— 412 — 1895er Anleihe ein Vorſchuß von 52 085, 07 ℳ, N. Das Ordinarium des Sonder⸗ bei der 1902er Anleihe ein ſolcher von 2 441 524,58. und bei der 1908er Anleihe ein ſolcher von 5 548 535,99 ℳ verblieben iſt. C. Das Ordinariumdes Sonderetats N r. 1„ Kanaliſation“: eine Iſteinahme und Ausgabe von je 1 167 668,77 d. D. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 1 „Kanaliſation“; eine Iſteinnahme und Ausgabe von . „ „ 1 385 879,90 ℳ. E. Das Ordinarium des Sonder⸗ et ats Nr. 2 „Ladeſtraßen und Stätteplatz“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 70 433,16 ℳ. Der an das Ordinarium des Hauptetats ab⸗ geführte Überſchuß beträgt 4 261,22 ℳ. F. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 2 „Ladeſtraßen und Stärteplatz“: eine Iſteinahme und Ausgabe von je 2 351 061,34 ℳ. G. Der Sonderetat Nr. 3 „Lager⸗ platz der Tiefbauverwaltung“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 1 338 392,91 ℳ. H. Das Ordinarium des Sonder⸗ et ats N r. 4 „Eleftrizitätswerk“: eine Iſteinnahme von .1 295 314,96 ℳ eine Iſtausgabe voan. 1 295 494,96 „ mithin einen Vorſchuß von 180,— . Der an das Ordinarium des Hauptetats ab⸗ geführte Reingewinn beträgt 194 575,33 ℳ. J. Das Extraordinarium des Son⸗ deret ats Nr. 4 „Elektrizitäts⸗ wWerk eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 2 095 510,61 dJ K. Das Ordinarium des Sonder⸗ et ats Nr. 5„ Gasanſtalten“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 10 207 103,46 ℳ. Der in dieſem Betrage enthaltene, an das Ordinarium des Hauptetats abgeführte Rein⸗ gewinn beträgt 1 849 279,65 . „ . 27 1 % „ % IL. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 5„ Gasanſtalten“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von 1eee 2 866 726,53 ℳ. M. Der Sonderetat Nr. 6 „Stiftun⸗ gen, Vermächtniſſe uſw.“: eine Iſteinnahme von 110 426,90 ℳ eine Iſtausgabe von. 106 664,70 „ mithin einen Beſtand von. 3 762,20 . etats Nr. 7 „Verbreiterung der Bis marckſtraße“: eine Iſteinnahme von 517 718,19 eine Iſtausgabe von 628 337,83 „ mithin einen Vorſchuß von 110 515,54 . 0. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 7 „Verbreiterung der 7 Bismarckſtraße“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 3 499 887,38 . P. Das Ordinarium des Sonder⸗ etats Nr. 8 „Grundſtückserwerbs⸗ fon ds“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von e . 729 888,10 ℳ. 2. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 8„Grundſtückserwerbs⸗ fon ds“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von 1e 4 . 2 297 366,35 4. R. Der Sonderetat Nr. 9 „Müll⸗ beſeitigung“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 7 „f ef , e „ 460 606,50 J. S§. Das Ordinarium des Sonder⸗ etats Nr. 10 „Waſſerwerke“. eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je 1 583 593,32 ℳ. In dieſem Betrage iſt der an das Ordinarium des Hauptetats abgeführte Reingewinn von 14 908,12 ℳ mitenthalten. „ = * %, T. Das Extraordinarium des Son⸗ deretats Nr. 10 „Waſſerwerke“. eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von 4e 4 . . 2 416 565,45 ℳ. Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: Zu A4. Das Ordinarium des Hauptetats ſchließt nach obiger Angabe mit einem buchmäßigen Beſtande von 2 438 093,82 ℳ ab. Hierzu treten die am Jahres⸗ ſchluſſe verbliebenen Einnahme⸗ reſte mit ergibt zuſammen Nach Abzug der verbliebe⸗ nen Ausgabereſte mit. 2 478 260,96 „ verbleibt ein Überſchuß von 501 738,43 . Dieſer Überſchuß wird jedoch, entſprechend unſeren Vorlagen über die Neugeſtaltung der Gehalts⸗, Beſoldungs⸗ und Lohn⸗Normaletats für die ſtädtiſchen Beamten, Privatdienſtverpflichteten und Arbeiter (Druckſache für 1909 Nr. 154) und für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen (Druckſache Nr. 170), zur Deckung der für das Rechnungsjahr 1908 entſtan⸗ denen nachträglichen Ausgaben Verwendung fin⸗ den, ſoweit die für dieſen Zweck durch den Etat für 1908 bereitgeſtellten und am Jahresſchluſſe verbliebenen Reſtbeträge dazu nicht ausreichen ſollten. Dieſe Inanſpruchnahme wird vorausſicht⸗ lich etwa 250 000 ℳ betragen. Der Reſt des 2 2 wird an den Etat für 1910 abgeführt werden. 541 905,57 „ 2 579 599,39 I. e e, e, e ,