicht auszuführen. Der vorgelegte neue Entwurf vom 25. April 1909 für die Umlegung der beiden vorhan⸗ denen Druckrohre beiderſeits der Havel unter gleichzeitiger Verlegung des dritten Druck⸗ rohres auf der gleichen Strecke beiderſeits der Havel wird zur Ausführung genehmigt. Zur Ausführung des Entwurfs zu 11 wird außer den durch Gemeindebeſchluß vom 2./9. September 1908 (Druckſache 330) für die Umlegung der beiden vorhandenen Druck⸗ rohre bereits bewilligten Koſten von 212 000% noch eine Summe von 260 000 ℳ aus den Anleihemittein für die dritte Druckrohr⸗ leitung bewilligt. 11. III.