—— 411 — ) bei gleichzeitiger unſeres Antrages den Verkauf zu dieſem Preiſe. Verlegung des 3. Druckrohres in derſelben — Wir bemerken hierzu, daß wir dieſe Druckrohr⸗ Spur; parzelle in den Jahren 1890 und 1891 zu einem II. Die Umlegung der beiden vorhandenen Druck⸗ durchſchnittlichen Preiſe von rund 1,50 ℳ für rohre von der „Neuen Welt“ durch die Span⸗ 1 Im erworben haben. — Bei einer Fläche von dauer Chauſſee uſw. 2) bei ſpäterer, b) bei gleichzeitiger Verlegung des 3. Druckrohres in derſelben Spur. Dabei hat ſich ergeben, daß die Ausführung zu I1b, d. h. alſo die gleichzeitige Verlegung aller 3 Druckrohre von der „Neuen Welt“ durch die Spandauer Chauſſee uſw. nach Maßgabe des in der Mappe 11—14 beigefügten neuen Entwurfes (4 Blatt) vom 25. April 1909 unter Berückſichtigung aller Koſten, auch des Zinsverluſtes für die vor⸗ zeitige Verlängerung des 3. Druckrohres, ſowie unter Anrechnung der aus dem Verkauf des Druckrohr⸗ geländes zu erwartenden Einnahmen, wirtſchaftlich am günſtigſten und auch in techniſcher Hinſicht vorzuziehen iſt. Wir beantragen daher, dieſen neuen Entwurf vom 25. April 1909 zu genehmigen (Ziffer I1I1) und den früheren Entwurf vom 30. Auguſt 1908 in Mappe 111—75, welcher nur die Umlegung der beiden alten Druckrohre beiderſeits der Havel vorſieht, aufzuheben (Ziffer 1). Soweit die Spur der alten Druckrohre weſtlich vom Tief⸗ werderweg in Frage kommt, tritt zwar durch den neuen Entwurf eine Anderung nicht ein, aber der beſſerer Klarheit wegen empfiehlt es ſich, den früheren Entwurf ganz außer Geltung zu ſetzen. Die Koſten, welche 472 000 ℳ betragen, ſind zu decken in Höhe von 212 000 ℳ aus den durch Gemeindebeſchluß vom 2./9. September 1908 Druckſache Nr. 330 genehmigten und in Höhe des Reſtes von 260 000 ℳ aus den hier neu beantragten Anleihemitteln für das 3. Druckrohr. Der letztere Betrag iſt beim Extraord. des Kanaliſations⸗Etats für 1907 Reſte Abſchnitt I Nr. 4 in Sollzugang zu ſtellen. Wie bereits oben erwähnt, hat die Stadt Spandau den Wunſch, die durch die Umlegung des erſten und zweiten Druckrohres nach unſerem Antrage freiwerdende Druckrohrparzelle in den kleinen Freiheitswieſen zwiſchen der „Neuen Welt“ und dem Tiefwerderweg in ihr Eigentum zu bringen und zwar ſoweit, als dieſes Gelände im bebauungsplanmäßigen Straßenland des Be⸗ bauungsplanes von Spandan liegt — in dem Lage⸗ plan Blatt 3 in der Mappe II1—14 hellrot angelegt. Der Magiſtrat Spandau forderte zunächſt die unentgeltliche Ubereignung des fraglichen Gelände⸗ ſtreifens. Nach dem eingangs bezeichneten Vertrage ſind wir zwar verpflichtet, auf der dort in Betracht tommenden Strecke zwiſchen Tiefwerderweg und Goetelſtraße unſere Druckrohrparzelle unentgeltlich an die Stadt Spandau zu übereignen, aber die dort maßgebenden Vorausſetzungen treffen für die hier in Frage kommende Druckrohrparzelle zwiſchen der „Neuen Welt“ und dem Tiefwerderweg nicht zu. Wir haben daher für dieſe Parzelle, ſoweit ſie künftiges Straßenland darſtellt, einen Kaufpreis von 10 ℳ für den qm gefordert, der Magiſtrat Spandau ertlärte dieſen aber als zu hoch und bot ſeinerſeits 5 ℳ. Wir haben uns nun, nachdem der Magiſtrat Spandau auch den von uns auf 7 für 1 qm ermäßigten Preis als noch zu hoch ab⸗ gelehnt hatte, auf den Betrag von 5 ½ für 1 qm geeinigt und empfehlen daher gemäß Ziffer IV etwa 4610 qm und dem vereinbarten Satz von 5 ℳ für 1 qm hat demnach Spandau jetzt einen Kaufpreis von etwa rund 23 000 ℳ zu zahlen, welcher naturgemäß bei der Anleihe, aus deren Mitteln die Koſten der Druckrohrumlegung be⸗ ſtritten werden, in Rückeinnahme zu verrechnen iſt (Ziffer V unſeres Antrages). Über den Verkauf des außerhalb des künftigen Straßenlandes liegen⸗ den Geländes der Druckrohrparzelle, welches künf⸗ tige Baumasken darſtellt — in dem Lageplan Blatt 3 in Mappe I1I1—14 dunkelrot angelegt —, werden wir zu gegebener Zeit unſere Anträge in beſonderer Vorlage ſtellen. Der Erlös für die Baumaske wird dann gleichfalls bei der Anleihe in Rückeinnahme zu verrechnen ſein. Mit Rückſicht darauf, daß zur Übereignung des bezeichneten Druckrohrgeländes an die Stadt Spandau die Genehmigung des Bezirksausſchuſſes erforderlich iſt, erſuchen wir, in dem Beſchluſſe anzugeben, mit welcher Mehrheit er zuſtande ge⸗ kommen iſt. Mit unſeren Anträgen folgen wir den Be⸗ ſchlüſſen der Kanaliſationsdeputation. Da wir die Druckrohrleitung in der Götelſtraße noch vor dem Eintritt der kalten Jahreszeit her⸗ ſtellen wollen, vor den Ferien der Stadtverord⸗ netenverſammlung aber einen Antrag nicht ſtellen konnten, weil die Zuſtimmung von Spandau noch ausſtand, bitten wir um möglichſt ſchleunige Be⸗ ſchlußfaſſung. Charlottenburg, den 19. Auguſt 1909. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX. A. 1072. Druckſache Nr. 245. Mitteilung betr. Jahresabſchluß der Stadthaupt⸗ kaſſe für 1908. urſchrifliſch mit den Akten Fach 21 Nr. 1 Band vI, einem Abdruck des bereits verteilten Jahresabſchluſſes für 1908 und den zugehörigen Anlagen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von dem Ergebniſſe des Jahresabſchluſſes der Stadthauptkaſſe für 1908 Kenntnis zu nehmen. Es weiſt auf: A. Das Ordinarium des Hauptetats: eine Iſteinnahme von . 27 994 404,53 4 eine Iſtausgabe von 25 556 310,71 „ mithin einen Beſtand von. 2 438 093,82 . B. Das Extraordinarium des Hauptetats: eine Iſteinnahme von . 29 840 597,22 eine Iſtausgabe von 24 341 023,03 „ mithin einen Beſtand von 5 499 574,19 41. und zwar die 1899er Anleihe einen ſolchen von 2 519 140,54 ℳ. und die 1905er Anleihe einen r e ſolchen von 11 022 579,29 ℳ, während bei der